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Klimafinanzierung: Gute Vorschläge schubladisiert

05.12.2016, Klimagerechtigkeit

Die Schweizer Regierung weiss schon seit 2011, wie zusätzliche Klimagelder mobilisiert werden können. Ein Bericht dazu an den Bundesrat taucht jetzt aus der Versenkung auf.

Klimafinanzierung: Gute Vorschläge schubladisiert

© Imagebroker/Simon Belcher

von Jürg Staudenmann, ehemaliger Fachverantwortlicher «Klimapolitik»


Der Bericht bestätigt, was Alliance Sud schon lange fordert: Es gibt sinnvolle und realistische Wege, wie unser Land Mittel für das internationale Klimaregime bereitstellen kann.   

2009 hat der Bundesrat das UVEK damit beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem EFD und dem EJPD einen Bericht über «neue und zusätzliche Finanzierungsinstrumente für die [öffentlichen] Schweizer Beiträge an das internationale Klimaregime» zu erstellen. Die AutorInnen gingen damals davon aus, dass die Schweiz mit ansteigenden Zahlungen – bis 2020 auf bis 800 Mio. CHF – rechnen muss und durchleuchtete deshalb verschiedene bestehende und denkbare neue Finanzquellen, um die nötigen Mittel möglichst verursachergerecht zu mobilisieren.

Der Bericht ist mit 30. November 2011 datiert, er wurde aber erst unlängst auf der Website des Bundesamts für Umwelt (Bafu) ins Netz gestellt. Der Bundesrat hat das Gegenteil dessen getan, was die Fachleute aus vier Departementen – auch das Seco hat mitunterzeichnet – empfohlen haben: Die Regierung hat die potentiell geschuldeten Beiträge der Schweiz stets kleingeredet. Und zweitens hat der Bundesrat darauf gesetzt, dass dereinst der Privatsektor zwei Drittel der geforderten Beiträge übernehmen wird. Dabei zeigte der Bericht, dass es möglich und sinnvoll ist, neue Finanzierungs-Optionen ins Auge zu fassen, welche die Mittel genau dort mobilisieren, wo die meisten CO₂-Emissionen generiert werden. Dies hätte auch einen, im Rahmen der Energiewende erwünschten, steuernden Nebeneffekt.

Was steht im Bericht?

Unter der Prämisse der Schuldenbremse sieht der Bericht grundsätzlich zwei Optionen: (1) Entweder werden Beiträge an die internationale Klimafinanzierung «in den bestehenden Aufgabenbereichen des Bundes» kompensiert. Oder aber (2) es werden zusätzliche Einnahmen generiert, die – möglichst über eine Zweckbindungsbestimmung auf Verfassungsebene – dafür eingesetzt werden können.

Der Vorteil der zweiten Option, also neuer Finanzquellen mit Zweckbindung, wäre, dass Mittel «langfristig und im notwendigen Umfang zur Verfügung stehen». Auch würden sie «der kurzfristigen Steuerung durch das Parlament entzogen».

Der Bericht wurde umgehend schubladisiert. Die verschiedenen, durchaus vielversprechenden Finanzierungsoptionen, die der Bericht vorschlug (siehe Kasten), wurden nicht weiter analysiert. Der Bundesrat verfolgte nur Option 1 und entschied, die Klimafinanzierungs-Beiträge fortan aus dem Entwicklungsbudget zu finanzieren.

Anfangs nächstes Jahr muss der BR einen neuen Bericht zu Klimafinanzierungs-Optionen vorlegen.1 Man darf gespannt sein, welche der Vorschläge, die jahrelang in der Schublade lagen, «wiederentdeckt» werden. Oder kommen gar neue, innovative Ideen dazu? So könnte man beispielsweise in Betracht ziehen, für alle Flüge eine Kompensationsabgabe zugunsten eines Klima-Fonds oder bestehender Klima-Kompensationsmechanismen einzuführen. Ein solcher Mechanismus wäre fiskalneutral, würde also nicht von der Schuldenbremse tangiert. Auch Einnahmen aus Import-Sanktionen für neu immatrikulierte Personenwagen, welche die CO₂-Emissionsvorschriften nicht einhalten, könnten über ein solches Instrument für internationale Klimafinanzierung genutzt werden.

Die richtige Abzweigung verpasst

Die Tatsache, dass die Erkenntnisse und Ideen aus dem Bericht von 2011 nicht weitergesponnen wurden, ist nicht nur äusserst betrüblich. Der Bericht ist vor allem eine verpasste Chance. Ihn zu schubladisieren führte u.a. dazu, dass in der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit für die Jahre 2017-2020 12.5% des Deza-Budgets für den internationalen Klimaschutz aufgewendet werden.2 Auch das neue CO2-Gesetz, dessen Revision dieser Tage aus der Vernehmlassung kommt und das 2020 in Kraft treten soll, findet man keine Ansätze des 2011er-Berichts. Zwar erwähnt der Bundesrat in seinen Erläuterungen zur Gesetzesvorlage, dass die Schweiz ab 2020 mit 450-1‘100 Mio. CHF pro Jahr an Klimafinanzzahlungen zu rechnen hat; er macht aber keine Vorschläge, wie diese Mittel verursachergerecht – also just im Rahmen des revidierten CO2-Gesetzes – beschafft werden können.

Der ominös schubladisierte Bericht von 2011 hätte die Grundlage geschaffen, um die guten Vorschläge in den fünf Jahren bis heute weiter auszuformulieren und in die politische Diskussion einzubringen. So aber gehört die Schweiz heute zum schrumpfenden Kreis der wohlhabenden Staaten, die ohne finanzielle Zusagen an die jährlichen Klimakonferenzen reisen.

1 Die aussenpolitische Kommission des Nationalrates hat den Bundesrat Mitte 2015 mit einem einstimmig überwiesenen Postulat (15.3798) damit beauftragt.

2 Alliance Sud moniert seit Jahren, dass Mittel aus der gesetzlich verankerten Armutsbekämpfung und dem Kampf gegen die wachsende Ungleichheit zunehmend für Klimazahlungen eingesetzt werden. Der Bericht weist darauf hin, dass eine Übergangsfinanzierung […] solange «aus dem ordentlichen Bundeshaushalt» erfolgen müsse, bis alternative Quellen erschlossen sind. Er verweist dabei aber ausdrücklich auf die Verwendung von «zusätzlichen Mittel für die Entwicklungshilfe» sowie den Bafu-Rahmenkredit Globale Umwelt.