Meinung

Nationaler Aktionsplan (NAP): Die Analyse

23.12.2016, Internationale Zusammenarbeit

Vier Jahre hat sich der Bundesrat Zeit genommen, um den NAP der Schweiz zur Umsetzung der Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zu veröffentlichen. Die Konzernverantwortungsinitative hat das Dokument analyisert.

Nationaler Aktionsplan (NAP): Die Analyse

von Mark Herkenrath, ehemaliger Geschäftsleiter Alliance Sud

«The End of the Beginning»

2011 verabschiedete der UNO-Menschenrechtsrat einstimmig die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und legte damit den Grundstein für einen Paradigmenwechsel: Konzerne haben eine unabhängige Verantwortung, die Menschenrechte zu respektieren. Die Erwartungen an Unternehmen sind in den UNO-Leitprinzipien klar definiert. Die Zeit der Hochglanz-Prospekte über philanthropische Projekte in Entwicklungsländern ist vorbei. Unternehmen müssen heute in der Gestaltung ihrer globalen Geschäftstätigkeit aktiv sicherstellen, dass die Menschenrechte aller respektiert werden. Weder die naive Annahme, es werde niemand geschädigt, so lange man gute Absichten verfolge, noch die Kompensation von Mängeln im profitorientierten Kerngeschäft mit sozialen Projekten ist gefragt. Der Anspruch der Weltgemeinschaft heisst heute: Konsequente Integration der Menschenrechte und der Nachhaltigkeit in die eigenen Geschäftsabläufe und proaktive Suche nach entsprechenden Risiken. Dieses Ziel ist noch längst nicht erreicht. Der Vater der UNO-Leitprinzipien, Professor John Ruggie, nannte den neuen Konsens 2011 «The End of the Beginning». Nach mehr als fünf Jahren muss nüchtern festgestellt werden, dass «the Beginning» andauert. Zwar haben einige Staaten nationale Aktionspläne veröffentlicht, doch diese lesen sich meist wie Bestandesaufnahmen aktueller Politiken. Gleichwohl ist eine gesteigerte internationale Dynamik spürbar: Zunehmend setzt sich die Erkenntnis durch, dass neben übergeordneten Prinzipien klare Anforderungen und verbindliche Gesetze notwendig sind, um sicherzustellen, dass alle Unternehmen ihre Verantwortung wahrnehmen.
Die Schweiz veröffentlichte am 9. Dezember 2016 ihren Nationalen Aktionsplan zu Wirtschaft und Menschenrechten (in der Folge NAP), dessen Erarbeitung durch das Postulat 12.3503, Alec von Graffenried, ausgelöst worden ist. Zahlreiche Nichtregierungsorganisationen, die sich im Verein Konzernverantwortungsinitiative zusammengeschlossen haben, verfolgten die Entwicklung des Plans aktiv und beteiligten sich wo möglich an dessen Ausarbeitung. Gemeinsam haben sie das Endresultat in vorliegendem Papier analysiert und kommentiert.

Download der Analyse und Kommentare der Konzernverantwortungsinitiative