Geplante Amtshilfeverordnung schützt Steuerhinterzieher
Die geplante Amtshilfeverordnung der Schweiz nützt Steuerhinterziehern und schadet den Entwicklungsländern. Die Anforderungen, die an Amtshilfegesuche gestellt werden, sind dermassen scharf, dass sie sich in der Praxis kaum erfüllen lassen. Alliance Sud fordert in einer Stellungnahme den Bundesrat auf, den Entwurf grundlegend zu überarbeiten.
In den vergangenen Monaten hat die Schweiz zahlreiche internationale Doppelbesteuerungsabkommen vereinbart, die bei einem begründeten Verdacht auf Steuerhinterziehung eine erweiterte Amtshilfe vorsehen. Eine neue Bundesverordnung soll nun die Ausführungsdetails festlegen. Am 30. April endet die öffentliche Anhörung dazu.
Alliance Sud kritisiert in ihrer Stellungnahme vor allem die allzu scharfen Anforderungen an Amtshilfegesuche. „Die Verordnungsvorlage scheint primär darauf angelegt zu sein, die internationale Amtshilfe in Steuerfragen zu verhindern“, sagt Mark Herkenrath, der Steuerexperte von Alliance Sud. „Ausländische Steuerbehörden sollen in ihren Gesuchen Detailinformationen auflisten müssen, die sie ohne Zugriff auf gestohlene Bankdaten eigentlich gar nicht haben können.“ Gleichzeitig sehe die Vorlage aber ein Verbot von Amtshilfe bei gestohlenem Datenmaterial vor. „Zusammengenommen bedeutet das, dass erfolgreiche Amtshilfegesuche nahezu unmöglich werden“, so der Steuerexperte der Hilfswerke.
Mit den Entwicklungsländern, denen wegen der Steuerflucht in die Schweiz jedes Jahr Milliarden-beträge für die Armutsbekämpfung entgehen, hat die Schweiz bis jetzt noch keine neuen Doppel-besteuerungsabkommen abgeschlossen. Indirekt ist die geplante Verordnung aber auch für sie relevant, denn die vorgesehenen restriktiven Bestimmungen setzen die Standards für zukünftige Verhandlungen. In den bereits fertig verhandelten Doppelbesteuerungsabkommen mit Industrieländern wie den USA und Frankreich sind die Voraussetzungen für Amtshilfegesuche teils noch deutlich liberaler geregelt.
Alliance Sud fordert den Bundesrat deshalb auf, den Verordnungsentwurf radikal zu überarbeiten. Die restriktiven Voraussetzungen für Amtshilfegesuche sollen gestrichen oder wenigstens den Vorgaben der OECD angepasst werden. „Die OECD-Musterabkommen verlangen von diesen Gesuchen zum Beispiel keine zwingenden Angaben darüber, bei welcher Bank oder Person die relevanten Daten zu finden sein könnten“, so Mark Herkenrath von Alliance Sud, „und sie sehen auch kein Verbot der Amtshilfe bei gestohlenen Bankdaten vor.
Kontakt: Mark Herkenrath, 078/ 699 58 66

