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Freihandelsabkommen: Testfall China

Veröffentlicht am: 23. 11. 2010

Mit China zu geschäften, hat seine Tücken. Die Menschenrechte werden dort häufig und massiv missachtet. Die Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen werden für die Schweiz zum Testfall, wie ernst sie es mit den Menschenrechten im Allgemeinen und den Sozial- und Umweltnormen der Efta im Besonderen meint.

Ab Januar verhandelt die Schweiz mit China über ein Freihandelsabkommen. Bereits heute ist das Land für die Schweizer Wirtschaft ein wichtiger Partner. Zusammen mit der EU, Japan und den USA gehört sie zu den vier wichtigsten Handelspartnern. 2008 exportierte die Schweiz Waren im Wert von CHF 6.1 Mrd. nach China und importierte für rund CHF 5 Mrd. Damit ist sie eines der wenigen Länder, die im Handel mit dem Reich der Mitte einen Bilanzüberschuss aufweist. Auch die Schweizer Investoren sind sehr aktiv: Laut Economiesuisse haben über 300 Schweizer Firmen insgesamt mehr als 700 Niederlassungen in China und beschäftigten 2008 fast 120'000 Mitarbeitende.

Mit dem Freihandelsabkommen sollen die Wirtschaftsbeziehungen weiter ausgebaut und den Schweizer Firmen weitere Wettbewerbsvorteile gesichert werden.

Die Schweiz ist mitverantwortlich

Das grosse wirtschaftliche Engagement im Reich der Mitte gibt unserem Land aber auch Verantwortung. Wer unbesehen Geschäfte mit einem Land macht, das nachweislich die Menschenrechte verletzt, wer unbesehen Produkte wie Maschinen, Textilien, chemische Produkte und Uhrenbestandteile importiert, die womöglich unter unakzeptablen Bedingungen produziert wurden, macht sich zum Komplizen dieser Menschenrechtsverletzungen.

Heute bestreitet kaum noch jemand, dass Handelsabkommen sich negativ auf die Menschenrechts-situation auswirken können. Selbst WTO-Chef Lamy hat kürzlich eingeräumt, Handelsregeln könnten Folgen auf die Menschenrechte haben und Marktöffnungen würden Gewinner und Verlierer schaffen. Sensibel sind bei Handelsfragen insbesondere das Recht auf Ernährung, Gesundheit, Arbeit und würdige Unterkunft. Ein Staat, der mit einem Partnerland Verträge abschliesst, muss dafür sorgen, dass diese Rechte nicht beeinträchtigt, sondern garantiert werden. Tut er dies nicht, verstösst er gegen seine extraterritorialen Verpflichtungen zur Wahrung der Menschenrechte.

Heikle Situation in China

Im Hinblick auf die Verhandlungen mit China sollten vor allem folgende Arbeits- und Menschenrechte thematisiert werden:

  • Die Kernarbeitsrechte der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
    China verstösst gegen mehrere dieser Rechte:
    > Das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen ist nicht gewährleistet, ist doch die Bildung von unabhängigen Gewerkschaften verboten.
    > China setzt das Verbot von Zwangsarbeit nicht durch: An manchen Orten sind Arbeitende tagsüber in Fabriken und nachts in Schlafsälen eingesperrt. Auch existieren zahlreiche Arbeits- und Erziehungslager, die Güter für den Export herstellen.
    > China verstösst gegen das Verbot von Kinderarbeit. Laut Amnesty International hat diese sogar zugenommen.
    > China missachtet das Verbot der Diskriminierung am Arbeitsplatz: Vor allem ethische Minder-heiten und WanderarbeiterInnen werden häufig diskriminiert. Ihre Arbeitsbedingungen genügen oft nicht einmal den minimalsten Hygiene- und Sicherheitsstandards.
  • Das Recht auf Ernährung und Gesundheit: Restriktive Bestimmungen zum Schutz des geistigen Eigentums (Patente) gefährden diese Rechte, weil sie den Zugang zu Medikamenten und Saat¬gut behindern.
  • Die Diskriminierung der Wanderarbeiter durch das Huko-System (Wohnsitzkontrolle). Wan-derarbeiter können in städtischen Gebieten keinen festen Wohnsitz anmelden. Das macht sie wehrlos gegenüber Vermietern, Arbeitgebern und lokalen Parteifunktionären. Konkret bedeutet dies keinen Zugang zu Sozialleistungen und Gesundheitseinrichtungen, schlechte Arbeitsbedingungen, miserable Unterkünfte und keine kostenfreie Schule für die Kinder.
  • Zwangsumsiedlungen: Um grosse industrielle Infrastrukturprojekte zu realisieren, greift die Regie-rung oft zu Enteignungen und Umsiedlungen. 
  • Die Diskriminierung von ethnischen Minderheiten wie die Uiguren und die Tibeter.
  • Todesstrafe, Folterungen und die Unterdrückung der Meinungsäusserungsfreiheit. Auch wenn sie keinen direkten Zusammenhang zum Freihandelsabkommen haben, sollten sie dennoch bei Ver-tragsverhandlungen thematisiert werden.

 

Sozial- und Umweltnormen der Efta

Die USA und die EU integrieren in ihren bilateralen Handelsabkommen seit längerem Auflagen zur Einhaltung von Menschen- und Arbeitsrechten. Etwas verspätet hat auch die Europäische Freihandelsassoziation Efta (die Schweiz ist Mitglied) gemerkt, dass sie diese Rechte nicht einfach ignorieren kann. Diesen Sommer hat sie deshalb Musterbestimmungen für die Integrierung von Umwelt- und Sozialauflagen in Freihandelsverträge verabschiedet. Efta-Mitglieder wie die Schweiz sind aufgefordert, diese bei Verhandlungen einzubringen. Das Kapitel über „Handel und nachhaltige Entwick¬lung“ hält insbesondere fest, dass Partnerstaaten die Kernkonventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und die multilateralen Umweltabkommen respektieren sollen.

Die Efta-Bestimmungen haben keinen verbindlichen Charakter. Zudem beschränken sie sich auf Umwelt- und Arbeitsstandards und schliessen die allgemeinen Menschenrechte nicht mit ein. Aber die Verhandlungen mit China werden zeigen, ob die Schweiz die Vorgaben zu den Umwelt- und Arbeitsrechten ernst nimmt oder ob sie diese bloss als Verhandlungsmasse betrachtet.

 

APK für Kernarbeitsrechte

In dieselbe Richtung zielt auch die Aussenpolitische Kommission (APK) des Nationalrats, die letzte Woche das Verhandlungsmandat des Bundesrates mit China verabschiedete. Sie verlangt, dass das Abkommen mit China nicht nur eine ökonomische, sondern auch eine soziale und ökologische Dimension umfasst. Insbesondere müsse es die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen garantieren. Der Beschluss der APK unterstützt unsere Bemühungen, auch wenn unsere Koalition nicht nur den Einbezug der Kernarbeitsnormen, sondern aller Menschenrechte verlangt.

Beitrag von Isolda Agazzi an der Medienkonferenz: Kein Freihandelsabkommen mit China ohne Menschenrechte vom 23. November 2010

> Zur Medienmitteilung

 

Weitere Informationen:
Isolda Agazzi, Alliance Sud, Tel. 079 434 45 60

 

Klassifizierung: Demokratie , Handel
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