Argumente für mehr Steuertransparenz
Durch die fehlende Amts- und Rechtshilfe bei Steuerhinterziehung entgehen den Entwicklungsländern jährlich mindestens 5,4 Milliarden Franken Steuereinnahmen.
Nach Schätzungen der Erklärung von Bern sind mindestens 362 Milliarden Franken private Steuerfluchtgelder aus den Entwicklungsländern auf Schweizer Banken angelegt (Stand 2007). Diesen Schätzungen liegen die konservativen Rechenmodelle der renommierten Boston Consulting Group und öffentliche Daten der Schweizer Nationalbank zugrunde.
Würden die in der Schweiz versteckten Auslandguthaben angemessen versteuert, stünden den Entwicklungsländern, bei einem Ertrag von 5 Prozent und einem Steuersatz von 35 Prozent, im Minimum 5,4 Milliarden Franken zusätzliche Steuereinnahmen zur Verfügung. Das ist 2,5 mal mehr als die rund 2 Milliarden Franken, die der Bund jährlich für Entwicklungszusammenarbeit ausgibt.
Mit mehr Transparenz im Bankenwesen könnte die Schweiz einen zentralen Beitrag zu den Millenniumszielen leisten
Die Halbierung der globalen Armutsquote, das wichtigste der Millenniumsziele, ist anspruchsvoll. Der Monterrey-Konsens, der an der Follow-up Conference on Financing for Development in Doha 2008 erneut bekräftigt worden ist, benennt zweierlei Voraussetzungen: dass einerseits die Industrieländer ihre Entwicklungshilfe auf 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens anheben und anderseits die Entwicklungsländer zusätzliche eigene Finanzmittel aufbringen.
Konkret bedeutet das, dass die Millenniumsziele nur dann erreicht werden können, wenn die Entwicklungsländer auch ihre Steuereinkünfte erhöhen. Die Schweiz kann dazu einen massgeblichen Beitrag leisten.
Zinsbesteuerungsabkommen mit den Entwicklungsländern ...
…sind ein Schritt in die richtige Richtung. Entwicklungspolitische Organisationen in der Schweiz haben ihn schon lange gefordert. Immerhin wird damit die Ungleichbehandlung der Entwicklungsländer gegenüber der EU wegfallen. Dass der Bundesrat das Abkommen mit der EU auf die Entwicklungsländer ausdehnen will, ist daher begrüssenswert. Er muss dieses Ziel nun rasch und proaktiv umsetzen.
Die Zinsbesteuerung erfasst jedoch nur die Vermögenserträge, nicht die unversteuerte Vermögenssubstanz selbst. Je nach Ausgestaltung betrifft sie ausserdem nur ausgewählte Formen von Schwarzgeld. Im Kampf gegen die weltweite Armut ersetzt die Zinsbesteuerung die Amts- und Rechtshilfe bei Steuerhinterziehung keineswegs. Deshalb ist die Ausdehnung der internationalen Amts- und Rechtshilfe auf die Steuerhinterziehung für Entwicklungsländer noch wichtiger als die Zinsbesteuerung. Es ist an der Zeit, dass die Schweiz nicht nur die USA und die EU, sondern auch die Entwicklungsländer bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung unterstützt.
In der Handelspolitik hat sich das Prinzip der Meistbegünstigung schon lange durchgesetzt; es gibt keinen Grund, warum es bei der Vermeidung von Steuerflucht nicht ebenfalls gelten sollte. Im neuen Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich ist eine Meistbegünstigungsklausel gegenüber anderen EU-Ländern sogar explizit vorgesehen – ganz im Gegensatz zu den Abkommen mit Ghana und Chile.
Internationale Amts- und Rechtshilfebegehren stellen die Behörden des geschädigten Landes allerdings vor beträchtliche juristische Herausforderungen. Das hat sich bereits bei der Rückführung von Potentatengeldern als grosses Hindernis erwiesen – auch wenn die Schweiz hier juristische Unterstützung leistet. Aus entwicklungspolitischer Sicht ist der automatische Informationsaustausch zwischen Banken und Steuerbehörden daher weiterhin die beste Lösung für das Problem mit der Steuerflucht. Ein ähnlicher Austausch findet in der Schweiz bereits statt, wenn die Steuerbehörden vom Arbeitgeber Kopien des Lohnausweises erhalten.
Kontakt: Mark Herkenrath, Alliance Sud
Deser Text wurde gemeinsam verfasst von: Alliance Sud, Aktion Finanzplatz; Erklärung von Bern; Gesellschaft für bedrohte Völker; Tax Justice Network

