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Referenzrahmen für nachhaltige Entwicklung

04.04.2017, Agenda 2030

Die Agenda 2030 der Vereinten Nationen hat das Potential, eine aus den Fugen geratene Welt wieder auf Kurs zu bringen. Doch dafür braucht es konstanten Druck aus der Zivilgesellschaft.

Referenzrahmen für nachhaltige Entwicklung

„Wir sind die erste Generation, die der Armut ein Ende setzen kann und die letzte, welche die schlimmsten Folgen des Klimawandels abwehren kann.“ Der ehemalige UNO-Generalsekretär Ban Ki-moon wurde nicht müde, mit diesen Worten auf einen neuen Referenzrahmen zu drängen, der Armutsbekämpfung und den Kampf gegen den Klimawandel vereint. Im September 2015 erreichte er sein Ziel: Die UNO-Generalversammlung verabschiedete die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung.

Die gesamte Staatengemeinschaft stellt sich damit hinter eine Vision, wie die Welt im Jahr 2030 aussehen soll. Diese wird in 17 Zielen, den Zielen für nachhaltige Entwicklung oder Sustainable Development Goals (SDGs), und 169 Unterzielen (Targets) ausformuliert und ist durchaus ambitioniert: So soll es bis 2030 keine Armut und keinen Hunger mehr geben. Produktion und Konsum sind an die planetaren Grenzen angepasst, Arbeiterinnen und Arbeiter werden nicht mehr ausgebeutet, der Klimawandel bleibt innerhalb der bewältigbaren Grenzen, Ökosysteme sind stabil, Gesellschaften sind partizipativ und inklusiv organisiert, und für die Schwächsten ist gesorgt.

Die Agenda 2030 wurde vielerorts als Paradigmenwechsel gefeiert. Im Vergleich zur Milleniumsentwicklungsagenda und den Milleniumsentwicklungszielen (MDGs) bricht die Agenda 2030 durchaus mit Bestehendem. Insbesondere hervorzuheben ist ihr universeller Charakter, der auch Industrieländer in die Pflicht nimmt und diese zu „Entwicklungsländern“ bezüglich Nachhaltigkeit erklärt. Auch die vielen Querbezüge und explizit benannten Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Zielen sowie der in der Agenda 2030 vollzogene Zusammenzug bisher parallel laufender Prozesse – der sozialen Entwicklung in den MDGs und der Umweltdimension in den Rio-Prozessen – bringen frischen Wind und neue Chancen in den Entwicklungsdiskurs. Diese Errungenschaft ist nicht zuletzt der partizipativen Erarbeitung des Zielkatalogs zu verdanken.

Allerdings ist die Agenda 2030 als Resolution der UNO-Generalversammlung rechtlich nicht verbindlich. Dies war der Preis dafür, überhaupt eine Agenda 2030 als Referenzrahmen für die kommenden 15 Jahre von allen Staaten genehmigen zu lassen. Im Verhandlungsprozess konnten so viele Ziele eingebracht werden, die bei einer grösseren Verbindlichkeit des Dokuments chancenlos gewesen wären. Dies betrifft einerseits Ziele wie beispielswiese das SDG 16, das zu mehr Rechtsstaatlichkeit, inklusiven Gesellschaften und Frieden führen soll, was insbesondere von den reichen Ländern wie der Schweiz gefordert wurde. Es betrifft aber auch Ziele wie das SDG 10, das die Ungleichheit nicht nur in, sondern auch zwischen Ländern verringern will, und vor allem von Entwicklungsländern verlangt wurde. In der Summe entstand so eine Agenda 2030, die für alle akzeptabel war.

Die Verabschiedung durch die UNO-Generalversammlung gibt ihr durchaus Legitimität. Es ist eine Vision der Welt im Jahr 2030, hinter die sich alle Länder stellen. Da es sich bei der Agenda 2030 um ein verhandeltes Dokument handelt, ist es nicht frei von Widersprüchen. So blieben teilweise sich widersprechende Ziele im Schlussdokument stehen. Oder es ergeben sich Zielkonflikte. Je nach Ausgestaltung der Umsetzung einzelner Ziele kann dies die Erreichung anderer Ziele positiv oder negativ beeinflussen.

In den Vorbereitungen der Agenda 2030 setzten die Entwicklungsländer durch, dass bereits vorab über die Mittel zur Umsetzung gesprochen wird. Sie hatten Angst, dass sonst ein schönes Papier mit hehren Zielen verabschiedet wird, aber niemand bereit ist, tatsächlich Geld in die Hand zu nehmen, um diese Ziele auch Realität werden zu lassen. Diese Verhandlungen wurden in Addis Abeba im Juli 2015, zwei Monate vor der Verabschiedung der Agenda 2030 abgeschlossen.

Die Konferenz in Addis Abeba hatte sich jedoch nicht das Ziel gesetzt, eine konkrete Summe Geld zu sprechen. Schätzungen gehen von einem Investitionsbedarf von 5‘000 bis 7‘000 Milliarden USD jährlich aus, allein um die notwendige Infrastruktur zur Erreichung der SDGs aufzubauen. Entwicklungsgelder aus dem Globalen Norden reichen bei weitem nicht aus, um diesen Investitionsbedarf zu decken. Und: Geld allein ist nicht genug, um die Ziele für nachhaltige Entwicklung zu erreichen. Die Konferenz sollte also vielmehr aufzeigen, welche Voraussetzungen es für nachhaltige Entwicklung braucht. Eine zentrale Rolle spielen dabei Änderungen im internationalen Finanzsystem, um bestehende Geldflüsse für die Entwicklung verfüg- und nutzbar zu machen. Doch hier hat es die Konferenz verpasst, notwendige strukturelle Änderungen voranzutreiben.

Bei der Umsetzung der Agenda 2030 steht das SDG 17.14 für eine verstärkte Politikkohärenz zur nachhaltigen Entwicklung im Zentrum. Es ist das erste Mal, dass dieses Ziel in einem globalen Referenzrahmen explizit aufgenommen wird. Grundsätzlich sind die Staaten damit verpflichtet, ihre Politiken auf Auswirkungen in anderen Bereichen zu analysieren und Massnahmen zu ergreifen, die anderen Akteuren eine nachhaltige Entwicklung ebenfalls ermöglichen. Es setzt voraus, dass man die Querbezüge und Vernetzungen zwischen den SDGs ernst nimmt.

Für die Schweiz besteht hier insbesondere bei der internationalen Finanz- und Steuerpolitik Handlungsbedarf. Der hiesige Finanzplatz ist mit über 3’000 Milliarden USD verwalteten ausländischen Vermögen der grösste Offshore-Hafen der Welt und eines der bevorzugtesten Tiefsteuergebiete für globale Konzerne weltweit. Durch legale und illegale Steueroptimierungen entgehen den Entwicklungsländern Einkommen in Milliardenhöhe, die für die Umsetzung ihrer nachhaltigen Entwicklung fehlen. Auch in der Handelspolitik muss die Schweiz beispielsweise über verbindliche Nachhaltigkeitsbestimmungen zu Menschen- und Arbeitsrechten sowie Umweltstandards oder beim Zugang zu Medikamenten die SDGs als Zielsetzung einbeziehen.

Um den Worten nun Taten folgen zu lassen, braucht es dringend einen konstanten Druck aus der Zivilgesellschaft. Ansonsten besteht das Risiko, dass Bundesämter und auch die Privatwirtschaft aus der Agenda 2030 die „Rosinen“ herauspicken. Die schwierigen SDGs werden so vernachlässigt oder gar nicht angepackt. Für diesen Effort braucht es eine verstärkte Vernetzung der zivilgesellschaftlichen Akteure aus den verschiedensten thematischen Bereichen. Nur im Austausch ist eine Gesamtschau der Agenda 2030 möglich.

Dieser Artikel ist in der Aprilausgabe von à propos, der Zeitschrift des KOFF (Schweizer Plattform für Friedensförderung) erschienen