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Die Schweiz und TISA: So sieht es das Seco

19.12.2016, Handel und Investitionen

Das Staatsekretariat für Wirtschaft (Seco) hat in Le Temps eine Replik auf den in GLOBAL+ (Nr 64 - Winter 2016) erschienenen Artikel verfasst. Wir dokumentieren sie hier. Und was die Alliance Sud-Autorin Isolda Agazzi dazu meint.

Die Schweiz und TISA: So sieht es das Seco
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© Die Volkswirtschaft

Christian Etter

Die Zuschrift von Botschafter Christian Etter, Delegierter des Bundesrates für Handelsverträge

Im Artikel von Frau Agazzi wird richtigerweise erwähnt, dass die Tisa-Verhandlungen nicht bis Ende dieses Jahres abgeschlossen werden können, da noch verschiedene Punkte, u.a. beim Datenschutz offen sind. Irreführend ist hingegen die Aussage im Artikel, dass dies auf Differenzen in Bezug auf die angebliche Liberalisierung öffentlicher Dienstleistungen zurückzuführen sei. In den Tisa-Verhandlungen ist vielmehr allgemein anerkannt, dass für öffentliche Dienstleistungen gemäss den jeweiligen Systemen der einzelnen Verhandlungsteilnehmer keine Verpflichtungen eingegangen werden. So offeriert auch die Schweiz bei den öffentlichen Dienstleistungen keine Verpflichtungen, weder auf Bundesebene noch auf subföderaler Ebene (Kantone und Gemeinden). Die Schweiz stellt sicher, dass die Gesetzgeber auf allen Stufen die notwendigen Spielräume für die Regelung der öffentlichen Dienstleistungen behalten, auch im Hinblick auf die Zukunft.

Ebenfalls falsch ist die Behauptung der Autorin, dass die Schweiz bei öffentlichen Umweltdienstleistungen, einschliesslich Abwasser, Abfallbeseitigung und andere Entsorgungsdienstleistungen sowie betreffend Umweltverträglichkeitsstudien eine Stillhalteverpflichtung eingeht. In ihrer Offerte vom 21. Oktober 2016, welche auf der Webseite des SECO veröffentlicht ist, schliesst die Schweiz solche öffentliche Dienstleistungen sowie Umweltverträglichkeitsstudien, die Schadstoffe oder Radioaktivität betreffen, ausdrücklich aus.

Auch die Behauptung im Artikel, dass die Schweiz die nationalen Verteidigungssysteme wie Systeme zur Abwehr von Cyber-Kriminalität nicht von der Anwendung des Tisa ausschliesse, ist falsch. Ähnlich wie im Dienstleistungsabkommen der WTO, das seit 1995 in Kraft ist, wird der Haupttext des Tisa eine durch die Schweiz unterstützte Ausnahmebestimmung für Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit enthalten. Diese Ausnahmebestimmung stellt sicher, dass das Tisa die einzelnen Vertragsstaaten nicht daran hindert, sämtliche Massnahmen (einschliesslich Massnahmen gegen Cyber-Kriminalität) zu ergreifen, die sie für den Schutz ihrer Sicherheitsinteressen als notwendig erachten.

Der Artikel enthält weitere Aussagen, die einer faktuellen Grundlage entbehren, wie etwa dass das Tisa eine irreversible Liberalisierung der Post, der SBB, der Swisscom, der RUAG und der SRG oder ein zwei-Klassen-Bildungssystem zur Folge hätte. Ebenfalls nicht korrekt ist die Aussage, dass das Tisa multinationalen Unternehmen neue Vernehmlassungsrechte bringe. In der Schweiz wird sich in Bezug auf die Transparenz der Gesetzgebung und die Vernehmlassungsverfahren nichts ändern. Diese unterscheiden bereits heute nicht nach Unternehmensgrösse.

Wir verzichten darauf, die Mutmassungen der Autorin betreffend die Positionen anderer Verhandlungsparteien zum elektronischen Handel zu kommentieren. Für die Schweiz jedenfalls kommt dem Schutz personenbezogener Daten auch in den Tisa-Verhandlungen eine hohe Priorität zu.

Das Tisa ist ein Handelsabkommen, das den Abbau ungerechtfertigter Handelshemmnisse anstrebt. Dies mit dem Ziel, zu Produktivität und Wohlstand beizutragen, besonders in einem Land wie der Schweiz, das über einen hochentwickelten Dienstleistungssektor verfügt und dessen Volkswirtschaft stark vom Export abhängig ist. Das Tisa wird weder die Sozialpolitik noch den Konsumenten- oder den Umweltschutz oder den Schutz anderer öffentlicher Interesse schwächen.

Botschafter Christian Etter, Delegierter des Bundesrates für Handelsverträge