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Aktienrechtsrevision: Handeln statt reden!

30.03.2015, Internationale Zusammenarbeit

Bis Mitte März 2015 lief die Vernehmlassung über die Revision des Aktienrechts. Der Gesetzesentwurf des Bundesrats war und ist ungenügend, denn er verpasst internationale Entwicklungen zu berücksichtigen.

Aktienrechtsrevision: Handeln statt reden!

© Peter Klaunzer/Keystone

Nötig wäre bei der Revision des Aktienrechts der Ausbau der Transparenz, des Respekts von Menschenrechten und Umweltstandards. Gemeinsam mit anderen NGOs macht Alliance Sud konkrete Vorschläge.

Gemessen an seinem Nationaleinkommen liegt die Schweiz weltweit auf Rang 5, was Anklagen wegen Menschenrechtsverletzungen durch ihre Firmen betrifft. Das hat unlängst eine Studie der Universität Maastricht herausgefunden.1 Der Bundesrat hat also allen Grund, «die grosse Verantwortung» anzuerkennen, welche die Schweiz als Sitz zahlreicher multinationaler Firmen hat, so wie er es in den letzten zwei Jahren in seinen Antworten auf parlamentarische Anfragen im Zusammenhang mit der Petition «Recht ohne Grenzen» auch getan hat.2 Dort war auch zu lesen, dass Menschenrechtsverletzungen, die Tochterunternehmen von Schweizer Firmen im Ausland begehen, ein Reputationsrisiko für die Schweiz darstellen und wie wichtig die Uno-Leitprinzipien für Unternehmen und Menschenrechte als Referenzrahmen sind.  Die von Prof. John Ruggie erarbeiteten Prinzipien müssen durch die Staaten mittels einer «sinnvollen Kombination aus bindenden und freiwilligen Massnahmen» umgesetzt werden. Das Schweizer Recht weist in dieser Hinsicht noch etliche Lücken auf. Namentlich kennt es keine Verpflichtung der Unternehmen, Menschenrechte und Umweltstandards zu respektieren oder darüber zu berichten, wie sie dies tun.

Die Ende November lancierte Revision des Aktienrechts bietet Gelegenheit, dies zu korrigieren. Im Gesetzesentwurf, den der Bundesrat in die Vernehmlassung gegeben hat, ist davon allerdings nichts zu finden. Verschiedene Entwicklungsorganisationen, darunter Alliance Sud, haben darum detailliert Position bezogen. So verlangen sie, dass eine Sorgfaltsprüfungspflicht eingeführt wird, damit die leitenden Organe von Firmen die Risiken ihrer Tätigkeit in Bezug auf Mensch und Umwelt evaluieren. Dazu gehört, dass die Firmen Massnahmen treffen, um solche Risiken zu minimieren, dass sie die Wirksamkeit der Massnahmen kontrollieren und über diesen Prozess Rechenschaft ablegen.

So nötig eine solche nicht-finanzielle Berichterstattung ist, so wenig sie sagt über die Verlässlichkeit der Informationen aus. Die Sorgfaltsprüfungspflicht muss darum durch ein Instrument ergänzt sein, das erlaubt zu verifizieren, ob dieses Reporting den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dies könnte auf zweierlei Arten geschehen: Über die gewohnten Revisionsorgane, denen eine zusätzliche Aufgabe übertragen würde oder über die Aktionäre, die neu das Recht hätten, nicht nur Rechenschaft über den Geschäftsgang zu verlangen, sondern auch zu erfahren, ob Menschenrechte und Umweltstandards eingehalten werden. Dazu müssten Aktionäre auch auf Kosten des Unternehmens klagen können, wenn dies nicht der Fall ist.

Die Verankerung dieser Bestimmungen im Obligationenrecht hiesse, dass die Schweiz bei der Regulierung der Aktivitäten multinationaler Firmen im internationalen Vergleich nicht mehr hinterher hinken würde.

1Menno T. Kamminga, Company Responses to Human Rights Reports: An Empirical Analysis, Maastricht University, 2015.

2Rechtsvergleichender Bericht, 2. Mai 2014

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Die Alliance Sud-Zeitschrift zu Nord/Süd-Fragen analysiert und kommentiert die Schweizer Aussen- und Entwicklungspolitik. «global» erscheint viermal jährlich und kann kostenlos abonniert werden.