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Steueramtshilfeverordnung mit Lücken

27.06.2016, Finanzen und Steuern

Die bundesrätliche Verordnung im Bereich des spontanen Informationsaustauschs von Steuervorbescheiden ist grundsätzlich zu begrüssen. Nachbesserungen in Bezug auf Entwicklungsländer sind aber nötig.

Dominik Gross
Dominik Gross

Experte für Steuer- und Finanzpolitik

Steueramtshilfeverordnung mit Lücken

© Daniel Hitzig/Alliance Sud

Alliance Sud begrüsst die Ausarbeitung einer Verordnung im Bereich des spontanen Informationsaustauschs von Steuervorbescheiden durch den Bundesrat. Der vorliegende Entwurf liefert aber viel zu ungenaue Vorgaben, wenn es um den Länderkreis geht, mit dem die Schweizer Steuerbehörden in Zukunft Steuervorbescheide austauschen will. Hier fordert Alliance Sud im Interesse der Entwicklungsländer eine deutliche Nachbesserung der Vorlage. Sie sind diejenigen Länder, die oft am meisten unter Transferpreismanipulationen und Gewinnverschiebungen im Zusammenhang mit Steuervorbescheiden leiden. Alliance Sud bezweifelt auf Grund der bestehenden Mängel im inländischen Informationsaustausch von Steuervorbescheiden zudem, dass die Schweiz ihren Verpflichtungen, welche die Steueramtshilfeverordnung (STAhiV) auf internationaler Ebene vorsieht, zukünftig überhaupt nachkommen kann. Auch hier bleibt der vorliegende Verordnungsentwurf Antworten schuldig und beugt der Entwicklung von neuen Steuerschlupflöchern nicht entschieden genug vor.