Revision CO2-Gesetz: Vernehmlassungsbeitrag
Der Bundesrat hat im Dezember 2008 einen Entwurf für ein revidiertes CO2-Gesetz in die Vernehmlassung gegeben. Der Entwurf enthält zwei Varianten, die beide nicht zu überzeugen vermögen. Vernehmlassungsbeitrag von Alliance Sud.
Das seit 2000 in Kraft stehende CO2-Gesetz der Schweiz enthält Klimaschutzziele bis 2010 und schreibt vor, dass Ziele und Massnahmen rechtzeitig fortgeschrieben werden müssen. Die erste Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls gibt Reduktionsziele für die Periode 2008 bis 2012 vor und wird voraussichtlich im Dezember 2009 für die Zeit nach 2012 von einem Post-Kyoto-Abkommen abgelöst. Die so genannte Bali Road Map vom Dezember 2007 formuliert hierzu erste Verhandlungspakete.
Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat am 5.12.2008 einen Entwurf mit zwei Varianten für ein CO2-Nachfolgegesetz zur Vernehmlassung aufgelegt . Er deklariert diese Gesetzesrevision als indirekten Gegenvorschlag zur eingereichten Volksinitiative „Für ein gesundes Klima“, die eine Reduktion der Treibhausgas-Emissionen bis zum Jahr 2020 um mindestens 30 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 verlangt.
Zusammenfassung
Alliance Sud lehnt beide Varianten des Bundesrates als ungenügend ab. Sie entsprechen nicht den Verpflichtungen, die unser Land auf internationaler Ebene eingegangen ist. Würde das CO2-Gesetz nach den Vorschlägen des Bundesrates revidiert, so verfehlte die Schweiz das wissenschaftlich Notwendige und das von der «Volksinitiative für ein gesundes Klima» geforderte Reduktionsziel bei weitem. Verlangt ist ein Reduktionsziel, welches die durch die Menschen verursachte globale Erwärmung unter 2 Grad Celsius zu stabilisieren hilft. Aus unserer Sicht muss sich die Schweizer Klimapolitik deshalb am wissenschaftlich Notwendigen, am weltpolitisch Gerechten und am wirtschaftlich Sinnvollen orientieren. Dazu muss sie ihren inländischen Treibstoffausstoss bis 2020 um 40 Prozent reduzieren und im gleichen Umfang den Nettoimportüberschuss an grauen Emissionen im Ausland kompensieren.
Darüber hinaus muss ein revidiertes CO2-Gesetz unterstützende Massnahmen in den Bereichen Technologietransfer, Vermeidung von Abholzung und Anpassung der Entwicklungsländer an den Klimawandel festschreiben. Es ist zwingend, dass sämtlichen Verpflichtungen auf internationaler Ebene sowohl zur Vermeidung der Klimakatastrophe wie auch für Anpassungsmassnahmen zusätzlich zu den Entwicklungsgeldern finanziert werden müssen.
Da beide Vernehmlassungs-Varianten sowohl bei den Emissionsreduktionen im Inland wie auch bei den Unterstützungsleistungen zugunsten der Entwicklungsländer weit hinter dem Nötigen und Machbaren zurück bleiben, verlangen wir einen überarbeiteten Vorschlag. Mit einem neuen Vorschlag soll sich die Schweiz der Herausforderung zur Transformation in Richtung klimaverträglicher Wirtschaft und Gesellschaft stellen. Insbesondere der Energieeffizienz, der neuen erneuerbaren Energien und der Vermeidung von Treibhausgasemissionen aus nichtenergetischen Prozessen ist dabei ein hoher Stellenwert einräumen.
Kontakt: Rosmarie Bär, Alliance Sud
Download Vernehmlassungsbeitrag (pdf, 401kB)

