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So geht wirkungsvolle EZA

06.05.2019, Internationale Zusammenarbeit

Zum Auftakt der Vernehmlassung über die internationale Zusammenarbeit 2021-2024 hat Alliance Sud in einem Positionspapier zusammengefasst, an welchen Prinzipien sich gute und sinnvolle Entwicklungszusammenarbeit (EZA) orientiert.

So geht wirkungsvolle EZA

© SRF Arena

von Eva Schmassmann, ehemalige Fachverantwortliche «Politik der Entwicklungszusammenarbeit»

Das Positionspapier von Alliance Sud «Die Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz» gibt auf folgende Fragen Auskunft:

  • Aktuelle Herausforderungen der Entwicklungszusammenarbeit
  • Was ist der Auftrag der Entwicklungszusammenarbeit?
  • Weshalb soll sich die Schweiz in der Entwicklungszusammenarbeit engagieren?
  • Wie soll die Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz gestaltet werden?
  • Welches sind die Akteure der Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz?
  • Wo soll die Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz ihre Schwerpunkte setzen?
  • Wer sind die Partner der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit?
  • Wie soll die Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz finanziert werden?
  • Wie soll die Wirkung gemessen werden?

Die Forderungen von Alliance Sud auf einen Blick:

  1. Die Schweiz verbessert ihre Politikkohärenz für nachhaltige Entwicklung. Dafür müssen alle Politikbereiche, die Auswirkungen auf Entwicklungsländer haben, entwicklungsfördernd gestaltet werden.
  2. Die Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz orientiert sich weiterhin an ihrem verfassungsmässigen Grundauftrag und den entsprechenden gesetzlichen Prinzipien – insbesondere am Auftrag, Not und Armut zu lindern.
  3. In der konkreten Ausgestaltung achtet die Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz darauf, dass sie mehrere Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung vorwärts bringt, ohne Rückschritte bei der Verwirklichung anderer Ziele zu riskieren.
  4. Die Entwicklungszusammenarbeit trägt weiterhin und noch stärker als bisher in ärmeren Ländern zur Reduktion von Ungleichheiten und zur Verbesserung der lokalen Lebensperspektiven bei, etwa indem sie die ländliche Entwicklung, den Zugang zu Bildung und Gesundheit sowie die gute Regierungsführung fördert. Sie orientiert sich dabei an den Bedürfnissen der Ärmsten und am stärksten Benachteiligten (leave no one behind).
  5. In der Ausgestaltung ihrer Entwicklungszusammenarbeit folgt die Schweiz einem rechtebasierten Ansatz (rights-based approach).
  6. Die Schweizer Entwicklungszusammenarbeit sucht verstärkt die Zusammenarbeit mit lokalen NGOs und gemeinschaftsbasierten Organisationen (community based organisations, CBO). Insbesondere in Ländern mit autoritären Regimes trägt sie dadurch zum Aufbau eines zivilgesellschaftlichen Gegengewichts bei, das zu inklusiveren politischen Entscheidungsprozessen beitragen kann.
  7. Die Kriterien für ein Engagement in einem Land müssen sich am Entwicklungsstand (Human Development Index der Uno, HDI) dieses Landes orientieren. Länder mit tiefem Entwicklungsstand/HDI-Rang sind zu priorisieren. In aufstrebenden Ländern soll sich die Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz vor allem in Form von Politikdialog engagieren, um auch hier für partizipative und inklusive Entwicklungsprozesse, die Einhaltung der Menschenrechte und die Zusicherung eines offenen Handlungsspielraums für Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zu sorgen.
  8. Die Schweiz gestaltet Migration über geeignete Interventionen so mit, dass kein Land davon überfordert wird, alle Betroffenen daraus den grösstmöglichen Entwicklungsnutzen ziehen und insbesondere die Rechte der Migrantinnen und Migranten geschützt sind.
  9. Die Schweiz führt ihre bewährte Partnerschaft zwischen den staatlichen Akteuren der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit und den privaten Schweizer Entwicklungsorganisationen weiter und baut sie nach dem Prinzip der geographischen und thematischen Komplementarität aus.
  10. Partnerschaften zwischen den Akteuren der internationalen Zusammenarbeit und dem Privatsektor richten sich primär an lokale kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Sie müssen sich am gesellschaftlichen Nutzen in den Entwicklungsländern orientieren, auf die Schaffung menschenwürdiger und nachhaltiger Arbeit abzielen und höchste Standards in Sachen Menschenrechte und Umweltschutz erfüllen.
  11. Die Schweiz erhöht ihre Ausgaben für die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (APD: aide publique au développement) auf 0.7% des Bruttonationaleinkommens.
  12. Die Schweiz rechnet Kosten zur Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden nicht länger der APD an.
  13. Die Schweiz schafft Quellen für innovative und verursachergerechte öffentliche Klimafinanzierung, um gegenüber den Entwicklungsländern einen fairen Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels und vor allem auch zur Anpassung an seine Folgen zu leisten.
  14. Über ihr Mitwirken in verwaltungsinternen politischen Konsultationsprozessen und Mitberichtsverfahren wirken die Akteure der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit darauf hin, dass Entscheide kohärent im Sinne von nachhaltiger Entwicklung gefällt werden.
  15. Die Schweizer Entwicklungsakteure investieren– unter Einbezug der Schweizer NGOs und der Wissenschaft – weiterhin in die Wirkungsmessung. Quantitative und qualitative sowie output- und wirkungsfokussierte Methoden müssen sich dabei ergänzen und kombiniert werden.