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Die Schweiz vor Weltbank-Schiedsgericht gezerrt
25.08.2020, Handel und Investitionen
Die Schweiz ist vor der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit nicht gefeit: Zum ersten Mal wurde Klage gegen sie eingereicht. Für Alliance Sud ist dies der überfällige Anlass, die Investitionsschutzabkommen zugunsten der Empfängerländer anzupassen.
© Isolda Agazzi / Alliance Sud
Eine juristische Person mit Sitz auf den Seychellen kritisiert die Schweiz wegen eines 30 Jahre alten Gesetzes, das den vorübergehenden Wiederverkauf von nicht-landwirtschaftlichen Immobilien verbietet. Bisher waren vor allem Entwicklungsländer das Ziel solcher Beschwerden.
Früher oder später musste es so kommen. Zum ersten Mal in ihrer Geschichte ist die Schweiz Gegenstand einer Klage vor dem ICSID (International Centre for Settlement of Investment Disputes), dem Schiedsgericht der Weltbank, das über Streitigkeiten im Zusammenhang mit Investitionsschutzabkommen entscheidet. Ironischerweise kommt die Klage, welche der Schweiz die Hölle heiss machen will, aus einem tropischen Paradies. Absender ist eine juristische Person mit Sitz auf den Seychellen, die von einem Schweizer Bürger kontrolliert wird. Dieser behauptet, im Namen von drei Italienern zu handeln, die angeblich Verluste erlitten haben aufgrund eines dringenden Bundesbeschlusses von 1989, der den Wiederverkauf von nicht-landwirtschaftlichen Immobilien für fünf Jahre verbietet. Ein Dokument, das so alt ist, dass es nicht einmal mehr auf der Website der Bundesverwaltung zu finden ist. Der Kläger stützt seine Klage auf das schweizerisch-ungarische Investitionsschutzabkommen (ISA) von 1988 und fordert 300 Millionen Franken Entschädigung. Es überrascht nicht, dass die Schweiz das Ganze rundheraus bestreitet.
37 Beschwerden von Schweizer Unternehmen gegen Staaten
So weit hergeholt dieser Fall auch erscheinen mag, zeigt er doch, dass die Schweiz nicht immun ist gegen diesen umstrittenen Mechanismus der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit. Umstritten, weil er es einem ausländischen Investor erlaubt, eine Klage gegen den Empfängerstaat von Investitionen zu erheben, wenn dieser neue Vorschriften zum Schutz der Umwelt, der Gesundheit, der Arbeitnehmerrechte oder des öffentlichen Interesses erlässt. Eine Klage in umgekehrter Richtung – ein Staat verklagt einen Investor – ist jedoch nicht möglich.
Bislang ist Bern das Kunststück gelungen, solchen Klagen zu entkommen. Umgekehrt wurden von der UNCTAD (Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung) 37 Beschwerden von Schweizer Unternehmen oder solchen, die sich als das bezeichnen, registriert. Der jüngste Fall betrifft Chevron gegen die Philippinen auf der Grundlage des schweizerisch-philippinischen Investitionsschutzabkommens. Ein Fall, über den fast nichts bekannt ist, abgesehen von der Tatsache, dass er sich um ein Offshore-Gasvorkommen dreht. Chevron, ein Schweizer Unternehmen? Auf den ersten Blick nicht wirklich, doch der amerikanische Konzern stellte beim Vertrags-Shopping, wie man im Jargon sagt, fest, dass das schweizerisch-philippinische ISA ihren Interessen am besten dient und schaffte es, sich als Schweizer Unternehmen auszugeben. Und dies obwohl Chevron seit Jahrzehnten mit Ekuador in Gerichtsverfahren wegen Verschmutzung des Amazonasgebiets verwickelt ist.
Abschaffung der ISDS
Alliance Sud fordert die Schweiz seit Jahren auf, die Investitionsschutzabkommen mit den Empfängerländern (es gibt 115 ISA, ausschliesslich mit Entwicklungs- bzw. Schwellenländern) anzupassen, um deren Rechte besser zu garantieren. In jüngster Zeit haben Südafrika, Bolivien, Ekuador, Indien, Indonesien und Malta ihre Abkommen mit der Schweiz gekündigt und wollen entweder ausgewogenere Abkommen aushandeln oder ganz darauf verzichten. Das umstrittenste Element ist der Mechanismus der Schiedsgerichtsbarkeit (ISDS), der vorsieht, dass der Investor einen Richter wählt, der beschuldigte Staat einen anderen und die beiden sich auf einen dritten einigen müssen. Drei Richter können schliesslich einen Staat zur Zahlung einer Entschädigung verurteilen, die sich auf Hunderte von Millionen Dollar belaufen kann. Alliance Sud fordert, das ISDS-System vollständig aufzugeben oder höchstens noch nach Ausschöpfung der innerstaatlichen Rechtsmittel als letztes Mittel einzusetzen.
Staaten sollten die Möglichkeit auf Gegenklage haben
Das Prinzip, dass Investitionsschutzabkommen nur die Rechte ausländischer Investoren schützen, wurde durch das ISDS-Urteil vom Juli 2016 im Fall von Philip Morris gegen Uruguay in Frage gestellt; dieses schützte Uruguays Recht auf Gesundheit und wurde vom Schweizer Zigarettenhersteller rundweg abgelehnt. Ein zweiter Hoffnungsschimmer folgte kurz darauf Ende 2016, als ein Schiedsgericht gegen das spanische Unternehmen Urbaser entschied, das die Wasserversorgung in Buenos Aires verwaltet hatte und nach der argentinischen Finanzkrise von 2001/02 in Konkurs gegangen war. Die Richter hielten fest, dass ein Investor auch die Menschenrechte respektieren müsse. Zum ersten Mal traten sie damit auf eine "Gegenklage" ein, weil das Recht der Bevölkerung auf Wasser verletzt worden sei. Letztlich entschieden sie jedoch, dass Urbaser in der Sache das Recht auf Wasser nicht verletzt habe. Die Gegenklage hatten sie für zulässig gehalten, weil das argentinisch-spanische Investitionsschutzabkommen (ISA) "beiden Parteien" erlaubt, im Streitfall eine Klage einzureichen.
Die Kokospalme schütteln
Genau dies ist leider nicht der Fall bei den schweizerischen ISA, die nur dem Investor die Möglichkeit geben, eine Beschwerde einzureichen und nicht beiden Parteien1. Die Aktualisierung bestehender Abkommen oder die Aushandlung neuer Abkommen ist eine Gelegenheit, diese wichtige Änderung einzuführen. Sie bliebe jedoch bescheiden, denn die erste Klage würde nach wie vor in der Verantwortung des Investors liegen: Opfer von Verstössen gegen das Recht auf Wasser, auf Gesundheit oder Gewerkschaftsrechte gegen ausländische multinationale Unternehmen blieben also weiterhin ausgeschlossen.
Nun, da ein Investor von den Seychellen die Kokospalme geschüttelt hat, hofft Alliance Sud, dass die Schweiz, unabhängig vom Ausgang dieser Klage, ernsthafte Anstrengungen unternehmen wird, um ihre Investitionsabkommen anzupassen. Wie der skurrile Fall zeigt, liegt kann das eindeutig in ihrem Interesse liegen.
1Siehe z.B. Art. 10.2 des ISA mit Georgien, das jüngste Schweizer ISA.
Dieser Text wurde zuerst auf Isolda Agazzis Blog "Lignes d'horizon" von Le Temps veröffentlicht.
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Mit der Coronakrise zu (noch mehr) Geld kommen
05.10.2020, Handel und Investitionen
In Lateinamerika klagen multinationale Unternehmen gegen Staaten, weil diese Massnahmen gegen die Covid-19-Pandemie getroffen haben. Investitionsschutzabkommen, die das zulassen, gehören abgeschafft!
Mittagspause in der Firma K.P. Textil in San Miguel Petapa in Guatemala. Nach dem Covid-19-Ausbruch wurden Plexiglasplatten zum Schutz vor Ansteckung installiert.
© Moises Castillo / AP / Keystone
Es stand zu befürchten, jetzt ist es eingetroffen. Wie das Transnational Institute enthüllt, drohen mit Peru, Mexiko und Argentinien mindestens drei lateinamerikanischen Staaten Klagen vor Schiedsgerichten wegen Massnahmen, die sie zur Bekämpfung der Coronakrise getroffen haben. Was genau ist geschehen? Anfang April, als immer noch mehr PeruanerInnen ihre Arbeit zu verlieren drohten, verabschiedete das peruanische Parlament ein Gesetz zur Aussetzung der Autobahngebühren, um so den Waren- und Personenverkehr zu erleichtern bzw. zu vergünstigen. Die Reaktion der ausländischen Firmen, die über die entsprechenden Autobahnkonzessionen verfügen, kam schnell. Bereits im Juni kündigten sie an, Peru vor ein Weltbank-Schiedsgericht (ICSID - International Centre for Settlement of Investment Disputes) zu bringen. Verschreckt leitete die Wirtschaftsministerin einen Prozess zur Umgehung des Gesetzes und zur Beibehaltung der Mautgebühren ein, der jedoch verfassungswidrig sein könnte. Das wird als chilling effect bezeichnet: Aus Angst, dem ausländischen Investor eine sehr hohe Entschädigung – zuzüglich der Gerichtskosten – zahlen zu müssen, verzichtet eine Regierung auf eine im öffentlichen Interesse liegende Massnahme. Das peruanische Verfassungsgericht muss jetzt über die Rechtmässigkeit des exekutiven Rückziehers entscheiden und je nach Urteil werden die KlägerInnen entscheiden, ob sie ihre Beschwerde beim Schiedsgericht einreichen oder nicht.
Mexiko und Argentinien auf dem heissen Stuhl
Kurz darauf war die Reihe an Mexiko, ausländische Investoren zu verärgern, weil es infolge gesunkenen Stromverbrauchs die Produktion erneuerbarer Energien eingeschränkte. Gleich mehrere auf internationale Schiedsgerichtsbarkeit spezialisierte Anwaltskanzleien beschwörten die davon betroffenen ausländischen Energieunternehmen, doch eine potentiell einträgliche Klage gegen Mexiko einzureichen. Spanische und kanadische Unternehmen haben diese Möglichkeit bereits ausdrücklich in Betracht gezogen. Und schliesslich der Fall von Argentinien, das immer tiefer und tiefer in einer nicht enden wollenden Krise versinkt. Am 22. Mai erklärte die Regierung, dass sie ihre Schulden bei ausländischen Gläubigern, darunter bei BlackRock, der weltweit grössten Vermögensverwaltungsgesellschaft, nicht zurückzahlen könne. Gleichzeitig wurden mit der Zustimmung des Internationalen Währungsfonds (IWF) Verhandlungen über eine Umschuldung der öffentlichen Schulden in Höhe von 66 Milliarden US-Dollar geführt. Am 4. August erklärte sich Argentinien zur Zahlung von 54,8% seiner Schulden bereit, BlackRock hatte 56% verlangt, Argentinien hatte zunächst nur 39% offeriert. Diese Kapitulation war kein Zufall: Am 17. Juni hatte White and Case, die Anwaltskanzlei von BlackRock, damit gedroht, alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um Argentinien zum Einlenken zu zwingen – ein kaum verhüllter Hinweis auf die internationale Schiedsgerichtsbarkeit. Es war dieselbe Anwaltskanzlei gewesen, die 2016 im Namen von 60 000 italienischen Gläubigern 1.35 Milliarden US-Dollar gegen den argentinischen Staat erstritten hatte. Diese hatten (im sog. Fall Abaclat) die von der Regierung zur Bewältigung der Wirtschaftskrise von 2001 vorgeschlagene Umschuldung abgelehnt.
Wenn Multis treaty shopping betreiben
Ebenfalls in Lateinamerika, in Bolivien, sind zwei Schiedsverfahren hängig zwischen dem Staat und dem in der Schweiz beheimateten Rohstoffkonzern Glencore. Bolivien hat aufgrund der Pandemie die vorübergehende Aussetzung der Schiedsverfahren in zwei Bergbaustreitigkeiten beantragt. Die Pandemie hindere die bolivianische Regierung daran, die erforderlichen Dokumente vorzulegen, La Paz beruft sich dabei auf höhere Gewalt. Allerdings ohne Erfolg. Die Glencore-Klagen stützen sich notabene nicht auf das Investitionsschutzabkommen (ISA) zwischen der Schweiz und Bolivien, denn der Andenstaat hat dieses wie andere Entwicklungs- und Schwellenländer (Ekuador, Indonesien, Indien, Südafrika) gekündigt. Glencore ist es gelungen, sich für das Schiedsverfahren als britisches Unternehmen auszugeben und bezieht sich auf ein ISA zwischen Grossbritannien und Bolivien. Dieses Vorgehen ist keineswegs unüblich und trägt in Fachkreisen den schönen Namen treaty shopping. Eine multinationale Firma beruft sich dabei auf jenen zwischenstaatlichen Vertrag, der ihm am meisten Nutzen verspricht. Ein weiteres Unternehmen, das dieses treaty shopping praktiziert, ist Chevron. Der US-Energiekonzern, der seit mittlerweile dreissig (!) Jahren wegen fahrlässiger Umweltverschmutzung im Amazonasgebiet in einen Rechtsstreit mit Ekuador verwickelt ist, hat gegen die Philippinen eine Klage um eine offshore Gasbohrplattform eingereicht. Chevron kann sich dabei auf das schweizerisch-philippinische ISA berufen, das ihm offenbar bessere Chancen einräumt, den Rechtsstreit gegen den asiatischen Inselstaat zu gewinnen.
Die routinemässige Androhung und häufige Einreichung von Klagen multinationaler Unternehmen gegen Staaten hat dazu geführt, dass immer mehr Länder Sinn und Zweck von ISA hinterfragen. Dies tun sie umso mehr, als zahlreiche Abkommen längst nicht so viele Investitionen angezogen haben, wie sich die Empfängerstaaten von Investitionen erhofft haben. Zur Diskussion steht, ISA ein für alle Mal aufzugeben oder zumindest die umstrittene internationale Schiedsgerichtsbarkeit zur Streitbeilegung auszuschliessen und diese durch den Rückgriff auf inländische Gerichte zu ersetzen.
Klagewelle nach Chiles Verfassungsreform?
Der französische Mischkonzern Suez hat Chile mit rechtlichen Schritten gedroht, falls die Wasserversorgung in der südchilenischen Stadt Osorno wieder von der kommunalen Verwaltung übernommen werden sollte, wie das die BewohnerInnen der Stadt wünschen. Auslöser dieses Konflikts war eine zehntägige Unterbrechung der Wasserversorgung im vergangenen Jahr, nachdem es in der Trinkwasseraufbereitung der Tochtergesellschaft des französischen Multis zu einer Ölverschmutzung gekommen war. Falls es die Coronakrise zulässt, wird die chilenische Bevölkerung am 25. Oktober über eine Verfassungsreform abstimmen. Wird die Reform gutgeheissen, könnte dies in Chile eine wahre Lawine von Klagen auslösen, denn multinationale Unternehmen sind dort in allen Bereichen, angefangen beim öffentlichen Dienst, sehr präsent.
Diese und zahllose Fälle in der Vergangenheit zeigen, wie ungleich die Klagemöglichkeiten zwischen Staaten und Investoren verteilt sind. Nur in sehr wenigen ISA ist vorgesehen, dass Staaten ihrerseits gegen ausländische Investoren klagen können, etwa wenn diese Menschenrechte oder Umweltstandards verletzen. In den ISA, welche die Schweiz geschlossen hat, ist das explizit nicht vorgesehen, eine Tatsache die Alliance Sud seit Jahren scharf kritisiert. IA
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Südsudan soll 1 Mia. an libanesische Firma zahlen
06.02.2023, Handel und Investitionen
Ein Schiedsgericht verurteilte die Republik Südsudan zur Zahlung von 1 Milliarde US-Dollar an ein libanesisches Mobilfunkunternehmen. Südsudan will in der Schweiz Berufung einlegen.
Hirten im Südsudan
© Sonia Shah
Die Republik Südsudan wurde von einem Schiedsgericht zur Zahlung von 1 Milliarde US-Dollar an das libanesische Mobilfunkunternehmen Vivacell verurteilt, dessen Betriebskonzession wegen der Nichtzahlung einer Gebühr von 66 Millionen US-Dollar ausgesetzt worden war. Allem Anschein nach ist der Schiedsgerichtsort die Schweiz und der südsudanesische Staat will nun in der Schweiz in Berufung gehen.
Während der Südsudan wegen des Besuchs von Papst Franziskus im Fokus der Medien steht, droht eine andere Nachricht, die für das jüngste und eines der ärmsten Länder der Welt ebenso entscheidend ist, im Trubel unterzugehen. Ende Januar wurde die Republik Südsudan vom Internationalen Schiedsgerichtshof zur Zahlung von 1 Milliarde USD an Vivacell, ein Mobilfunkunternehmen der libanesischen Al Fattouch-Gruppe, verurteilt. Grund dafür war die Aussetzung seiner Betriebskonzession im Jahr 2018, nachdem sich das Unternehmen geweigert hatte, Lizenzgebühren und Steuern in der Höhe von 66 Millionen USD zu begleichen.
Eine Milliarde USD ist eine exorbitante Summe für ein Land, dessen Bruttonationalprodukt (BNP) von der Weltbank auf weniger als 12 Milliarden USD (2015) geschätzt wird (nach der Corona-Pandemie dürfte es heute noch viel niedriger sein) und dessen BNP pro Kopf mit 791 USD das zweitniedrigste der Welt ist.
Wie konnte es so weit kommen? Der südsudanesische Minister für Information, Kommunikation, Technologie und Postdienste, Michael Makuei Lueth, erklärte der lokalen Presse, dass Vivacell seine Lizenz 2008 von New Sudan erhalten hatte, das von John Garangs Sudan People's Liberation Movement (SPLM) während des Bürgerkriegs gegründet worden war. Gemäss den Lizenzbedingungen der auf zehn Jahre angelegten Konzession war Vivacell von der Zahlung jeglicher Steuern und Gebühren befreit. Allerdings änderte sich die Konstellation im Jahr 2011 mit der Unabhängigkeit der Republik Südsudan. Der Minister bekräftigt, das libanesische Unternehmen 2018 zur Neuverhandlung der Konzession und Zahlung der Lizenzgebühren aufgefordert zu haben, was dieses jedoch ablehnte.
Auch wenn der Vertrag zwischen einer nicht souveränen Einrichtung und dem Dienstleistungsunternehmen vor der Unabhängigkeit des Südsudan geschlossen worden war, will Vivacell weiterhin unter den Bedingungen operieren, die New Sudan ihr gewährt hatte.
Berufung in der Schweiz
«Wir sind dabei, vor einem Schweizer Gericht, das als Schiedsstelle fungiert, Berufung einzulegen», sagte Makuei der lokalen Presse und fügte hinzu, dass die Regierung 4,5 Millionen USD zur Begleichung der in der Schweiz und international anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten bereitgestellt habe. Die Berufungsfrist sei zwar am 16. Januar abgelaufen, doch die Regierung habe eine Verlängerung beantragt.
Da das Urteil vom Internationalen Schiedsgerichtshof nicht veröffentlicht wurde und die südsudanesische Mission in Genf nicht auf unsere Anfragen geantwortet hat, ist es schwierig, Näheres zu erfahren. Rambod Behboodi, ein in Genf ansässiger Spezialist für internationale Schiedsgerichtsbarkeit, erklärte sich zu einer Stellungnahme bereit, verwies jedoch explizit darauf, dass er sich nur auf Presseberichte berufe.
«Obwohl der Internationale Schiedsgerichtshof seinen Sitz in Paris hat, können die Vertragsparteien einen anderen Rechtssitz für eine Streitigkeit festlegen, in diesem Fall anscheinend die Schweiz», so der Anwalt. Wird jedoch ein Schiedsspruch in der Schweiz gefällt, sind die Berufungsmöglichkeiten beim Bundesgericht äusserst eingeschränkt: Dieses kann sich nicht zum Inhalt des Falls, sondern lediglich zu Form- und Verfahrensfehlern oder Kompetenzüberschreitungen des Schiedsgerichts äussern.»
Sollte die Berufung des Südsudan abgelehnt werden: Was würde passieren, wenn der Staat die Milliarde nicht zahlt? «Vivacell kann versuchen, den Schiedsspruch von Schweizer Gerichten vollstrecken zu lassen, wenn der Südsudan Vermögenswerte in diesem Land hat, meint Behboodi. Das Unternehmen kann auch versuchen, den Schiedsspruch in jedem anderen Land, in dem der Südsudan Vermögenswerte hat, vollstrecken zu lassen. Doch es muss sich ausserhalb des Südsudans mit Problemen der souveränen Immunität auseinandersetzen: Eine Privatklage gegen einen souveränen Staat kann nicht in einem Drittland vollstreckt werden, es sei denn, besondere Umstände seien gegeben.»
Obwohl die Einzelheiten dieses Falls aufgrund der Undurchsichtigkeit, welche internationale Schiedsgerichte auszeichnet, nicht bekannt sind, so zeigt er für Alliance Sud doch die ganze Absurdität dieser Form der Privatjustiz. Ein Schiedsgericht verfügt über die Macht, eines der ärmsten Länder der Welt zur Zahlung eines Zehntels (wenn nicht sogar mehr) seines Volksvermögens an einen ausländischen Investor zu zahlen, der sich weigerte, eine Konzessionsgebühr in Höhe von einigen Dutzend Millionen zu entrichten.
«In diesem typischen Fall wäre es für beide Seiten besser, ein Mediations- und Schlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen, anstatt sich vor Gericht zu zerfleischen», schliesst Rambod Behboodi, der gerade im Begriff ist, in Genf eine solche Instanz aufzubauen.
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Bergbaugiganten klagen wegen Umweltbestimmungen
08.06.2023, Handel und Investitionen
Das Verfassungsgericht hat den Ausbau der Glencore-Kohlemine Cerrejon unterbunden und die kanadische Eco Oro vor die Tür gesetzt. Die beiden Rohstoff-Multis klagen nun gegen Kolumbien, was eine internationale NGO-Delegation scharf kritisiert.
Wandgemälde in El Rocio, la Guajira.
© Isolda Agazzi
«Ich kann nicht glauben, dass Glencore von Kolumbien Geld für einen Schaden fordert, den das Unternehmen selbst in unserem Territorium angerichtet hat. Wir haben Glencore nichts getan... Ich werde nie müde werden, unser Recht auf Wasser zu verteidigen», ruft Aura einer internationalen Delegation zu, die nach Kolumbien gereist ist, um die Regierung von der Kündigung des Investitionsschutzabkommens (ISA) zu überzeugen. Auch Alliance Sud gehört der Delegation an. Wir treffen die Wayuu-Frau in El Rocio, einer winzigen indigenen Gemeinschaft am Rande von Carbones de Cerrejon, Lateinamerikas grösstem Kohletagebau, der sich im alleinigen Besitz von Glencore befindet.
Die Rede ist von einer Klage, die der Schweizer Multi beim ICSID, einer Schiedsinstitution der Weltbank, gestützt auf das ISA zwischen der Schweiz und Kolumbien eingereicht hat, wobei die Höhe der geforderten Entschädigung nie publik wurde. Was den Schweizer Rohstoffriesen erzürnt, ist die Entscheidung des kolumbianischen Verfassungsgerichts, den Ausbau der Mine auszusetzen. Anlass dafür war die Umleitung des Arrojo Bruno (eines Nebenflusses des Rio Rancheria) zur Erschliessung des Steinbruchs La Puente. Da die Umleitung des Flusses potenziell das Klima in der gesamten Region bedroht, forderte das Gericht den Minenbetreiber dazu auf, eine sieben Punkte umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung und eine Konsultation der 21 Wayuu-Gemeinschaften durchzuführen.
Von den 14 Urteilen des Verfassungsgerichts ist kein einziges umgesetzt worden «Sie haben bereits 18 Nebenflüsse des Rio Rancheria, des einzigen Flusses, der das Wayuu-Gebiet durchfliesst, umgeleitet und alle sind ausgetrocknet. Der Rio Rancheria selbst ist bedroht», beklagt sich Misael Socarras, einer der Urheber der Klage vor dem Verfassungsgericht, der aufgrund der erhaltenen Drohungen und eines kürzlich erfolgten versuchten Anschlags unter Begleitschutz gestellt wurde. Er zeigt uns den umgeleiteten Lauf des Nebenflusses in der Nähe einer riesigen Mülldeponie der Mine. «Im Bereich der umgeleiteten Nebenflüsse wachsen nicht mehr die ursprünglichen Bäume, die Schatten spenden und den Wayuus heilig sind, sondern invasive Arten. Das Wasser ist verseucht; die nationalen Grenzwerte werden zwar nicht überschritten, jene der WHO jedoch sehr wohl – und das, obwohl das Wasser Teil der Wayuu-Kosmogonie ist. Wir fordern die Rückführung des Arrojo Bruno in seinen natürlichen Lauf», so Socarras.
5’000 Wayuu-Kinder sollen in den letzten zehn Jahren aufgrund von Wassermangel in Guajira, einer halbtrockenen Region und dem ärmsten Departement Kolumbiens, gestorben sein. «Das kolumbianische Verfassungsgericht ist zwar äusserst fortschrittlich in seinen Urteilen (14 Urteile gegen Menschenrechtsverletzungen liegen vor), doch keines davon wurde umgesetzt, weil die Institutionen Angst vor möglichen Klagen von Glencore haben», erklärt Luisa Rodriguez von der Heinrich-Böll-Stiftung.
Eco Oro gewinnt Klage im Moorgebiet Santurban
Es ist nicht der erste Versuch von Glencore, das 2016 als erstes multinationales Unternehmen, gegen Kolumbien klagte und 19 Millionen US-Dollar Schadenersatz zugesprochen erhielt. Zwei weitere Klagen folgten: jene gegen das Cerrejon-Urteil und eine weitere über eine Forderungssumme von 60 Millionen US-Dollar. Weitere Klagen sind nicht ausgeschlossen. Darüber hinaus drohte Glencore in drei Fällen, über die keine Informationen vorliegen, mit Klagen. Bisher sind in Kolumbien 21 Klagen ausländischer Multis im Gesamtwert von mindestens 2,8 Milliarden USD bekannt, die meisten davon im Zusammenhang mit dem Bergbau und der Einführung neuer Umweltbestimmungen.
Bisher hat das Land zwei Prozesse verloren, wobei die meisten Klagen noch hängig sind: den ersten gegen Glencore und einen gegen Eco Oro, dessen Entschädigungssumme noch nicht feststeht. Die Forderung des kanadischen Bergbauunternehmens wird aber auf 698 Mio. USD beziffert. Wie im Fall Glencore wurde auch die Klage von Eco Oro nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichts eingereicht, seine Bergbauaktivitäten einzustellen. Diese Entscheidung ging auf eine Klage des Komitees zum Schutz des Wassers und des Moores Santurban, das über 4.000 m oberhalb der Stadt Bucaramanga liegt, zurück. Das Komitee ist eine vor 14 Jahren gegründete Sozial- und Umweltplattform mit einer breiten Basis in der Bevölkerung, die nach eigenen Angaben erfolgreich 150’000 Menschen für die Verteidigung des Moores und des Wassers auf die Strasse gebracht hat.
Traditionelle Kleinschürfer
«Das Verfassungsgericht hat verkündet, dass es im Moorgebiet keine Minen geben darf und hat die Grenze des Moores auf 2’800 Meter Höhe festgelegt. Es ordnete jedoch auch an, dass dort weder Ackerbau noch Viehzucht betrieben werden darf, was für die Bewohner:innen und die beiden Dörfer, in denen die Kleinschürfer leben, ein existenzbedrohendes Problem schafft. Dies hat zu unglücklichen Missverständnissen zwischen den Umweltschützern und den Bewohner:innen des Moorgebietes geführt», bedauert Juan Camilo Sarmiento Lobo, ein Anwalt und Mitglied des Komitees, während unser Bus schwindelerregende Höhen erklimmt und die Kleinmine El Volcan passiert.
Das Problem ist komplex: Traditionelle Kleinminen gehören seit dem 16. Jahrhundert zur Berglandschaft. Damals fanden die spanischen Konquistadoren dort Gold und errichteten auf 3’000 Metern Höhe Veta, eine hübsche koloniale Kleinstadt mit den typischen weissen Häusern. «Die Kleinminen verursachen zwar Umweltprobleme, aber die Menschen leben davon und haben dafür die Landwirtschaft aufgegeben. Wir fördern den Ökotourismus und die Agrarökologie und versuchen, alternative Einkommensquellen zu schaffen, aber das ist nicht einfach», erklärt Judith, die selbst aus einer Familie von Kleinschürfern stammt und sich nun dem nachhaltigen und gemeinschaftlichen Tourismus verschrieben hat. Sie führt uns zu einer Lagune auf 3’600 Metern Höhe.
Die Mobilisierung der Bürger:innen zahlt sich aus, aber die Erfolge stehen auf tönernen Füssen
«Die Mobilisierung der Bürger:innen zahlt sich aus, wie der Fall Eco Oro zeigt, aber der Bergbau-Multi hat sich zurückgezogen, ohne die Mine zu schliessen, und informelle Bergleute schürfen unter Verwendung von Sprengstoff und Quecksilber weiter, wahrscheinlich mit der Unterstützung des Militärs. Zweimal wurde im Wasser von Bucaramanga die Quecksilber-Konzentration überschritten», erklärt ein Umweltingenieur, der Mitglied des Komitees ist, und hält nebenbei fest, dass es in Kolumbien gefährlich ist, sich für die Umwelt einzusetzen, da die Minen von der Armee und Paramilitärs bewacht werden.
Die Umweltaktivist:innen betonen, dass die Fortschritte auf tönernen Füssen stehen: Das Unternehmen Minesa aus den Arabischen Emiraten hat eine Bergbau-Konzession für das Schürfen unterhalb von 2’800 Metern Höhe (der Höhenbegrenzung des Moorgebietes) erhalten und ist dabei, an anderen Stellen zu sondieren. Sie bedauern ausserdem, dass die Regierung nicht einmal weiss, wie viel Gold von den Unternehmen abgebaut wird und dass diese vernachlässigbare Lizenzgebühren von 3,2% zahlen.
Kolumbien wird seine ISA neu verhandeln
Angesichts dieser Klagen ausländischer Konzerne beziehungsweise der Drohungen, die die Einführung von Umweltschutzbestimmungen bremsen, hat die Regierung von Gustavo Petro – die erste linksgerichtete Regierung in der Geschichte Kolumbiens – angekündigt, dass sie alle Investitionsschutzabkommen neu verhandeln wird. «Wir werden mit den Abkommen mit den USA und der Schweiz beginnen», sagte Maria Paula Arenas Quijanos, Direktorin für ausländische Investitionen im Handelsministerium, anlässlich einer öffentlichen Anhörung der internationalen Delegation am 30. Mai im Parlament.
«Unsere Absicht ist es, einige Klauseln neu zu verhandeln, um diese Abkommen ausgewogener zu gestalten.» Wie die anderen Mitglieder der Delegation würde auch Alliance Sud es vorziehen, wenn Kolumbien seine Abkommen kündigen würde, ohne neue auszuhandeln, wie es Ecuador und Bolivien getan haben. Falls neue Abkommen ausgehandelt werden, insbesondere mit der Schweiz, fordert Alliance Sud, zumindest den Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus (ISDS) auszuklammern und stattdessen eine Verpflichtung zur Anrufung nationaler Gerichte oder einen Mechanismus zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Staaten zu beschliessen, dem ein Schlichtungs- und Vermittlungsverfahren vorausgeht. Dies umso mehr, als derzeit, erstmals unter Beteiligung der betroffenen Gemeinschaften, ein neues Bergbaugesetz ausgearbeitet wird, das die Einführung neuer Umweltvorschriften vorsieht.
© Isolda Agazzi
Anhörung im Parlament am 30. Mai.
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Investitionsabkommen im Gegenwind
05.01.2015, Handel und Investitionen
Immer mehr Länder kündigen ihre Investitionsabkommen. Südafrika erneuert jene Abkommen nicht mehr, die auslaufen. Darunter auch das mit der Schweiz.
US-Symbole nachgebaut in Mexiko-Stadt. Mexiko gehört zu den wenigen Entwicklungs- und Schwellenländern, das in seinen Investitionsabkommen mehr Vor- als Nachteile sieht.
© Martin Romers/Panos
«Die Zeiten ändern sich. Als wir unsere Investitionsabkommen abschlossen, waren wir der Paria der Weltgemeinschaft. Heute, da selbst die Europäer zugeben, dass es mit diesen Abkommen Probleme gibt, hoffen wir, dass andere Länder unserem Beispiel folgen», sagte Mustaqim De Gama vom südafrikanischen Departement für internationalen Handel und Investitionen am Investitionsforum der UNCTAD (UN Conference on Trade and Development) Mitte Oktober in Genf. Pretoria hat entschieden, seine 49 Investitionsabkommen wenn sie auslaufen, neu zu verhandeln.
«Der Handel und die Investitionen müssen der Industrialisierung des Landes und der Wertschöpfung bei uns dienen. Es geht nicht an, dass ausländische Investoren sich beim ersten Streik verabschieden. Sie müssen die nationalen Gesetze und Gerichte respektieren. Wir wollen kein Schiedsgericht mehr», erklärte Joanmarie Fubbs, Mitlied des ANC und Präsidentin des interparlamentarischen Handels- und Industriekomittees gegenüber GLOBAL+.
2007 hatten Investoren Südafrika bei der Ankündigung eines Anti-Diskriminierungsgesetzes auf 340 Mio US-Dollar verklagt. Der Fall wurde zwar gütlich beigelegt, war für die Regenbogen-Nation aber eine kalte Dusche. «Seit wir unsere Investitionsabkommen auslaufen lassen hat kein einziger Investor Südafrika den Rücken gekehrt – im Gegenteil, die Investitionen nehmen zu. Es gibt da keinen kausalen Zusammenhang», versichert De Gama. Dabei räumt er ein, dass es nicht einfach ist, aus diesen Abkommen auszusteigen, denn sie enthalten Klauseln, die Investoren auch auf Jahre hinaus Schutz zusichert.
Indonesien, Indien und Ecuador gehören zur Bewegung
Das Bedürfnis, diese Abkommen ausgewogener zu gestalten, war verbreiteter Konsens am UNCTAD-Investitionsforum. Indonesien etwa ist daran, seine 67 Abkommen zu überprüfen. Wichtige Punkte betreffen die Fragen, inwiefern Investitionen der Entwicklung dienlich sind, wer im Streitfall zwischen Investoren und Staaten schlichet und ob die Klauseln zu Meistbegünstigung und indirekter Enteignung gerecht sind. Diese Klauseln schränken die Handhabe eines Staates stark ein, in Sachen Sozial- und Umweltstandards regulierend einzugreifen. Djakarta hat seinen Vertrag mit den Niederlanden auslaufen lassen und erwägt, dasselbe auch mit anderen Ländern zu tun.
Nachdem Indien 2009 eine erste Verurteilung erfahren hat, ist das Land ebenfalls daran, seine 90 Abkommen zu überprüfen. Auch Indiens Ziel ist es, die Schlichtung eigenen Gerichten zu überlassen.
Ecuador ist das Land, gegen das am drittmeisten Klagen angestrengt worden sind – sie belaufen sich auf Schadenersatz in der Höhe von 19 Mrd. US-Dollar. Trotz dreissig Abkommen erhält Ecuador am wenigsten Investitionen von ganz Lateinamerika, die bestehenden konzentrieren sich vor allem auf den Erdöl-Sektor, wo enorme Umweltschäden angerichtet werden. Bis heute hat Ecuador zehn Verträge beendet, bei 16 weiteren steht das bevor. 2009 hat sich Ecuador gegen die Schlichtung durch das ICSID, die Schiedsstelle der Weltbank, gewehrt und eine Bürgerkommission ins Leben gerufen, die Investitionen beobachten und überprüfen soll.
Brasilien und Deutschland sind skeptisch
Brasilien ist jenes Land in Lateinamerika, das am meisten Investitionen empfängt, hat jedoch kein einziges Investitionsabkommen. Die 14 Abkommen, die in den 1990er Jahren unterzeichnet wurden – darunter auch mit der Schweiz – sind vom Parlament nie ratifiziert worden, weil sie für verfassungswidrig gehalten wurden. Unlängst hat die Regierung eine neue Art von Abkommen vorgeschlagen, die die indirekte Enteignung ausschliessen und die Streit-schlichtung in die Hände von Herkunft- und Empfängerstaat der Investition legt.
Die deutsche Regierung will das System der Schiedsstelle ebenfalls neu regeln. Deutschland ist mit einer 4,7 Mrd US-Dollar-Klage des schwedischen Energie-Multis Vattenfall konfrontiert, nachdem es den Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen hat. Der Vorschlag ist, dass ein Berufungs-Mechanismus und mehr Transparenz zur Schlichtung gehören sollen, dass die Richter einen Verhaltenskodex befolgen und deren Honorare begrenzt werden. Im Bundestag gibt es Widerstand gegen das Vorhaben, dass die Schlichtung Teil des transatlantischen Freihandelsabkommens (TTIP) werden soll.
Mexiko und der Privatsektor im anderen Lager
Trotz der kritischen Haltung vieler, setzen andere Entwicklungsländer nach wie vor auf Investitionsabkommen. Mexiko, das seit 2012 zu den Kapital-Exporteuren zählt, unterhält rund vierzig davon. Es hat in den letzten Jahren im Durchschnitt pro Jahr 20 Mrd. US-Dollar an Investitionen erhalten. Zwar wurde Mexiko 15 Mal auf insgesamt 266 Mio. US-Dollar verklagt, unter dem Strich hält es die Bilanz jedoch für positiv. Das erstaunt nicht, denn der Privatsektor verteidigt das Abkommen und die Streitschlichtung mit Zähnen und Klauen. Das Business and Industry Advisory Committee der OECD stellt fest, dass von den 586 bekannten Fällen 274 (43%) zugunsten der Regierungen, 90 (31%) zugunsten der klagenden Unternehmen entschieden wurden. Die verbleibenden 26% der Fälle konnten einvernehmlich beigelegt werden. Die NGO erwidern darauf, dass es die Regierungen aus Angst vor Klagen vorziehen, nicht zu regulieren. Komme dazu, dass in den beigelegten Fällen die Regierungen meist weitreichende Konzessionen gemacht hätten. Und: Viele Streitfälle sind gar nicht öffentlich geworden.
Nötig ist mehr Transparenz bei der Schlichtung. Die Intransparenz des Streitschlichtungsverfahrens zwischen Investor und Staat könnte durch neue Regeln verbessert werden, die für Investitionsabkommen gelten, die nach dem 1. April 2014 in Kraft treten. Aufgestellt werden sie von der UN-Kommission für internationales Handelsrecht (UNCITRAL). Die rund 3000 früher geschlossenen Abkommen werden den neuen Regeln automatisch unterworfen, wenn sich Staaten der neuen UN-Konvention über die Transparenz in der Streitschlichtung anschliessen. Diese kann ab März 2015 unterzeichnet werden.
Die Schweiz bewegt sich (zu langsam). Das Abkommen zwischen der Schweiz und Südafrika ist am 31. Oktober 2014 ausgelaufen. Während zwanzig Jahren bleiben jedoch Schutzklauseln in Kraft. Bis heute wurde kein anderes Investitionsschutzabkommen mit der Schweiz gekündigt. Bern will die neue UN-Konvention über die Transparenz in der Streitschlichtung unterzeichnen. Alliance Sud begrüsst das und drängt darauf, keine Vorbehalte anzubringen. Am besten wäre es, die Streitschlichtung würde den Herkunfts- und Empfängerstaaten oder Gerichten im Empfängerstaat überlassen. Die Schweiz sollte in Zukunft auf die Klausel verzichten, die über den Ablauf eines Vertrags hinausreichen. Verzichten oder stark abzuschwächen sind auch die Klauseln über die indirekte Enteignung und die gerechte und faire Behandlung.
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Schweizer Multis klagen gegen Staaten
30.06.2016, Handel und Investitionen
Schweizer Multis nutzen Investitionsschutzabkommen, um mit Klagen ihre Interessen durchzusetzen. Parallel dazu arbeitet das Seco an einer Revision dieser Abkommen.
Anfang März hat das Staatsekretairat für Wirtschaft (Seco) den Bericht einer interdepartementalen Arbeitsgruppe publiziert. Thema : die Überarbeitung der Schweizer Investitionsschutzabkommen (ISA). Alliance Sud und andere NGOs sind ernüchtert. Der Bericht verspricht zwar, dass umstrittene Bestimmungen besser definiert werden, doch es steht zu befürchten, dass die heikelsten Bestimmungen im – nicht veröffentlichten – Modellabkommen nicht ausgemerzt wurden. Zum Beispiel die Schirmklausel, die es einer Firma erlaubt, mit Verweis auf ein Investitionsschutzabkommen auf Verletzung ihres Vertrags mit einem Staat zu klagen. Oder die Tatsache, dass Gesundheits- und Umweltschutz immer noch nicht als Ausnahmen für eine indirekte Enteignung akzeptiert werden.
Dieses neue Modell für Investitionsschutzabkommen soll nicht rückwirkend auf die bestehenden 131 Abkommen mit Entwicklungsländern angewendet werden. Es ist jenen Entwicklungsländern vorbehalten, die ihre Abkommen mit der Schweiz auf eine neue Grundlage stellen wollen und vielleicht auch Industriestaaten (Kanada, den USA, der EU) angeboten werden sollen, mit denen die Schweiz keine solchen Abkom-men hat. Und die Schweiz könnte anlässlich der Verhandlun-gen um einen Freihandelsvertrag mit Kanada versucht sein, dort den Streitschlichtungsmechanismus (Investor State Dis-pute Settlement, ISDS) einzubauen, so wie das Ottawa mit der EU im CETA-Abkommen getan hat. Sollte die Schweiz der TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) beitreten, müsste sie diesen umstrittenen Mechanismus auch mit den USA und der EU übernehmen.
Das Seco bekräftigt, es wolle mehr Transparenz in Streitfällen. Wie nötig das ist, zeigt die unlängst bekannt gewordene Klage von Glencore gegen Kolumbien. Eingereicht wurde sie am 16. März beim Internationalen Zentrum für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) auf der Basis des Investitionsschutzabkommens zwischen der Schweiz und Kolumbien. Worum es genau geht, ist völlig unbekannt, weder Glencore noch das Seco haben dazu informiert.
Neuland für Kolumbien
Bei der Klage handelt es sich um eine der ersten eines multinationalen Konzerns gegen Kolumbien. Gemäss der kolumbianischen Presse geht es um eine Anpassung im Vertrag um die Ausbeutung der Kohlemine von Calenturitas, die 2010 von Glencore und den kolumbianischen Behörden ausgehandelt wurde. Es ging dabei darum, dass Glencore Kolumbien weniger Abgaben entrichten sollte, seine Produktion erhöhen würde und davon letztlich auch Kolumbien finanziell profitieren sollte. Doch es kam anders. 2010 gingen die Abgaben von 129 auf 77 Milliarden kolumbianische Pesos zurück. Der kolumbianische Rechnungshof hat darauf die von Korruptionsgerüchten begleitete Neuverhandlung des Vertrags angefochten und Glencore zu einer Busse von 62 Milliarden Pesos (18 Millionen Dollar) verurteilt.
Kolumbien ist von der Baisse der Rohstoffpreise stark betroffen, zudem ist die Öffentlichkeit schockiert über eine Korruptionsaffäre rund um die Modernisierung der Raffinerie von Cartagena, die Glencore 2006 hätte in Angriff nehmen sollen. Kommt dazu, dass auch andere multinationale Rohstofffirmen gegen Bogotà geklagt und Umweltschutzmassnahmen wie die Schaffung eines Naturparks angefochten haben.
Für Alliance Sud ist es inakzeptabel, dass Gerichtsentschei-de eines souveränen Staates durch ein Handelsschiedsgericht, das privatwirtschaftliche Interessen beurteilt, in Frage gestellt werden können.
Eine weitere Klage am Horizont
Es könnte sein, dass noch weiteres Ungemach auf Kolumbien zu kommt. In einer «Erklärung von öffentlichem Interesse» hat das Land bekannt gegeben, dass es für die Ausgabe einer «obligatorischen Lizenz» für das Novartis-Leukämie-Medikament Glivec einsteht, das in Kolumbien unter dem Namen Imatinib verkauft wird. Dies würde der lokalen Pharmaindustrie erlauben, das Arzneimittel als Generikum zu 77 Prozent tieferen Kosten als Glivec zu produzieren. Aktuell kostet die Glivec-Be-handlung pro Patient und Jahr 20 000 Dollar. Zwischen 2008 und 2014 haben KolumbianerInnen gegen 134 Millionen Dollar für Glivec ausgegeben. Der Glivec-Entscheid ist präzedenzlos in Kolumbien.
Kein Wunder, wehrt sich Novartis dagegen. Schon er staunlicher und umstritten ist dagegen, dass auch die Schweiz Bogotá unter Druck setzt, den Entscheid zurückzuziehen. Ver-gangenes Jahr schrieb das Seco den kolumbianischen Behörden einen Brief und mahnte, die Glivec-Affäre könnte die guten wirtschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Ländern, die auf Freihandels-, Investitionsschutz- und Doppelbesteuerungsabkommen fussen, gefährden.
Eigentlich ist die Ausgabe solcher obligatorischer Lizenzen ge-deckt durch das WTO-Abkommen über handelsbezogene As-pekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS). Aber das Freihandelsabkommen zwischen der EFTA und Kolumbien ver-stärkt die Rechte an geistigem Eigentum und erschwert die Produktion von Generika. Es ist einer der Gründe, weshalb sich Alliance Sud gegen solche Abkommen ausspricht. Ein Land wie Kolumbien, das sich im Wiederaufbau nach Jahrzehnten des Bürgerkriegs befindet, benötigt zusätzliche Mittel, um das Recht auf Gesundheit seiner Bevölkerung zu sichern. Kommt dazu, dass auch in diesem Fall zu befürchten ist, dass der Streit letztlich wie der Glencore-Fall von einem zweifelhaft legiti-mierten Schiedsgericht verhandelt wird.
Klage von Alpiq gegen Rumänien
Mit Alpiq lässt es sich noch ein Schweizer Unternehmen nicht nehmen, im Ausland etwas einzuklagen, wofür es in der Schweiz keine Rechtsgrundlage gibt. Während der Stromkon-zern einen Teil seiner unrentablen Schweizer Staudämme verkaufen will und Subventionen verlangt, zögert er nicht, einen souveränen Staat einzuklagen, mit dem er sich nicht über vertraglich geregelte Abmachungen einigen kann.
2014 klagte Alpiq gegen Rumänien, nachdem der öffentliche Energiedienstleister Hidroelectrica Konkurs gegangen war und den Vertrag über Stromlieferungen kündigen musste. Die Klage bezieht sich auf das Investitionsschutzabkommen zwischen der Schweiz und Rumänien und den Vertrag über die Energiecharta, ein multilaterales Abkommen, dem die Schweiz angehört. Alpiq verlangt von Rumänien eine Entschädigung von 100 Millionen Euro ; die Klage ist hängig.
Für Alliance Sud ist es unhaltbar, dass ein Unternehmen gegen einen Staat klagt, der seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Denn gegen die Schweiz könnte Alpiq nicht klagen. Wenn hingegen die Schweiz ihre Staudämme an ausländische Unternehmen verkaufte, könnte sie von diesen verklagt werden. Im Falle etwa, dass sie Umwelt-schutzmassnahmen erliesse, welche den Profit der neuen Besitzer schmälern könnten. Und dies, selbst wenn es sich um Minderheitsbeteiligungen handeln würde.
Die heutigen Investitionsschutzabkommen bevorteilen einseitig die ausländischen Unternehmen, denn sie erlauben Klagen nur in eine Richtung. Seit einigen Jahren schon verlangt Alliance Sud von der Schweiz, ihre Abkommen ausgewogener zu gestalten und auf die Streitschlichtungsmechanismen zu verzichten. Bis heute wurde die Schweiz selbst noch nie an geklagt. Angesichts zunehmender Auslandsinvestitionen in der Schweiz liegt es jedoch auch im Interesse unseres Landes, dieser Möglichkeit mit gerechteren Investitionsschutzabkommen vorzubeugen.
Dieser Artikel ist in GLOBAL+ (Sommer 2016) erschienen.
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Investitionsschutz: Philip Morris gegen Uruguay
04.08.2016, Handel und Investitionen
2010 klagte Philip Morris gegen Uruguay wegen seiner Antitabak-Gesetzgebung. Der Tabakmulti verlangte eine Entschädigung von 25 Mio. Dollar. Am 8. Juli 2016 erhielt Uruguay Recht – für Alliance Sud hätte es dieses Verfahren nie geben dürfen.
© I-vista/pixelio.de
Alliance Sud, wie auch zahlreiche NGO und Regierungen namentlich aus Lateinamerika, setzen sich seit Jahrzehnten gegen Investitionsschutzabkommen ein, die den Investoren Rechte, den Staaten aber nur Pflichten auferlegen. Diese Abkommen führen in letzter Zeit immer häufiger dazu, dass Multis gegen Staaten vorgehen und dabei öffentliche Interessen, sei es im Gesundheits- oder im Umweltbereich, mit Füssen treten.
Angriff wegen Antitabak-Gesetz
Der Fall von Uruguay ist in dieser Hinsicht beispielhaft. 2010 klagte Philip Morris vor dem Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID), einem Schiedsgericht der Weltbank. Im Juli 2013 erklärte sich das ICSID zuständig für die Beurteilung des Falls.
Philip Morris forderte 25 Millionen Dollar, weil Uruguay ein seiner Meinung nach zu restriktives Antitabak-Gesetz eingeführt hatte. Der bekannteste Zigarettenhersteller der Welt, dessen operativer Hauptsitz in der Schweiz liegt, focht eine Verordnung Uruguays an, die verfügte, dass an einer Verkaufsstelle nur jeweils eine Sorte einer Marke (z. Bsp. Marlboro rot, gold oder silber) angeboten werden darf und das 80% der Oberfläche eines Päckchens durch den Warnhinweis vor der Nikotinsucht bedeckt sein soll. Seine Klage stützte Philip Morris auf das Investitionsschutzabkommen, das seit 1991 zwischen der Schweiz und Uruguay in Kraft ist.
Die Schweiz kann und muss intervenieren
2014 verlangte Alliance Sud von der Schweiz, dass sie eine Auslegungsnote zur Klage von Philip Morris gegen Uruguay verfassen soll. Ein solches Gutachten hätte die Frage klären sollen, ob Uruguay aufgrund des Investitionsschutzabkommens Massnahmen gegen die Nikotinsucht treffen darf.
Das Abkommen schreibt nämlich vor, dass beiden Staaten das Recht vorbehalten bleibt, wirtschaftliche Tätigkeiten zu unterbinden, um die öffentliche Gesundheit zu schützen. Bern hat darum eine spezielle Verantwortung in diesem Fall und muss handeln. Es muss darauf beharren, dass die Vertragspartner im Respekt internationaler Konventionen alle Regulierungsmassnahmen treffen dürfen, die dem öffentlichen Interesse dienen, ohne dass damit gleichzeitig Sanktionen durch ausländische Investoren riskiert werden müssen.
Erfolg auf der ganzen Linie für Uruguay
Am 8. Juli hatte das Warten ein Ende: Das ICSID gab Uruguay in sämtlichen Punkten recht und verurteilte Philip Morris zur Bezahlung sämtlicher Gerichts- und Prozesskosten in der Höhe von 7 Millionen Dollar. Alliance Sud und die NGO Amigos de la Tierra (Uruguay) begrüssten dieses Urteil, unterstrichen aber, dass es gar nie zu diesem Verfahren hätte kommen dürfen. Es hatte eine abschreckende Wirkung auf weitere Antitabak-Massnahmen in Uruguay selbst, aber auch auf Gesetzgebungen in anderen Ländern wie Costa Rica, Paraguay oder Neuseeland. Ohne den starken politischen Willen des uruguayischen Präsidenten Vazquez und die finanzielle Unterstützung einer privaten Stiftung hätte sich Uruguay möglicherweise bereits 2010 dem Druck von Philip Morris gebeugt. Der Streitschlichtungsmechanismus zwischen Investor und Staat ist unausgewogen und muss abgeschafft werden. Stattdessen wollen die Staaten diesen Mechanismus in der Transatlantischen Handel und Investitionspartnerschaft (TTIP) zwischen den USA und der EU einführen, so wie er schon in der Transpazifischen Partnerschaft (TTP) und im Vertrag zwischen der EU und Kanada (CETA) verankert Fall ist.
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Schiedsgericht: Nicht mehr als ein Etappensieg
03.10.2016, Handel und Investitionen
Uruguay hat den jahrelangen Rechtsstreit wegen seiner Antitabak-Politik gegen Philip Morris gewonnen. Das Verfahren, das der Tabakmulti aufgrund eines Investitionsschutz-Abkommens der Schweiz angestrengt hatte, hätte auch anders ausgehen können.
© Pablo La Rosa/Reuters
Philip Morris hatte 2010 vor dem ICSID, einem Schiedsgericht der Weltbank, Klage erhoben. Der Tabak-Weltkonzern mit Hauptsitz in der Schweiz wehrte sich dagegen, dass Uruguay den Verkauf verschiedene Marlboro-Marken nur noch in einer Einheitspackung zulassen und 80% der Päckchen mit Warnung vor dem Tabakmissbrauch versehen wollte.
Die Klage sorgte unter NGOs weltweit für Empörung, in der Schweiz engagierte sich Alliance Sud an der Seite von Friends of the Earth Uruguay. Bemerkenswert: die Sekretariate der Weltgesundheitsorganisation und des WHO-Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs hatten einen «amicus curiae» eingereicht. Diese schriftliche Stellungnahme legte dar, dass Uruguays Vorgehen mit der besagten Uno-Konvention durchaus vereinbar sei.
Das Schiedsgericht gab Uruguay auf der ganzen Linie Recht und verpflichtete Philip Morris nicht nur die Gerichtskosten, sondern auch einen Teil Prozesskosten des lateinamerikanischen Kleinstaats in der Höhe von 7 Millionen Dollar zu übernehmen. Es hielt fest:
- Uruguay hat keine seiner Verpflichtungen verletzt, die ihm aus dem ISA mit der Schweiz erwachsen.
- Die Regulierungsmassnahmen Uruguays waren keine Enteignung von Philip Morris sondern geschahen im guten Glauben, die öffentliche Gesundheit zu schützen.
- Die Massnahmen waren nicht willkürlich und stellten keine Verletzung der Rechte von Philip Morris dar. Im Gegenteil, es handelte sich um eine «faire und gerechte Behandlung», die durch die Wissenschaft und die internationale Gemeinschaft gestützt werde.
- Die Massnahmen hinderten Philip Morris nicht, in einer «unvernünftigen und diskriminierenden» Weise von seinen Patenten Gebrauch zu machen. Solange Uruguay legitime Interessen verfolge, ziele seine Politik nicht darauf, den Wert der Investitionen zu schmälern.
Bereits vergangenes Jahr war Philip Morris Asien mit einer vergleichbaren Klage gegen Australien abgeblitzt. In jenem Fall war ein ISA zwischen Hong Kong und Australien Grundlage der Klage, das Schiedsgericht hatte sich damals als nicht zuständig erklärt und war darum gar nicht auf die Klage eingetreten.
Was das Urteil bedeutet
Was bedeuten diese beiden Urteile für einen der weltweit führenden Zigarettenhersteller, für den Kampf gegen den Tabakmissbrauch und für das Verhältnis zwischen Investoren und Staaten, auf deren Gebiet investiert wird? Zeigt dieses Urteil, dass das System funktioniert und es zu keinen weiteren Klagen gegen Staaten kommen wird, die ihre öffentliche Gesundheit schützen, so wie es die Verteidiger des heutigen Systems behaupten? Nichts ist weniger sicher als das.
Die meisten Kommentatoren des Urteils sind sich einig, dass die Klagen von Philip Morris ihr Ziel auch so erreicht haben. Sie haben andere Staaten eingeschüchtert («chilling effect»), die eine ähnliche Politik wie Uruguay einschlagen wollen. Costa Rica, Paraguay, Neuseeland u.a. haben ihre entsprechenden Pläne zurückgefahren oder auf Eis gelegt. Und die Tabakmultis werden kaum zögern jene der ärmsten Länder in Afrika anzugreifen, die für sie als Zukunftsmärkte gelten.
Betont werden muss auch, dass dieser Urteilsspruch kein Präzedenzfall im internationalen Recht darstellt, dem es sich in Zukunft anzupassen gilt. Denn Schiedsverfahren sprechen nicht Recht. Schiedssprüche haben per definitionem etwas Unvorhergesehenes und Zufälliges. Der Grund dafür liegt in ihrer juristischen Vielfalt, das ICSID ist nur eine von verschiedenen Schiedsstellen, die juristischen Grundlagen, auf die sich die Schiedsrichter berufen, bleiben unklar und vage. Im vorliegenden Fall unterlag jener Schiedsrichter, den Philip Morris bestimmen durfte, gegen seine beiden Kollegen und publizierte eine abweichende Meinung. Das alles spricht dafür, dass die ISA im Interesse der Staaten, in denen investiert wird, ausgewogener formuliert werden müssen. Auch und gerade die Schweizer ISA.
Die Klausel zur «fairen und gerechten Behandlung»
ia. Philip Morris hatte namentlich eine Verletzung des Prinzips der «fairen und gerechten Behandlung» geltend gemacht , ein äusserst dehnbarer und verschwommener Begriff. Nicht umsonst ist es jenes Prinzip, dass vor den Schiedsgerichten am häufigsten ins Feld geführt wird. Es beinhaltet das Konzept «legitimer Erwartung» des Investors, nicht nur in Bezug auf seine Investition, sondern auch bezüglich des Rechts seine Geschäfte zu gestalten. Im Fall einer Investition in der Landwirtschaft kann das zum Beispiel heissen, dass heute oder in Zukunft Wasser zu Bewässerungszwecken gepumpt werden darf, selbst wenn dies zu Konflikten mit den Bedürfnissen der Bevölkerung führen könnte.
Sogar wenn – wie im Philip Morris-Fall – die Schiedsrichter zum Schluss kommen, dass dieses Prinzip nicht verletzt wurde, gibt es durchaus verschiedene Auslegungen wie gross der Spielraum einer Regierung ist, den sie im Fall der öffentlichen Gesundheit beanspruchen kann. Im Fall Duke Energy and Al vs. Ekuator (2008) zum Beispiel unterstrich das Schiedsgericht, dass die Erwartungen des Investors bezüglich des gesetzlichen und geschäftlichen Umfelds angemessen sein müssen. Es gab dem klagenden Unternehmen trotzdem Recht und stellte fest, dass Ekuador der Firma keine Garantiezahlung gewährt habe, wie es im Investitionsvertrag vorgesehen gewesen sei. Ekuador wurde zu einer Entschädigungszahlung von 5.5 Millionen Dollar plus Zinsen verurteilt.
Im Fall CMS vs. Argentinien (2005) machte die US-amerikanische Gasfirma CMS Gaz Transmission Company eine Verletzung der «fairen und gerechten Behandlung» geltend und erhielt eine Entschädigung von 132 Millionen Dollar zugesprochen. Ende der 1980er Jahre hatte Argentinien beschlossen, gewisse Staatsunternehmen – namentlich im Gassektor − zu privatisieren und den Peso an den Dollar zu koppeln. Zehn Jahre später, als es darum ging einer tiefen Rezession zu begegnen, erklärt Argentinien den Ausnahmezustand und gab die Währung frei. Seither ächzt Argentinien unter den Klagen ausländischer Investoren, mehr als vierzig an der Zahl. In diesem Fall hatte das Schiedsgericht entschieden, dass das Tarifregime ein entscheidendes Element für den Investor gewesen sei und dessen Änderung die rechtliche und geschäftliche Umgebung, auf welche sich der Investor ursprünglich eingestellt habe, komplett verändert habe.
Sicher, dabei handelt es sich nicht um Klagen, die auf Schweizer Abkommen beruhen, aber solche Klagen kann es jederzeit wieder geben. Für Alliance Sud sollte sich das Modell neuer Schweizer ISA an den Abkommen zwischen den USA und Kanada orientieren. Das kanadische Modell übernimmt eine sehr zurückhaltende Interpretation der «fairen und gerechten Behandlung»: Es setzt voraus, dass diese in ihrem Geltungsbereich nicht über die generellen Prinzipien des internationalen Gewohnheitsrechts hinausgehen soll und sich daran orientieren soll, was dort als Minimalstandard bei der Behandlung von Ausländern gilt.
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Kolumbien beugt sich dem Druck von Novartis
05.12.2016, Handel und Investitionen
Der Druck von Novartis scheint zu wirken. Kolumbien will offenbar darauf verzichten, eine «obligatorische Lizenz» für das Anti-Krebsmittel Glivec auszustellen.
Glivec Tablette
© Wikimedia Commons
Gegenstand des Streits ist das Novartis-Medikament Glivec, das Kolumbien gerne als Generikum auf den Markt bringen möchte. Novartis wehrt sich dagegen und beruft sich auf das Investitionsschutzabkommen Schweiz-Kolumbien. Eine investigative Website hat den genauen Inhalt des Konflikts Ende November publik gemacht.
Die von Alliance Sud geäusserten Bedenken (Artikel GLOBAL+, Sommer 2016) scheinen sich zu bestätigen: Novartis will Kolumbien offenbar mit einer Klage drohen, falls dieses mit einer obligatorischen Lizenz den Weg für ein Glivec-Generikum freimacht. Eine solche würde der lokalen Pharmaindustrie erlauben, das Arzneimittel als Generikum zu 77% tieferen Kosten als Glivec zu produzieren. Aktuell kostet die Glivec-Behandlung pro Patient und Jahr in Kolumbien je nach Quelle 15‘000 bis 20'000 Dollar und wird von der öffentlichen Gesundheitsvorsorge übernommen – eine schwere finanzielle Belastung für das staatliche Gesundheitsbudget. Glivec gehört zu jenen Medikamenten, welche die Weltgesundheitsorganisation (WHO) als essentiell einstuft.
Im April 2016 hatte es Verhandlungen zwischen dem kolumbianischen Gesundheitsminister Alejandro Gaviria und Novartis gegeben. Die investigative Website International Arbitration Reporter hat jetzt bekannt gemacht, dass der kolumbianische Handelsminister am 24. April von Novartis eine Notice of dispute erhalten hat, die Bezug nimmt auf das Investitionsschutzabkommen zwischen der Schweiz und Kolumbien. Wenige Tage später hatte Gaviria bekanntgegeben, dass er auf die Ausgabe der obligatorischen Lizenz verzichten wolle. Einen Monat später hiess es dann, Kolumbien wolle den Preis des Medikaments um 45% senken, worauf der Handelsminister der USA Kolumbien aufforderte, Novartis mehr Zeit für eine Antwort einzuräumen. Offenbar befürchten die USA, globaler Player auf dem Pharmamarkt, einen für ihre Industrie gefährlichen Präzedenzfall. Erst vor kurzem, am 22. November hat eine nationale Kommission in einem Rundschreiben festgehalten, es erlasse Preissenkungen für Medikamente, die von öffentlichem Interesse sind. Glivec sollte Teil davon sein, man weiss allerdings nicht, wie gross die Preisreduktion sein soll – sicher nicht 77%.
Bereits früher hatte es diplomatische Druckversuche gegeben. Im Mai 2015 hatte Livia Leu vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) einen Brief nach Kolumbien geschickt und verlangt, dass Kolumbien von seinen Plänen abrücke. Offenbar gab es auch Druck von US-Senatoren, die gar damit gedroht hätten, dass die USA ihre finanzielle Unterstützung für den Friedensprozess zurückzögen und dass Kolumbien von der Transpazifischen Partnerschaft (TPP) ausgeschlossen werde.
Was Kolumbien aber offenbar am meisten fürchtet und zum Rückzug bewegt hat, ist die Drohung mit einer Klage vor einem Schiedsgericht. Soweit Alliance Sud bekannt ist, würde es sich dabei um die erste Klage handeln, die sich um den Preis bzw. die Verbilligung eines Medikaments dreht. Bemerkenswert ist, dass diese Premiere ein Abkommen der Schweiz betrifft. Die Schweiz käme wohl darum herum, wenn sie ihre Investitionsschutzabkommen endlich so anpassen würde, dass auch das Recht auf Gesundheit der Bevölkerungen berücksichtigt würde.
Für Alliance Sud sollte das aktuelle System zur Streitschlichtung zwischen Investoren und Staaten abgeschafft werden. Bei Streitfällen sollen sich ausländische Investoren an nationale Gerichte wenden, so wie es auch einheimische Investoren tun müssen. Die Tendenz geht allerdings in die gegenteilige Richtung: Die Europäische Union führt zurzeit breite Konsultationen über die Einführung einer permanenten Schlichtungsstelle.
Für mehr Informationen:
Marco Alberto Velasquez Ruiz, Instituto PENSAR, Bogotà,
Tel: +571 3208320 (Ext 5505)
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Investitionsschutz: Ein System kollabiert
09.10.2017, Handel und Investitionen
Staaten schliessen untereinander Investitionsschutzabkommen, multinationale Konzerne können deren Verletzung einklagen. Das geschieht immer häufiger. Doch immer mehr Staaten reagieren darauf mit der Kündigung der Abkommen.
Das kolumbianische Gesundheitswesen kennt viele Probleme. Teure, patentgeschützte Medikamente sind eines, die notorische Korruption ein anderes. Bild: In der Klinik von Santa Cruz del Islote, wo der Arzt aus Cartegena nur alle paar Monate vorbeischaut.
© Luca Zanetti
Im rechtlichen Gefüge um Investitionen und deren Absicherung bleibt kaum ein Stein auf dem anderen: So haben vier Entwicklungsländer (Südafrika, Indonesien, Indien, Ecuador) ihre Investitionsschutzabkommen (ISA) mit der Schweiz in den letzten 3 Jahren gekündigt. Und letztes Jahr hat erstmals ein Schiedsgericht die Gegenklage eines Staates (Argentinien) gegen einen (spanischen) Investor gutgeheissen. In der internationalen Handelsdiplomatie wird aktuell die Ablösung der bisherigen Schiedsgerichte durch die Schaffung eines Internationalen Schiedsgerichtshofs diskutiert.
Das Streitschlichtungsverfahren zwischen Investoren und Staaten, das Investor State Dispute Settlement (ISDS) ächzt und steht vor dem Kollaps. Laut der UNO-Konferenz für Handel und Entwicklung (UNCTAD) sind zwischen Januar 2016 und Juli 2017 nicht weniger als 104 neue Klagen ausländischer Investoren gegen Empfängerstaaten eingereicht worden, womit die Gesamtzahl seit 1987 steil auf 817 steigt. .In 60% der Streitfälle haben die multinational tätigen Investoren Recht erhalten. Die Schadenersatzsummen bewegten sich zwischen 10 Mio. und den 16.5 Mrd. US-Dollar, welche der amerikanische Multi Cosigo Resources (Gold-Abbau) von Kolumbien beansprucht.
Auch Schweizer Unternehmen hielten sich mit Klagen nicht zurück, die letzte bekanntgewordene hat Glencore gegen Kolumbien angestrengt; ausserdem gab es zuletzt die Klageandrohung von Novartis gegen denselben Staat.[1] Schweizer Unternehmen belegen Platz 11 der klagefreudigsten Multis, die Eidgenossenschaft selbst wurde hingegen noch nie eingeklagt.
Unter diesen Umständen erstaunt es wenig, dass immer mehr Entwicklungsländer ihre ISA kündigen und neue zu besseren Konditionen aushandeln möchten. So haben Indien, Südafrika, Indonesien und Ekuador ihre Abkommen mit der Schweiz gekündigt. Indien hat allen Grund, sich Sorgen zu machen: Bis 2010 war der Subkontinent nie von einem Schiedsgericht verurteilt worden, seither sind aber immer mehr Klagen eingereicht worden (22 insgesamt), die meisten davon sind noch hängig. Noch vorsichtiger war Südafrika: kaum war die erste – mittlerweile zurückgezogene – Klage eingetroffen, wurden alle ISA gekündigt. Gleich ist Indonesien vorgegangen, das siebenmal beklagt wurde, zwei dieser Klagen sind noch hängig.
BürgerInnen-Kommission in Ekuador
Ein symbolträchtiger Fall ist jener von Ekuador. Der Andenstaat wurde 23 bekannte Male vor das Schiedsgericht gezogen, die meisten der Klagen – es ist keine aus der Schweiz darunter – sind noch hängig. Die meisten stehen im Zusammenhang mit Enteignungen im Energiesektor, die der frühere Präsident Rafael Correa angeordnet hatte. Letztes Jahr musste Quito der US-Ölfirma Occidental 980 Mio. US-Dollar für den Ausstieg aus einem Vertrag entrichten. Ein anderes Schiedsgericht entschied auf eine Zahlung von 380 Mio. US-Dollar zugunsten des US-Energieriesen ConocoPhilips.
In Ekuador drängte das BürgerInnen-Kommission CAITISA in einem 668seitigen Bericht auf die Kündigung der ISA; es legte dar, dass die Abkommen für Ekuador mehr Schaden anrichten als nützen: Obwohl Ekuador zu den Ländern zählt, die in der Region am fleissigsten ISA unterzeichnete, erhielt es zwischen 2001 und 2011 von den Direktinvestitionen nur gerade 0.79%. Die bedeutendsten Investitionen kamen erst noch aus Ländern, mit denen es kein Abkommen gab: Brasilien, Mexiko und Panama. Im ekuadorianischen Budget des Jahres 2017 machen Schadenersatzzahlungen und aufgelaufene Zinsen 52% (!) der Staatsausgaben aus.
Die Kommission befürwortet, dass auf das Investor State Dispute Settlement, die indirekte Enteignung, die «faire und gerechte Behandlung» sowie die Schirmklausel in Zukunft ganz zu verzichten sei. Das sind Forderungen, die Alliance Sud auch in Bezug auf die Schweizer ISA erhebt. Bis jetzt ohne Erfolg; das für die Abkommen zuständige Seco hat sich darauf beschränkt, am neuen Modellabkommen vom März 2016 ein paar kosmetische Änderungen vorzunehmen.
Menschenrechte und Gegenklage
Cecilia Olivet vom Transnational Institute, welches die CAITISA-Arbeiten präsidiert hat, meint: «Unser alternatives Modell für Investitionsschutzabkommen sieht vor, dass Investoren auch rechtliche Verpflichtungen eingehen müssen und nicht nur Rechte erhalten.»
Bis jetzt schützen ISAs nur die Rechte der Investoren, nicht aber die Menschenrechte von Bevölkerungen. Eine erste Bresche in diese Richtung hatte im Juli 2016 die Verurteilung von Philip Morris gegen Uruguay geschlagen, der Zigarettenhersteller mit Hauptsitz in der Schweiz verlor auf der ganzen Linie. Einen zweiten Hoffnungsschimmer gab es Ende 2016 als ein Schiedsgericht die Klage des spanischen Konzerns Urbaser zurückwies. Urbaser war in der Wasser- und Abwasserversorgung von Buenos Aires tätig und hatte nach der Argentinien-Krise 2001/2002 dort Konkurs angemeldet. Erstmals war dabei das Prinzip der Gegenklage akzeptiert worden. Argentinien gewann die Klage nur im Prinzip, also nicht etwa weil das Recht auf Wasser verletzt wurde, sondern weil das ISA zwischen Spanien und Argentinien ausdrücklich «beiden Parteien» ein Klagerecht in Streitfällen einräumt.
Genau dies ist nicht vorgesehen in den Schweizer ISA, wo nur der Investor Kläger sein kann, nicht aber die vertragschliessenden Staaten.[2] Die laufende Überarbeitung von Schweizer ISAs bietet Gelegenheit, dies zu ändern. Es bliebe allerdings eine bescheidene Neuerung, denn das Recht als erster zu klagen, bliebe dem Investor vorbehalten. Opfer, deren Rechte auf Wasser, Gesundheit, Gewerkschaftsfreiheit verletzt werden, könnten dann aus eigenem Antrieb immer noch keine Klage gegen multinationale Unternehmen führen.
Internationaler Schiedsgerichtshof : Eine falsche richtige Idee?
Nachdem die Kritik am ISDS beinahe das Freihandelsabkommen EU-Kanada (CETA) zum Absturz brachte, schlug die EU-Kommission vor, einen permanenten Schiedsgerichtshof einzurichten. Ein solches Gericht mit ständigen Richtern und der Möglichkeit, Rekurs gegen Urteile einzulegen, wäre gegenüber heute zwar ein Fortschritt. Alliance Sud und andere NGO verfolgen diese Entwicklung aber skeptisch, weil das Prinzip einer privaten Justiz im Dienst ausländischer Multis damit nicht angetastet würde. Ähnlich sieht es Cecilia Olivet: «Die jetzigen Streitschlichtung (ISDS) lehnen wir strikt ab. Mit einem internationalen Streitgerichtshof, so wie ihn Prof. Gus Van Harten vorschlägt, könnten wir uns aber nur dann anfreunden, wenn es genug Garantien in Sachen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit gäbe. Der Vorschlag der Europäischen Kommission tut das aber nicht.»
Multis mit Sitz in welchen Ländern haben geklagt?
- USA 152 Klagen
- Niederlande 96 Klagen
- Grossbritannien 69 Klagen
11. Schweiz 26 Klagen
Die ersten Länder aus der südlichen Hemisphäre sind die Arabischen Emirate (Platz 27 mit 8 Klagen) bzw. Chile (Platz 28 mit 7 Klagen).
Welche Länder wurden eingeklagt ?
- Argentinien 60 Klagen
- Venezuela 42 Klagen
- Spanien 36 Klagen
9. Ekuador: 23 Klagen
11. Indien: 22 Klagen
19. Indonesien: 7 Klagen
24. Südafrika: 1 Klage
[1] Diese Klageandrohung ist unbestätigt, sie wurde von «IAReporter» gemeldet.
[2] Vgl. Art. 10.2 im jüngsten ISA zwischen der Schweiz und Georgien.
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