Konzern­verantwortung

In vielen europäischen Ländern gibt es bereits Gesetze, damit Konzerne Menschenrechte und internationale Umweltstandards auch bei Auslandgeschäften respektieren müssen. Auch die EU plant ein Konzernverantwortungsgesetz. Damit wird die Schweiz bald zum einzigen Land in Europa ohne Konzernverantwortung.

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Worum es geht

In den letzten Jahren geht der Trend ganz klar in die Richtung, dass die UNO-Leitprinzipien für Unternehmen und Menschenrechte sowie die OECD-Leitsätze für multinationale Konzerne verbindlich umgesetzt werden. In vielen europäischen Ländern gibt es bereits Gesetze, damit Konzerne Menschenrechte und internationale Umweltstandards auch bei Auslandgeschäften respektieren müssen. Auf EU-Ebene läuft zurzeit zudem ein Gesetzgebungsprozess für ein EU-weites Konzernverantwortungsgesetz.

Es wird erwartet, dass dieses im Frühling 2024 in Kraft treten wird. Mit dem minimalen und wirkungslosen Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative hinkt die Schweiz immer mehr hinterher. Deshalb hält die Schweizer Zivilgesellschaft den Druck aufrecht, um Bundesrat und Parlament dazu zu bewegen, so schnell wie möglich eine Schweizer Gesetzgebung zu verabschieden, die dem EU-Standard entspricht.