Ben Ali – Mängel des Geldwäschereigesetzes aufzeigen!
In einer Medienmitteilung verlangen verschiedene Schweizer NGO, darunter Alliance Sud, von den Behörden eine Klarstellung, warum der Ben Ali-Clan trotz Geldwäschereigesetz Vermögenswerte in der Schweiz anlegen konnte. - Medienmitteilung vom 24. Januar 2011
Das Aussendepartement hat am 23. Januar die Blockierung von
Vermögenswerten des Ben Ali Clans bestätigt. Die Behörden weigern sich aber
bekanntzugeben, um welche Arten von Vermögenswerten es sich handelt. Diese
Intransparenz ist skandalös und problematisch, denn bis anhin behaupteten die
Behörden gerne, das Geldwäschereigesetz (GwG) verhindere fortan die Platzierung
unrechtmässig erworbener Gelder politisch exponierter Personen (PEP) in der
Schweiz. Mit ihrer Weigerung verhindern die Behörden eine genaue Analyse der
Effizienz des helvetischen Dispositivs zur Verfolgung dubioser und illegaler
Finanzflüsse.
Gemäss Geldwäschereigesetz sind die Finanzintermediäre verpflichtet, die Identität der wirtschaftlich Berechtigten, welche Konten bei ihnen eröffnen, abzuklären. Handelt es sich um politisch exponierte Personen (PEP), dann sind die Banken gehalten, eine genaue Analyse der Herkunft der Gelder vorzunehmen. Sie müssen sich vergewissern, dass die Gelder rechtmässig erworben wurden. Bankangestellte, die dieser Pflicht nicht nachkommen, machen sich der Geldwäscherei schuldig. Wenn dieses - von den Vertretern des Schweizer Finanzplatzes gerne als das strengste in der Welt gerühmte - Dispositiv korrekt angewendet würde, hätten die unrechtmässig erworbenen Vermögenswerte des Ben Ali Clans nie in die Schweiz gelangen dürfen.
Jetzt hat das Aussendepartement bestätigt, dass Vermögenswerte des Ben Ali Clans blockiert worden sind. Wenn es sich um Gelder auf Bankkonten handelt, zeigt dies, dass das in der Schweiz praktizierte System der Selbstregulierung als zentraler Bestandteil des Geldwäschereigesetzes Mängel aufweist und nicht genügend effizient ist. Handelt es sich um Immobilienwerte, so zeigt dies die Notwendigkeit auf, den Geltungsbereich dieses Gesetzes auch auf den Immobiliensektor auszudehnen.
In beiden Fällen erwarten wir von den Schweizer Behörden, dass sie über die Effizienz des helvetischen Dispositivs zur Verfolgung unrechtmässiger Geldflüsse vollumfänglich informieren, damit der Schweizer Finanzplatz nicht mehr als Tresor für amtierende Diktatoren dient.
Alliance Sud | Aktion Finanzplatz | Erklärung von Bern | Fastenopfer | Transparency International Schweiz
Auskunftsperson bei Alliacne Sud: Mark Herkenrath, AllianceSud, Tel. 078/699.58.66

