Einführung ins Dossier Öffentliche Entwicklungshilfe
Für die öffentliche Hilfe sind in der Schweiz Bund, Kantone und Gemeinden zuständig. Den grössten Teil der öffentlichen Entwicklungsgelder setzen die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) ein.
Die öffentliche Entwicklungshilfe der Schweiz bis 2015 schrittweise auf 0.7% des Bruttonationaleinkommens zu erhöhen, das fordert die Kampagne «0.7%–Gemeinsam gegen Armut» mit einer Petition an Parlament und Bundesrat. Für die öffentliche Hilfe sind in der Schweiz Bund, Kantone und Gemeinden zuständig. Den grössten Teil der öffentlichen Entwicklungsgelder setzen die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) ein. Gegenwärtig stagniert die Entwicklungshilfe der Schweiz bei 0.4%.
Seit 1969 legt der Entwicklungshilfeausschuss (DAC) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gemeinsam mit den DAC-Mitgliedsländern fest, was die öffentliche Entwicklungshilfe beinhaltet. Grundsätzlich umfasst sie alle Finanzflüsse staatlicher Stellen, die der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in den vom DAC anerkannten Empfängerländern dienen. Der DAC fördert die Koordinierung der öffentlichen Hilfe der Mitgliedsländer und überprüft diese alle zwei Jahre. So ermahnte der Entwicklungshilfeausschuss die Schweiz im Frühjahr 2007, die Millenniumsentwicklungsziele (MDGs) der UNO nicht aus den Augen zu verlieren.


