Global Compact: Die Illusion der Selbstregulierung
Verschiedene NGOs, darunter die Arbeitsgemeinschaft der Hilfswerke, haben am 28. April 2003 in Bern an einer Medienkonferenz verbindliche Spielregeln für Multis gefordert. Nachfolgend die Kritik von Michel Egger, Arbeitsgemeinschaft der Hilfswerke, am Global Compact der Uno.
Der Global Compact der Uno hat Zulauf: Rund 700 Unternehmen beteiligen sich bereits daran, darunter 11 aus der Schweiz (ABB, Nestlé, Crédit Suisse, UBS, Novartis u.a.). 1999 am WEF in Davos von Uno-Generalsekretär Kofi Annan angekündigt, im Juli 2000 mit Unterstützung der International Chamber of Commerce gestartet, will diese Initiative eine Art von globaler Unternehmer-Citoyennität schaffen. Die unterzeichnenden Konzerne verpflichten sich, neun allgemeine Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsrechte und Umweltschutz zu respektieren. Für Kofi Annan ist die Zielsetzung eine doppelte: Zum einen über den Aufbau eines globalen Netzwerks von Partnerschaften und der Förderung von „best practices“ eine nachhaltige Entwicklung fördern. Zweitens die Kritiken der globalisierungskritischen Bewegung parieren, die das neoliberale Wachstumsmodell und die Öffnung der Märkte ablehnt.
Viel Sukkurs der Schweiz
Die Schweiz unterstützt das Projekt nach Kräften. So finanziert die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) teilweise das Compact-Sekretariat; das Staatssekretariat für Wirtschaft seco organisierte für Schweizer Firmen einen speziellen Promotionstag; die Novartis-Stiftung für nachhaltige Entwicklung widmete ihm im letzten Dezember ihre Jahrestagung.
Wir kennen alle die zentrale Rolle der Multis bei der wirtschaftlichen Globalisierung. Wir kennen ihre wachsende Macht, die sozialen und ökologischen Folgen ihrer Tätigkeit, die Art und Weise, wie sie das Normgefälle zwischen reichen und armen Ländern ausnützen und sich auch mit den schlimmsten Regimes arrangieren, um die Profite zu vergrössern. Ein Vorhaben, das darauf abzielt, dass sie ihre Verantwortlichkeiten jenseits der kurzfristigen Interessen der Aktionäre wahrnehmen und gewisse Praktiken ändern, müsste man deshalb nur begrüssen.
Ungeeignet und ineffizient
Es fragt sich allerdings, ob sich der Global Compact dazu tatsächlich eignet. Für die entwicklungspolitische Arbeitsgemeinschaft der Schweizer Hilfswerke heisst die Antwort Nein. Denn der Global Compact leidet an zu vielen strukturellen Mängeln:
- Die Zulassungskriterien sind so large, dass sich auch Unternehmen beteiligen können, von denen bekannt ist, dass sie gewisse Prinzipien verletzen. Zum Beispiel Nike, das Symbol für Ausbeutung von ArbeiterInnen in armen Ländern und der gewerkschaftsfeindlichen Repression.
- Seine Normen sind wolkig, wenig konkret und können willkürlich interpretiert werden.
- Er kennt keinen unabhängigen Mechanismus, der das tatsächliche Engagement der Multis überprüfen und sicher stellen würde, dass ihre Praktiken den sozialen und ökologischen Vorgaben entsprechen.
- Er kennt keine Regeln bezüglich die Informationspolitik der Firmen, um die Transparenz ihrer Politik und ihres Verhalten zu gewährleisten.
- Er enthält keinerlei Sanktionsmassnahmen (öffentliche Denunzierung, Ausschluss) bei systematischer und wiederholter Nichtrespektierung der Prinzipien.
So stellt der Global Compact gegenüber anderen Initiativen für freiwillige Verhaltensnormen (Codes of Conduct) einen klaren Rückschritt dar, etwa gegenüber der Clean Clothes-Kampagne. Angesichts seiner offensichtlichen Schwachstellen ist das Risiko gross, dass er zur reinen PR-Aktion für global tätige Unternehmen verkommt und nicht zum griffigen Instrument werden kann, das die Respektierung der sozialen (?) Arbeitsrechte und das soziale und ökologische Verhalten verbessern hilft.
Ein Instrument, um Verbindlicheres zu verhindern
Ein Grundproblem des Global Compact ist, dass seine strukturellen Mängel kaum korrigierbar sind. Denn es handelt sich nicht um zufällige Versäumnisse, sondern um einen von den Konzernen und ihren Lobbyorganisationen bewusst gepuschten Entscheid. Der Global Compact versteht sich ausdrücklich als „freiwillig“ und nicht als Ersatz für Regulationsmechanismen. Jenseits der Rhetorik von der notwendigen Komplementarität von ethischer Verantwortung und juristischer Regulierung, liegt genau hier der Haken. Denn die Unternehmerlobbies, allem voran die International Chamber of Commerce, und die Firmen, die jede Verbindlichkeit im Rahmen des Global Compact ablehnen und auf die Politik verweisen, sind die selben, die seit dem Erdgipfels von Rio massiven Druck auf eben diese Regierungen ausüben. Und zwar nicht nur, um die internationalen Sozial- und Umweltnormen weiter aufzuweichen, sondern auch, um jeden Versuch der Uno zu torpedieren, nicht nur die Rechte der Multis, sondern auch ihre Pflichten zu definieren.
Der Global Compact entpuppt sich so als Mittel, um jede externe Kontrolle über das Verhalten der Multis zu verhindern. Er zeigt, wie die „soziale Verantwortung“ der Unternehmen (social responsability), an sich etwas Positives, zum Hindernis werden kann, wenn sie strategisch dazu eingesetzt wird zu verhindern, dass die Firmen auch juristisch verantwortlich gemacht werden (legal accountability).
Die Realität zeigt es jeden Tag: Selbstregulierung genügt nicht. Angesichts der nie da gewesenen Konzentration von Macht und Reichtum in den Händen von Multis, also von nicht demokratischen Organisationen, drängt sich heute mehr denn je ein verbindlicher juristischer Rahmen auf internationaler Ebene auf. Ohne einen solchen bleibt nachhaltige Entwicklung eine Illusion. Die Regierungen, auch die Schweizer, haben dies erkannt: Sie haben in der Schlusserklärung der Weltkonferenz für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg (2002) die Idee einer Konvention über die soziale und ökologische Verantwortung der Multis integriert.
Für eine verbindliche Regulierung im Rahmen der Uno
Statt den Konzernen die Gelegenheit zu bieten, sich auf billige Weise das soziale und ökologische Image aufzupolieren, wäre es Aufgabe der Uno, eine solche Konvention zu erarbeiten. Dies um so mehr, als es beim Global Compact auch um die Integrität der Uno als Garantin der Menschenrechte geht, um ihre Unabhängigkeit als normative Instanz im Interesse des öffentlichen Wohls.
Auch die Schweiz als neues Mitglied sollte sich dessen bewusst sein. Statt in den Global Compact zu investieren und sich für ein Investitionsabkommen im Schosse der WTO einzusetzen, sollte sie sich für eine verbindliche internationale Regelung der Aktivitäten und Pflichten der Multis engagieren. Und sich klar gegen jede Form des Privatisierung des Rechts und der Instrumentalisierung der Uno durch Privatinteressen widersetzen.
Weitere Informationen: Michel Egger
Zum Global Comnpact siehe auch:
Die Multis als soziale und ökologische Avantgarde?
dokument Nr. 1/2002 (pdf, 305 kB)

