Sie sind hier: Startseite Entwicklungspolitik Internationale Finanzen Potentatengelder: Lücken trotz neuem Gesetz

Potentatengelder: Lücken trotz neuem Gesetz

Veröffentlicht am: 02. 02. 2011

Am 1. Februar trat das neue Potentatengelder-Gesetz in Kraft. Einen Tag später hat der Bundesrat ein Verfahren zur Einziehung der Duvalier-Gelder in die Wege geleitet. Nichtregierungsorganisationen kritisieren, dass trotz dem neuen Gesetz weiterhin beträchtliche rechtliche Lücken bestehen.

Seitdem das neue Potentatengelder-Gesetz vom Parlament verabschiedet worden ist, bezeichnet sich die Schweiz gerne als Vorreiterin im Umgang mit gestohlenen Vermögen. Tatsächlich ist sie aber weiterhin eine der ersten Adressen, wo diese Vermögen hinfliessen. In den vergangenen Wochen sind in der Schweiz unter anderem aus Tunesien, der Elfenbeinküste und aus Kasachstan Vermögenswerte von zweifelhafter Herkunft gemeldet worden.

Eine Koalition aus Nichtregierungsorganisationen kritisiert, dass das neue Gesetz mehr verspricht als es einhalten kann. Nicht zuletzt gilt es nur für Vermögenswerte aus Staaten mit ungenügenden Rechtsstrukturen. Trotzdem verlangt das Gesetz, dass ausgerechnet diese "failed states“ bei der Schweiz ein Rechtshilfebegehren stellen. Zudem sieht es die Möglichkeit einer gütlichen Einigung mit den Potentatenclans vor und enthält keine verbindlichen Richtlinien zum Einbezug der Zivilgesellschaft bei der Rückerstattung der Vermögen.

Umso wichtiger wäre, dass keine solche Vermögenswerte mehr in die Schweiz gelangen. Die Schweizer Regierung ist dringend gefordert, bestehende Lücken im Geldwäschereigesetz zu prüfen und Revisionsvorschläge zu erarbeiten. Auch muss sie bis dahin mehr Wert darauf legen, dass die Banken ihre Sorgfaltspflicht im Rahmen des bestehenden Gesetzes tatsächlich wahrnehmen.

Für eine zukünftige Revision des Geldwäschereigesetzes drängt sich ein Vorschlag auf, den die Banken bisher erfolgreich bekämpft haben. Politisch exponierte Personen aus dem Ausland sollten bereits bei der Kontoeröffnung und weiteren Transaktionen belegen müssen, dass sie die Gelder rechtmässig erworben haben. Zentral ist aber auch eine Ausdehnung des Gesetzes zum Beispiel auf den Erwerb von Immobilien und den Kunsthandel.

Ohne diese Massnahmen kann die Schweiz kaum für sich beanspruchen, eine Pionierrolle im Umgang mit Diktatorengeldern zu spielen. Noch kann sie davon ablenken, dass ihr Bankgeheimnis weiterhin private Steuerhinterzieher aus Entwicklungsländern vor der Entdeckung schützt.

Mark Herkenrath, Alliance Sud, 078 699 58 66

Zur Koalition gegen Potentatengelder in der Schweiz gehören:
Alliance Sud | Aktion Finanzplatz Schweiz | Erklärung von Bern | Transparency International Schweiz

Siehe auch:
Vernehmlassungsbeitrag von Alliance Sud zum Gesetzesentwurf

 

Klassifizierung: Finanzen
Artikelaktionen

Regionale Entwicklungsbanken

Neben der Weltbank sind die regionalen Entwicklungs-banken wichtige Kreditgeber für Infrastrukturprojekte in Entwicklungsländern. Doch über ihr Funktionieren und ihre Aktivitäten ist wenig bekannt. Alliance Sud hat eine Reihe von Factsheets über sie erarbeitet.

Afrikanische Entwicklungsbank (pdf, 63kB)
Interamerikanische Entwicklungsbank (pdf, 37kB)
Asiatische Entwicklungsbank (36kB)

 
Benutzerspezifische Werkzeuge