'Lex Duvalier' mit Lücken
Das Parlament hat am 13. September das neue Gesetz zur Rückführung von Potentatengeldern („Lex Duvalier“) verabschiedet. Alliance Sud hatte sich für das Gesetz eingesetzt, bedauert aber die vorhandenen Lücken.
Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat das neue Potentatengeldergesetz gutgeheissen. Es schafft eine wichtige Grundlage, um Diktatorengelder an die bestohlenen Bevölkerungen zurückzugeben. Es weist jedoch einige Lücken auf, die das Parlament möglichst bald schliessen sollte.
Unrechtmässig erworbene Gelder können nach dem neuen Gesetz nur dann gesperrt und ins Herkunftsland überwiesen werden, wenn die dortigen Behörden ein offizielles Rechtshilfeersuchen gestellt haben. Solange der Potentatenclan Einfluss auf die Regierung und das Justizsystem des Landes hat, kann er das jedoch verhindern. Hier widerspricht der Gesetzeswurf seinem eigentlichen Zweck. Die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Gelder wird so nur in wenigen Fällen möglich sein.
Zudem sieht das Gesetz die Möglichkeit einer gütlichen Einigung mit den Potentatenclans vor. Es legt nicht fest, welcher Maximalbetrag bei einer solchen gütlichen Einigung direkt an die ehemaligen Diktatoren und ihre Familien überwiesen werden muss. Damit ermöglicht es die „Lex Duvalier“ den Diktatorenclans, grosse Teile des gestohlenen Vermögens für sich selbst zu beanspruchen. Verhandlungen mit Potentatenclans führen in der Regel zu keinen sinnvollen Lösungen, sondern verzögern bloss unnötig die Rückführung der gestohlenen Gelder. Im Fall der Abacha-Gelder aus Nigeria zum Beispiel hat der Abacha-Clan lange Verhandlungsbereitschaft signalisiert, um das Verfahren hinauszuzögern, liess dann aber eine bereits erreichte Einigung mit der Regierung wieder platzen.
Mark Herkenrath, Finanzexperte von Alliance Sud, Tel. 078 699 58 66.
Siehe auch:
Vernehmlassungsbeitrag von Alliance Sud zum Gesetzesentwurf

