Multis und Menschenrechte: Die Schweiz im Rückstand
Mangelnde Kohärenz, Fehlen einer globalen Vision, Nein zu verbindlichen Massnahmen: Geht es um die Regulierung international tätiger Unternehmen, gibt es in der Schweiz viel Handlungsbedarf. Die Kampagne „Recht ohne Grenzen“ von Alliance Sud und über 50 weiteren Organisationen will das ändern.
Die international tätigen Firmen sind die Champions der Globalisierung. Und die Schweiz ist ein wichtiges Nervenzentrum ihrer ökonomischen Macht, die mit der Öffnung der weltweiten Märkte stark anwuchs. Pro Kopf der Bevölkerung zählt unser Land weltweit am meisten Multis. Neben Traditionsfirmen wie Nestlé oder Novartis kommen immer mehr „Corporate Immigrants“ hinzu, die kaum bekannt sind und von tiefen Steuern und anderen Vorteilen profitieren wollen. Seit 2003 haben rund 300 Firmen ihren Hauptsitz in die Schweiz gezügelt. Viele sind in sozialen und ökologischen Hochrisikiogebieten tätig wie dem Bergbau und dem Rohstoffhandel.
Reputationsrisiko
Alteingesessene wie zugewanderte Multis sind keine Chorknaben. Immer wieder sorgen sie für negative Schlagzeilen, weil sie in Ländern des Südens die Menschenrechte verletzen, gegen Arbeitsrechte verstossen oder die Umwelt verschmutzen. Vor allem um ihr Image zu verbessern, schmücken sich viele mit ethischen Richtlinien und Verhaltenskodexen zur ökologischen und sozialen Unternehmensverantwortung. Oder sie haben die zehn Gebote des Global Compact der Uno unterzeichnet. Doch das hält eine Glencore nicht davon ab, in der DR Kongo die Gewässer zu verschmutzen. Es verhindert nicht, dass Triumph in Thailand die Gewerkschaftsrechte missachtet oder Syngenta Menschen im Süden mit Pestiziden gefährdet, die in Europa verboten sind.
Die starke Präsenz international tätiger Firmen bedeutet für die Schweiz Risiko und Verantwortung zugleich. Missachten diese Unternehmen Menschenrechte,Umweltstandards oder andere Normen, rückt dies das ganze Land in ein schiefes Licht (siehe den Fall UBS in den USA). Es untergräbt die Glaubwürdigkeit der schweizerischen Aussenpolitik, wo der Schutz der Menschenrechte zentral ist. Dick Marty, ehemaliger Ständerat und Abgeordneter des Europarates, formulierte es Anfang November an der Medienkonferenz der Kampagne „Recht ohne Grenzen“ so: „Swissness steht nicht nur für eine stabile Wirtschaft und attraktive Steuerbedingungen, sondern auch für Respektierung der Menschenrechte“.
Auch John Ruggie, der ehemalige Uno-Sonderberichterstatter für Menschenrechte und Unternehmen, weist in seinem Referenzrahmen ausdrücklich darauf hin, dass der Staat die Pflicht hat, auch vor Menschenrechtsverletzungen durch Firmen zu schützen und den Opfern den Zugang zur Justiz zu erleichtern.
Widersprüche und Verzettelung
Wie alle Länder muss die Schweiz Ruggies Konzept umsetzen. Der Uno-Menschenrechtsrat hat im Juni 2011 die entsprechenden Leitprinzipien verabschiedet. Für die Schweiz bedeutet das eine echte Herausforderung, ist ihre derzeitige Politik in Bereich Menschenrechte und Business doch widersprüchlich und inkohärent. Ihre Aktivitäten sind verzettelt und werden von einer Vielzahl von Ämtern betreut, die unterschiedliche Agenden und Prioritäten verfolgen. Während für die Politische Abteilung IV des Aussendepartements („Menschliche Sicherheit“) die Menschenrechte im Vordergrund stehen, versteht sich das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) als Interessensvertreter der Unternehmen und scheut verbindliche Regeln wie der Teufel das Weihwasser. Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) möchte die Zusammenarbeit mit international tätigen Firmen verstärken, ohne bislang klare soziale und ökologische Kriterien zu formulieren.
Selbstregulierung als Prinzip
Es wäre falsch, der Schweiz pauschal ein mangelndes Engagement vorzuwerfen. Sie hat die Arbeiten des Uno-Sonderberichterstatters stark unterstützt, finanziell und personell. Sie beteiligt sich aktiv an mehreren internationalen Initiativen, welche die soziale und ökologische Verantwortung der Unternehmen fördern wollen, vor allem im Rohstoffbereich oder beim Global Compact der Uno. Das Problem: Alle diese Initiativen sind freiwillig und juristisch nicht bindend. Sie vermögen Übergriffe von Unternehmen gegen Menschenrechte oder gegen die Umwelt nicht wirklich zu verhindern. Sie ermöglichen es Geschädigten nicht, Wiedergutmachung einzufordern.
Das internationale Engagement der Schweiz zugunsten der Menschenrechte macht vor ihrer Wirtschaftspolitik Halt. Hier geht die Handels- und Gewerbefreiheit noch immer vor. Das zeigt etwa die Revision der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die im letzten Mai abgeschlossen wurde und auf die sich die Wirtschaft derzeit gerne beruft. Das in der Schweiz federführende Seco hat zwar einem neuen Kapitel über die Menschenrechte zugestimmt. Es lehnte es aber ab, den Leitsätzen auch Zähne zu geben und die Umsetzung verbindlicher und griffiger zu gestalten. Anders als Länder wie Grossbritannien oder Holland sträubt sich das Seco dagegen, im Schlussbericht eines Beschwerdeverfahrens festzuhalten, ob die Firma gegen die Leitsätze verstossen hat oder nicht. Dies selbst dann nicht, wenn ein Unternehmen sich weigert, im Mediationsverfahren mitzumachen.
Die Politik der Schweiz ist klar: ja keine zwingenden Bestimmungen, ja keine Rechenschaftspflicht für Unternehmen. Diese Haltung zieht sich auch durch alle Antworten, die der Bundesrat in den letzten Jahren auf Anfragen aus dem Parlament gab. Alliance Sud hat sie ausgewertet: Von den rund 85 parlamentarischen Anfragen, die in den letzten 15 Jahren eingereicht wurden, um Unternehmen stärker auf Menschenrechte, Umweltschutz und soziales Verhalten zu behaften, wurden nur ganz wenige überwiesen. Die meisten wies der Bundesrat mit Argumenten zurück wie „Bringt Wettbewerbsnachteile“, „Die Schweiz soll abwarten, was das Ausland tut“, „Die Schweizer Firmen machen jetzt schon viel“.
Mangel an Vision
Anders als die Europäische Union und Staaten wie Dänemark, Norwegen, Holland, Deutschland oder Kanada verfügt die Schweiz über keine politische Gesamtstrategie im Feld Wirtschaft und Menschenrechte. Das einzige offizielle Dokument ist ein dürres, allgemein gehaltenes Papier des Seco zu Corporate Social Responsibility. Es hält vor allem das Prinzip der freiwilligen Selbstregulierung hoch und betont die subsidiäre Rolle des Staates.
Die Schweiz ist also noch sehr weit von einer Umsetzung der Ruggie-Prinzipien der Uno entfernt. Für diese ist die weltweite Respektierung der Menschenrechte durch Unternehmen nicht eine Frage des guten Willens: Die Firmen stehen in der Verantwortung, und der Staat muss diese proaktiv einfordern.
Für die Schweiz bedeuten die Ruggie-Prinzipien zweierlei. Erstens muss sie endlich eine Gesamtstrategie formulieren, wie sie die menschenrechtliche und ökologische Verantwortung der Unternehmen konsequent einfordern will. Es braucht klare Richtlinien, wie sie bei Konflikten zwischen Menschenrechten und wirtschaftlichen Interessen verfahren will. So könnten die dispersen Aktivitäten der verschiedenen Ämter und Departemente besser aufeinander abgestimmt werden.
Zweitens braucht es gesetzliche Bestimmungen, um die Leitprinzipien des Uno-Menschenrechtsrates umzusetzen (siehe Petition „Recht ohne Grenzen“). Heute haften die Konzernverantwortlichen in der Schweiz nicht für Vergehen ihrer Filialen im Ausland, was auch Claude Wild, Chef der Politischen Abteilung IV im Aussendepartement, bemängelt: „Während Mutterhäuser von den Einnahmen der Tochterunternehmen profitieren, ist es nicht möglich, sie für deren Verstösse haftbar zu machen. Mutterhäuser müssen Verantwortung für ihre Tochterunternehmen übernehmen – gerade im Rohstoffsektor“ (Fastenopfer Info, 3/2011).
Eine Frage des politischen Willens
Klare, verbindliche Regeln für Konzerne sind letztlich eine Frage des politischen Willens. Selbst der Bundesrat ist in Fällen, in denen er das Reputationsrisiko der Schweiz als zu hoch betrachtet, dazu bereit – Gewerbefreiheit hin oder her. Als im letzten Jahr die Nachricht für Aufsehen sorgte, die umstrittene Söldnerfirma Aegis Defence Services habe sich in Basel niedergelassen, reagierte man im Bundeshaus schnell. Im Herbst hat der Bundesrat einen Gesetzesentwurf zur Regulierung der privaten Sicherheitsfirmen in Vernehmlassung gegeben; Söldnerfirmen will er gar verbieten. Warum soll in anderen Branchen, in denen Firmen Menschenrechte und Umwelt ebenfalls massiv gefährden, nicht möglich sein, was hier möglich ist?
Michel Egger, Alliance Sud
Dieser Artikel ist in GLOBAL+ N0. 44, Winter 2011/12 veröffentlicht worden. ...>> Download pdf
Weitere Informationen: Recht ohne Grenzen

