Meinung

Entwicklungshilfe aus Eigennutz

22.03.2016, Entwicklungsfinanzierung

Das neu zusammengesetzte Parlament will die Entwicklungszusammenarbeit vermehrt mit Schweizer Eigeninteressen verknüpfen.

Entwicklungshilfe aus Eigennutz

© Daniel Rihs/Alliance Sud

von Mark Herkenrath, ehemaliger Geschäftsleiter Alliance Sud

Die Finanzkommission des Nationalrates hat vor wenigen Wochen bei der Behandlung der neuen Legislaturziele beantragt, die öffentliche Entwicklungshilfe über die nächsten Jahre auf 0.3% des Nationaleinkommens zu kürzen. Das würde eine Halbierung der Ausgaben für die eigentliche Entwicklungszusammenarbeit im Ausland bedeuten. Die Hilfe an Asylsuchende im Inland, die von der Schweiz unsinnigerweise auch zu den Entwicklungsausgaben gezählt wird, würde dann fast ein Drittel dieser Ausgaben ausmachen.
Im Nationalrat selbst wird der radikale Kürzungsvorschlag der Finanzkommision kaum eine Mehrheit finden. Aus bürgerlichen Kreisen ist jedoch zu vernehmen, man werde bei den langfristigen Entwicklungsprogrammen durchaus Einsparungen fordern, um mehr Geld in die kurzfristige humanitären Krisenhilfe fliessen zu lassen. Ausserdem sei die Entwicklungszusammenarbeit vermehrt mit Schweizer Eigeninteressen zu verknüpfen, namentlich mit Migrationspartnerschaften und Rückführungsabkommen für Asylsuchende.
Erklärter Zweck dieser Forderungen ist die «Hilfe vor Ort». Gemeint ist jedoch Hilfe für eine Schweiz, die Menschen in Not von der Migration abhalten oder sie rasch wieder ins Heimatland verfrachten will. Das widerspricht klar dem gesetzlich verankerten Zweck der Entwicklungszusammenarbeit, Menschen in benachteiligten Länder aus Solidarität zu besseren Lebensbedingungen zu verhelfen. Gleichzeitig verfehlen die verlangten Massnahmen aber auch die Absicht, den Migrationsdruck zu lindern.
Die Forderung, Mittel aus langfristigen Entwicklungsprogrammen in die humanitäre Krisenhilfe zu verlagern, rennt offene Türen ein. Der Bundesrat beantragt mit der Botschaft über die internationale Zusammenarbeit 2017-20 nämlich bereits eine Aufstockung der humanitären Hilfe. Gleichzeitig behält er sich die Möglichkeit vor, bei Bedarf weitere 120 Millionen Franken für kurzfristige Nothilfeeinsätze zu verwenden. Die Mittel dafür sollen aus dem bereits massiv gekürzten Budget für langfristige bilaterale Entwicklungsprogramme stammen.
Die geplante Verlagerung von Mitteln wäre allerdings ausgesprochen kurzsichtig. Der Schweiz fehlte dann Geld für Wiederaufbauarbeit nach dem Kriseneinsatz und sie wäre weniger denn je in der Lage, präventiv in die Verhinderung neuer Krisen zu investieren. Sie müsste tatenlos zusehen, wie sich ausserhalb aktueller Krisengebiete neue Konflikte anbahnen.
Ebenso kurzsichtig wäre es, die Entwicklungszusammenarbeit an migrationspolitische Anliegen zu binden. Politisch motivierte Unterstützung, also der Tausch «Entwicklungshilfe gegen Migrationsabkommen», droht genau das Gegenteil des Gewünschten zu bewirken. Regime wie jenes in Eritrea würden sich eigene Entwicklungskosten sparen und die frei werdenden Mittel wohl für den eigenen Machterhalt einsetzen. Damit würden die aktuellen Fluchtursachen nicht bekämpft, sondern verschärft.
Gute Entwicklungszusammenarbeit funktioniert anders: Sie verbessert die Lebensbedingungen im Partnerland, indem sie dort die Zivilgesellschaft stärkt und sie in die Lage versetzt, den Staat auf eine sinnvolle Politik zu verpflichten. Das schliesst einen politischen Deal zwischen dem Geberland und der Regierung des Empfängerlandes in der Regel aus.

Dieser Text wurde als Editorial in GLOBAL+ (Frühling 2016) publiziert.