Medienmitteilung

Konzernverantwortung in der EU: und die Schweiz?

23.02.2022, Konzernverantwortung

Die EU-Kommission hat heute in Brüssel den Entwurf für ein EU-weites Konzernverantwortungsgesetz vorgestellt. Dieses verpflichtet Konzerne dazu, Menschenrechte und Umwelt zu respektieren und enthält bei Verstössen wie die Konzernverantwortungsinitiative Haftungsregeln und Sanktionen. Der Bundesrat muss jetzt sein Versprechen aus der Abstimmungskampagne halten und dafür sorgen, dass die Schweiz nicht bald das einzige Land in Europa ohne Konzernverantwortung ist.

Konzernverantwortung in der EU: und die Schweiz?

© Schmuttel / pixelio.de

Bundesrat und Konzernlobby bekämpften die Konzernverantwortungsinitiative hauptsächlich mit dem Argument, dass die Regeln international abgestimmt sein müssen. «Wenn der Bundesrat das wirklich ernst gemeint hat, muss er jetzt handeln und wie die EU ein richtiges Konzernverantwortungsgesetz vorlegen!» kommentiert Dick Marty, Vorstandsmitglied der Koalition für Konzernverantwortung. Nur so kann die Schweiz sicherstellen, dass sie gleichzeitig wie die EU ein Gesetz in Kraft setzen kann und nicht bald das einzige Land in Europa ohne Konzernverantwortung ist.

Weitgehende Haftungsregeln und Sanktionen

Die neue EU-Richtlinie gilt für EU-Konzerne ab 250 Mitarbeitende und enthält eine breite Sorgfaltsprüfungspflicht für alle Menschenrechte und für internationale Umweltstandards. Darüber hinaus müssen die Konzerne aufzeigen, wie sie den Zielen des Pariser Klimaabkommens entsprechen. Unternehmen aus Drittstaaten wie der Schweiz, die mindestens 150 Mio. Euro Umsatz im EU-Raum machen, sind ebenfalls eingeschlossen. Bezüglich der Durchsetzung ist die Regelung umfassender konzipiert als es die Konzernverantwortungsinitiative war: Erstens müssen die EU-Staaten Aufsichtsbehörden mit umsatzbezogener Bussenkompetenz einführen. Zweitens existiert neben der von der KVI geforderten Haftung für Tochterfirmen im EU-Vorschlag auch eine Haftung für Zulieferer, unter gewissen Voraussetzungen sogar für indirekte Zulieferer. Der EU-Vorschlag geht damit weiter als die Konzernverantwortungsinitiative und ist mit dem am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Alibi-Gegenvorschlag nicht vergleichbar. Dieser sieht nur in zwei Bereichen (Kinderarbeit, Konfliktmineralien) Sorgfaltsprüfungen vor und verzichtet komplett auf Kontrollen und Sanktionen.

Breite Unterstützung aus der Wirtschaft

Deutliche Stimmen aus der Wirtschaft hatten eine griffige EU-Richtlinie gefordert und sich explizit auch für Haftungsregeln ausgesprochen, darunter Nestlé, Danone, Epson, Ikea, Mondelez oder Ferrero. «Klare Regeln und Verantwortlichkeiten sowie gleich lange Spiesse sind für die Wirtschaft wichtig. Dies wird mit dem in Kraft getretenen Gegenvorschlag nicht erreicht. Eine Verbesserung ist deshalb unbedingt notwendig.» stellt Dietrich Pestalozzi, Unternehmer und Vorstandsmitglied fest.

Grosse Kampagne geplant

Die Koalition für Konzernverantwortung sieht Bundesrat und Parlament nun in der Verantwortung. Deshalb wird die Koalition im Sommer eine grosse Petition an den Bundesrat starten, damit dieser zügig ein griffiges Konzernverantwortungsgesetz vorlegt. Rahel Ruch, Geschäftsleiterin der Koalition präzisiert: «Wir sind entschlossen, zusammen mit den zehntausenden von Unterstützer:innen der KVI-Kampagne den Bundesrat in aller Deutlichkeit an seine Versprechen zu erinnern.»

 

Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:
- Dick Marty, Co-Präsident des Initiativkomitees, Vorstandsmitglied Koalition für Konzernverantwortung: +4191 600 31 02
- Dietrich Pestalozzi, Unternehmer, Initiant Wirtschaftskomitee, Vorstandsmitglied Koalition für Konzernverantwortung: +4179 329 31 61
- Rahel Ruch, Geschäftsleiterin der Koalition für Konzernverantwortung: +4176 517 02 08