Meinung

Trump in Uganda

05.12.2016, Klimagerechtigkeit

Die Schockwelle des Wahlsiegs von Donald Trump war auch im globalen Süden zu spüren. Aber anders.

Trump in Uganda

«Trump versteht was von Kohle.» Wahlhelferin im Bundesstaat West Virginia.

von Mark Herkenrath, ehemaliger Geschäftsleiter Alliance Sud

Donald Trump hat gewonnen. Zumindest die Stimmenmehrheit der weissen männlichen Wähler in massgebenden Bundesstaaten. Verloren haben u.a. der Klimaschutz, der politische Anstand, die Muslime und wir, der afrikanische Kontinent. So und ähnlich lautet der Tenor der Kommentare zu den US-Wahlen in den Online-Medien in Kenia, Nigeria und Uganda.

Ein Blick in die Wahlberichterstattung und LeserInnen-Beiträge ausserhalb des reichen Nordens lohnt sich. Wie berichten eigentlich die Medien in Entwicklungs- und Schwellenländern, die von der US-Politik genauso betroffen sind wie wir?

In Bangladesch zeugen zahlreiche Beiträge von der massiven (und wohl berechtigten) Furcht, dass sich der Klimawandel nochmals verschärfen könnte. Trump hält die globale Erwärmung bekanntlich für eine hässliche Erfindung der chinesischen Propaganda. Was kümmert ihn, dass in Bangladesch der Anstieg des Meeresspiegels bereits Auswirkungen zeigt und Sturmfluten zunehmen? Immerhin haben die Entwicklungsländer an der jüngsten Klimakonferenz in Marrakesch bekannt gegeben, dass sie nun umso ambitioniertere eigene CO₂-Reduktionsziele verfolgen wollen. Und umso dringender ist, dass andere reiche Länder als Trumps USA sie jetzt dabei unterstützen und die dafür versprochenen Mittel bereitstellen. Bedenklich: In der Schweiz hat der Bundesrat 2011 entsprechende Vorschläge in der Schublade verschwinden lassen.

Zurück zu Trump. Nicht nur in Bangladesch, auch in Mexiko und anderswo ist man besorgt über Trumps Pläne zur Ausschaffung der sogenannt illegalen Einwanderer. Wohin mit Zehntausenden von Landsleuten, die möglicherweise zurückkehren müssen? Was tun ohne die Geldüberweisungen der Familienmitglieder? Was wird mit der US-amerikanischen Entwicklungszusammenarbeit geschehen? Und was mit Exporten in die USA, die wieder mit hohen Zöllen belegt werden sollen?

Daniel Kalinaki beschreibt die Wahl Trumps in Kenias Daily Nation als die wohl afrikanischste in der Geschichte der USA. Einige LeserInnen widersprechen: Immerhin habe die unterlegene Partei die Niederlage anerkannt, ohne eine Revolte anzuzetteln.

Sicher berechtigt ist die Frage, die Owei Lakemfa in der nigerianischen Premium Times stellt: Wie sollen wir uns ein Vorbild nehmen an der Demokratie eines Landes, das zutiefst gespalten ist und der Welt einen frauenfeindlichen, xenophoben Steuerhinterzieher vor die Nase setzt? Die Dhaka Tribune teilt die Befürchtung vieler KommentatorInnen in Nord und Süd, das Beispiel Trump könnte Schule machen und fremdenfeindlichen verlogenen Demagogen dieser Welt massiven politischen Auftrieb geben.

Es wurde x-fach gesagt: Jetzt soll die neue Administration ihre Arbeit aufnehmen, bevor sich zeigt, wohin sich die Politik der USA bewegt. Anlass für Optimismus gibt es dabei kaum. Eines ist aber sicher: Die gewisse moralische Autorität, welche die USA mit der Wahl des ersten schwarzen Präsidenten vor acht Jahren gewonnen hatte, ist verspielt und breitester Ernüchterung gewichen.

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Das Aus für das KELS ist kein Verlust

02.02.2017, Klimagerechtigkeit

Aus Alliance Sud-Sicht ist das Nichteintreten der Nationalratskommission auf das geplante Klima- und Energielenkungssystem (KELS) zu begrüssen. Es macht den Weg frei für die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens auf Basis des Verursacherprinzips.

Das Aus für das KELS ist kein Verlust

© Rainer Sturm/pixelio.de

von Jürg Staudenmann, ehemaliger Fachverantwortlicher «Klimapolitik»

Die Idee des Bundesrates, das gegenwärtige Klima- und Energieabgabensystem durch ein reines Lenkungssystem zu ersetzen, mochte auf den ersten Blick verlockend wirken – sie war jedoch eindeutig zu kurz gedacht. Mit der von der UREK (Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie) am 30. Januar 2017 einstimmig versenkten Vorlage wären nicht nur bewährte Instrumente im Klimaschutz – wie beispielsweise das Gebäudeprogramm oder die Förderung erneuerbarer Energien – untergraben worden. Vor allem wäre das Verursacherprinzip in der Klimapolitik wohl auf Jahre hinaus ausgehebelt worden – und dies wohlgemerkt auf Verfassungsstufe.

Im Rahmen des Pariser Klimaübereinkommens muss die Schweiz ambitionierte Massnahmen gegen den Klimawandel und dessen negative Folgen in Angriff nehmen. Dazu gehören auch angemessene finanzielle Unterstützungsbeiträge für Klimaschutz- und Anpassungsmassnahmen in den ärmsten und verwundbarsten Ländern des Südens.

Der Bundesrat rechnet für die Schweiz mit internationalen Klimafinanzierungsbeiträgen, die bis 2020 auf über 1 Milliarde Franken pro Jahr[1] ansteigen könnten. Wie diese finanziert werden sollen, lässt er indes offen. Für Alliance Sud ist klar, dass zukünftige Klimafinanzierungs-Beiträge in dreistelliger Millionenhöhe nur auf Basis des Verursacherprinzips plausibel realisiert werden können. – Die bisherige Strategie des Bundesrates, dafür auf den faktisch plafonierten Rahmenkredit zur Internationalen Zusammenarbeit (IZA) zurückzugreifen, würde die Schweizer Entwicklungszusammenarbeit mittelfristig ausbluten. Denn eine Erhöhung des Entwicklungsbudgets, um die Klimafinanzzahlungen auszugleichen, ist realpolitisch nicht absehbar.

Die aussenpolitische Kommission der Nationalrats (APK-N) verlangte deshalb im Postulat 15.3798 einen Bericht des Bundesrats, wie er die Klimafinanzierung zu bewerkstelligen gedenkt. Die Veröffentlichung dieses Berichts wird in den nächsten Wochen erwartet. Pikant: Bereits 2009 gab der Bundesrat eine Studie in Auftrag, um mögliche Finanzierungsoptionen zu prüfen. Der 2011 fertiggestellte Bericht weist auf sechs Varianten hin, um die Klimafinanzierungsbeiträge der Schweiz zu mobilisieren – und zwar verursachergerecht. Dieser innovative Bericht wurde aber bis Ende 2016 unter Verschluss gehalten.  

Mit der jetzt faktisch beerdigten KELS-Vorlage hatte der Bundesrat stattdessen in der Zwischenzeit vorgeschlagen, Ansätzen, die auf dem Verursacherprinzip beruhen, einen Riegel zu schieben: Die Vorlage hatte vorgesehen, sämtliche Einnahmen aus CO2- und Energieabgaben in Zukunft vollständig an Bevölkerung und Wirtschaft zurück zu verteilen. (Teil-)zweckgebundene Verwendungen dieser Einnahmen für Klimamassnahmen – und zwar auch solche im Inland! − wären damit auf Verfassungsstufe verunmöglicht worden.

Unter diesen Gesichtspunkten ist der am 30. Januar 2017 einstimmig gefasste Antrag der UREK-N, nicht auf die KELS-Vorlage einzutreten, ein Hoffnungsschimmer: Die vernünftige − weil dem Verursacherprinzip folgende − Mobilisierung der benötigten Klimafinanzierungs-Beiträge via CO2- und Energieabgaben (also dort, wo Emissionen entstehen), kommt nun wieder aufs Tapet. Entsprechende Vorschläge werden wohl spätestens in der Parlamentsdebatte zur Vorlage zur CO2-Gesetzrevision im Herbst dieses Jahres einfliessen.
 

[1] so die Schätzung des Bundesrates im Erläuternden Bericht zur Vernehmlassungsvorlage „Klimapolitik der Schweiz nach 2020“

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#ES2050: Aus Sicht der Entwicklungsländer ein Muss

09.05.2017, Klimagerechtigkeit

Das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050, das am 21. Mai zur Abstimmung kommt, ist entwicklungspolitisch in vielerlei Hinsicht sinnvoll.

#ES2050: Aus Sicht der Entwicklungsländer ein Muss

© RainerSturm/pixelio.deson

von Jürg Staudenmann, ehemaliger Fachverantwortlicher «Klimapolitik»
 

Zum einen muss die Schweiz ihren Klimafussabdruck und die dadurch verursachten negativen Auswirkungen auf Bevölkerungen des Südens verringern. Zum andern trägt die Förderung von erneuerbaren Energie-Lösungen zur Entwicklung und Verbreitung zukunftsfähiger Ansätze bei; nicht zuletzt auch in Entwicklungsländern. Ein Rückgang in der Nachfrage nach fossilen und nuklearen Energierohstoffen hilft aber auch, die oft miserablen Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen in den Erdöl-, Gas- oder Uranabbaugebieten zu verbessern.

Der fortschreitende Klimawandel stellt die Ärmsten dieser Welt vor enorme Herausforderungen. Oft sind die am meisten betroffenen Menschen in Entwicklungsländern jene, die bereits heute um ihre tägliche Ernährung und Sicherheit ringen. Sie sind den zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels am stärksten und vor allem am schutzlosesten ausgesetzt. Nur eine rasche, weltweite Reduktion der menschenverursachten Treibhausgase kann die für sie oft katastrophalen Auswirkungen des Klimawandels abbremsen. Denn sie verfügen aufgrund ihrer Armut kaum über das notwendige Knowhow und die Ressourcen, um sich gegen unvorhersehbare Wetterextreme, zunehmende Dürren und Überschwemmungen zu wappnen.

Als Industrieland mit hohen Pro-Kopf-Emissionen trägt die Schweiz eine besondere internationale Verantwortung. Gut 70 Prozent der Treibhausgasemissionen in der Schweiz entstehen bei der Nutzung fossiler Brenn- und Treibstoffe. Im Rahmen des Pariser Klimaabkommens verpflichtet sich die Schweiz, ihren Teil zur Reduktion der Treibhausgasbelastung der Atmosphäre zu leisten, damit der globale Temperaturanstieg auf möglichst 1,5 Grad begrenzt und die negativen Auswirkungen minimiert werden.

Die Energiestrategie 2050 ist ein Schritt in diese Richtung, sie stellt aber auch einen wesentlichen Beitrag im Rahmen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung dar. Denn die Beschleunigung innovativer und emissionsärmerer Energiesysteme kommt nicht nur der Schweiz, sondern via Forschungsfortschritte, Wissenstransfer und Entwicklungszusammenarbeit auch Bevölkerungen des globalen Südens zugute. Die Entwicklungsländer stehen vor der Herausforderung, ihrer Bevölkerung flächendeckend und nachhaltig Zugang zu Energie zu ermöglichen. Klar ist, dass dies nur mittels erneuerbaren, dezentralen Energie-Lösungen machbar und zu verantworten ist. Die 48 ärmsten und vom Klimawandel am stärksten betroffenen Länder des «Climate Vulnerable Forum» haben denn auch an der letzten Klimakonferenz in Marrakesch angekündigt, dass sie ihre gesamte Energieversorgung bis spätestens 2050 auf 100% erneuerbare Quellen umstellen und ausbauen werden.

Schon nur aus diesem Grund gibt es für wohlhabende Staaten wie die Schweiz keine Ausreden mehr. Wir müssen unsere Energieversorgung rasch und konsequent auf nachhaltige und klimaschonende Quellen umstellen. Die Energiestrategie 2050 sieht zudem eine Erhöhung der Investitionen in Innovationsförderung vor, was indirekt auch die Bestrebungen der Länder des Südens unterstützt.

Nicht zuletzt verringert die Energiestrategie 2050 (als guter Kompromiss zwischen einer sicheren Schweizer Energieversorgung und verstärktem Natur- und Klimaschutz) auch die Nachfrage und dadurch die negativen Begleiterscheinungen auf die Fördergebiete fossiler und nuklearer Energien. Die Menschen in Entwicklungsländern, aus welchen die Schweiz die fossilen und atomaren Rohstoffe bezieht, sind mit zum Teil katastrophalen Arbeits- und Lebensbedingungen konfrontiert. Umweltverschmutzung, bedrohte Wasser- und Bodenressourcen sowie miserable Arbeitsbedingungen sind eine direkte Folge der ungebremsten Nachfrage aus Ländern wie der Schweiz nach Erdöl, Erdgas oder Uran.

Durch die Steigerung der Energieeffizienz, den Ausbau der erneuerbaren Energien und den schrittweisen, geordneten Atomausstieg – wie dies die Energiestrategie 2050 vorsieht – leistet die Schweiz ihren Beitrag an die Verringerung all dieser schädlichen Aspekte in Entwicklungsländern.

Medienmitteilung

Die Schweiz drückt sich um ihre Verantwortung

10.05.2017, Klimagerechtigkeit

Der Bericht des Bundesrats über die Beiträge an die internationale Klimafinanzierung enttäuscht auf der ganzen Linie. Denn die Frage bleibt offen: Wie sollen bis 2020 rund 1‘000 Mio CHF jährlich zusätzlich und verursachergerecht mobilisiert werden?

Die Schweiz drückt sich um ihre Verantwortung

© Espen Rasmussen/Panos

Der Nationalrat hatte den Bundesrat 2015 in einem Kommissions-Postulat (15.3798) aufgefordert, «aufzuzeigen, zu welchen Beiträgen an die internationale Klimafinanzierung die Schweiz ab 2020 verpflichtet werden könnte und wie diese zu finanzieren wären.» Aufgrund des Klimafussabdruckes und der Wirtschaftskraft der Schweiz ist damit zu rechnen, dass bis 2020 von unserem Land zusätzliche Mittel in der Höhe von über 1‘000 Millionen Franken pro Jahr erwartet werden.  
Die Klimafinanzierung ist ein zentrales Element des Pariser Klimaübereinkommens von 2015. Nur mit finanzieller Unterstützung der OECD-Staaten können auch die ärmsten und am stärksten vom Klimawandel betroffenen Länder dringend notwendige Massnahmen in die Wege leiten, um gemeinsam die globale Klimaerhitzung «deutlich unter 2 Grad Celsius» zu halten und sich an den Klimawandel anzupassen.

Im heute veröffentlichten Bericht streut der Bundesrat dem Parlament Sand in die Augen. Er redet die zu erwartende Höhe der Schweizer Beiträge klein und lenkt davon ab, dass die Schweiz bis jetzt keine passablen Lösungen erarbeitet hat. «Der Bundesrat nimmt seine Führungsrolle nicht wahr», moniert Jürg Staudenmann, Klimaexperte von Alliance Sud, und fügt an, «statt verursachergerechte Ansätze für die Mobilisierung neuer Mittel zu prüfen, greift er mehr und mehr in die schrumpfende Kasse der Entwicklungszusammenarbeit. – Vor fünf Jahren waren wir weiter!»

Bereits 2011 hatte der Bundesrat in einem interdepartementalen Bericht Varianten evaluieren lassen, wie die Schweiz die notwendigen Mittel verursachergerecht mobilisieren könnte. Die darin untersuchten sechs Optionen blieben jedoch bis Ende 2016 unter Verschluss. Die Schweizer Millionen-Beiträge an den «Green Climate Fund» und andere Fonds wurden stattdessen aus Mitteln der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) finanziert – auf Kosten der Armutsbekämpfung. Alliance Sud hat im Dezember 2016 darüber berichtet.

Nun liegt der Ball beim Parlament. Alliance Sud fordert die zuständige Aussenpolitische Kommission auf, vom Bundesrat zu verlangen, seine Führungsrolle wahrzunehmen und weitere, zukunftsweisende und innovative Optionen auszuarbeiten.

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Ausser Spesen nix gewesen!

27.06.2017, Klimagerechtigkeit

Der Bundesrat hat keinen Plan, wie er jährlich rund eine Milliarde Franken für internationale Klimaschutzprojekte mobilisieren will. Schlimmer noch: Er bestätigt, dass er dafür dreistellige Millionenbeträge von Deza und Seco zweckentfremden will.

Ausser Spesen nix gewesen!

Für die zentralen – und gesetzlich verankerten − Aufgaben der Armutsbekämpfung wie Bildung und Gesundheitsvorsorge, aber auch die Stärkung der Zivilgesellschaft, wird in Zukunft weniger Geld zur Verfügung stehen. Bild: Slums in Manila, Philippinen.
© Panos/Mikkel Ostergaard

von Jürg Staudenmann, ehemaliger Fachverantwortlicher «Klimapolitik»
 

Das Pariser Klimaübereinkommen verpflichtet alle OECD-Staaten gemäss ihrer Klimaverantwortung und Wirtschaftsleistung ab 2020 gemeinsam 100 Mrd. US-Dollar pro Jahr an Entwicklungsländer zu zahlen. Alliance Sud weist seit Jahren darauf hin, dass der angemessene Anteil der Schweiz rund 1 Prozent beträgt. In weniger als drei Jahren müssen also neue Finanzmittel von rund 1 Mrd. CHF pro Jahr generiert werden. Der Nationalrat verlangte deshalb 2015 (im Postulat 15.3798) Auskunft darüber, «zu welchen Beiträgen an die internationale Klimafinanzierung die Schweiz ab 2020 verpflichtet werden könnte und wie diese zu finanzieren wären.»

Im seinem Bericht dazu vom 10. Mai 2017 spielt der Bundesrat die Beitragshöhe herunter. So veranschlagt er einen «fairen Anteil der Schweiz» auf lediglich 450 bis 600 Mio. US-Dollar pro Jahr und begründet dies mit einer «gewichteten Betrachtung» zugunsten der Emissionen innerhalb der Landesgrenzen. Damit redet der Bundesrat die Wirtschaftsstärke der Schweiz klein – wir erwirtschaften rund 1% des Einkommens der OECD-Staaten – und blendet unsere tatsächliche Verantwortung in der globalen Klimakrise aus; die Stichworte dazu lauten graue Emissionen in importierten Gütern, Flugverkehr oder Finanzplatz Schweiz.

Widersprüche…

Der Bericht enttäuscht aber auch aus anderen Gründen: Einige der Schlussfolgerungen stehen im klaren Widerspruch zum analytisch soliden Mittelteil des Berichts. So wird korrekterweise darauf hingewiesen, dass gemäss Klimarahmenkonvention «die von den Industrieländern für klimarelevante Projekte zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel […] neu und zusätzlich sein» müssen. Nichtsdestotrotz will der Bundesrat «öffentliche Mittel aus bestehenden[1] Quellen» verwenden und bestätigt zudem – zum ersten Mal schwarz auf weiss – dass diese «wie bis anhin schwergewichtig aus den Rahmenkrediten für die IZA (Deza, Seco) […] aufzubringen» seien.[2] Im Klartext: Jährliche Beiträge in dreistelliger Millionenhöhe sollen mit Mitteln aus dem schrumpfenden Entwicklungsbudget statt aus zusätzlichen Finanzquellen finanziert werden; Klimaschutzmassnahmen statt Armutsbekämpfung. – Die Begründung des Bundesrates, Klimaprojekte seien per se Entwicklungsprojekte, greift nicht nur für Alliance Sud zu kurz. Selbst der Green Climate Fund (GCF) lehnte kürzlich einen Projektantrag ab, weil er ihn als Entwicklungs- statt als Klimaprojekt einstufte.

…und Zweckoptimismus

Der Bundesrat hofft, «einen massgeblichen Teil des von der Schweiz zu leistenden fairen Anteils (…) via mobilisierte private Mittel zu erbringen». Und dies, obschon der Bericht konstatiert, dass umstritten sei, «wie private Mittel an das staatliche Finanzierungsziel von 100 Milliarden USD ab 2020 anzurechnen sind». – Man mag die (zweck-)optimistische Haltung des Bundesrates teilen oder nicht. Zumindest aber müsste der Bundesrat aufzeigen, wie er gedenkt, solche privaten Mittel in der Schweiz zu mobilisieren. Doch just in dieser zentralen Frage bleibt der Bericht jegliche Antwort schuldig, obschon der Bundesrat noch im Mai 2016 (in Antwort auf Interpellation 16.3027) versprach, im Bericht auch «Optionen der Finanzierung […] einschliesslich verursachergerechter und innovativer Finanzierungsmöglichkeiten» darzustellen. Stattdessen will der Bundesrat nun nur noch nicht näher erläuterte «Instrumente» einsetzen oder «neue Partnerschaftsmodelle […], welche die Mobilisierung privater Mittel begünstigen», prüfen.

Klar ist, dass private Unternehmen oder InvestorInnen nur dann in Klimaschutzmassnahmen in Entwicklungsländern investieren werden, wenn sie daraus direkten oder indirekten Nutzen ziehen können, was etwa im Bereich erneuerbare Energien mehr und mehr der Fall ist. Im Bereich dringender Klima-Anpassungsmassnamen winkt hingegen kaum ein privatwirtschaftlicher Nutzen. Deshalb unterstreicht das Pariser Klimaübereinkommen die Wichtigkeit von Mitteln der öffentlichen Hand und verlangt, die Hälfte aller Klimafinanzierungsbeiträge für Adaptationsmassnahmen zugunsten der ärmsten und klima-exponiertesten Bevölkerung der Entwicklungsländer vorzusehen.

Zementierter Stillstand

Alarmierend ist, dass der Bund in der Frage nach der zusätzlichen, verursachergerechten Mobilisierung öffentlicher Mittel seit 2011 keinen Schritt weitergekommen ist. Damals empfahl ein interdepartementaler Bericht verschiedene verursachergerechte Finanzierungsoptionen zur weiteren Prüfung, die differenzierte Auslegeordnung wurde jedoch schubladisiert.

Denkbar wäre beispielsweise die zweckgebundene Verwendung (eines Teils) der Einnahmen aus der CO2-Abgabe; dass dies verfassungskonform ist und in der Kompetenz des Bundesrates liegt, belegte bereits ein Rechtsgutachten aus dem Jahre 2008.[3] Auch ein «quasi-freiwilliger» Beitrag von privaten Unternehmen in einen Klimafonds, zum Beispiel als Gegenleistung zur (Teil-)Befreiung von der CO2-Abgabe, wäre grundsätzlich möglich. Dieser Ansatz wäre nicht einmal neu: Der sogenannte Klimarappen könnte auf internationale Klimafinanzierungsbeiträge ausgedehnt werden. Auch könnte die bereits existierende Kompensationsvorschrift für Treibstoffimporte erhöht und die Einnahmen daraus zweckgebunden eingesetzt werden. Noch einfacher wäre die Einführung einer Kompensationspflicht oder einer Klima-Abgabe auf internationale Flüge. Auch hier liefern zahlreiche bereits existierende Lösungen aus EU-Ländern mögliche Vorlagen. Schliesslich könnte der Bundesrat auch einen fixen Grundpreis für die jährlich herausgegebenen Emissionszertifikate festlegen und die Einnahmen zweckgebunden für Klimaschutzmassnahmen in Entwicklungsländern verwenden.

Fazit

Statt mit konkreten Lösungen vorwärts zu machen, hofft der Bundesrat bei der internationalen Klimafinanzierung auf vage und völkerrechtlich umstrittene Zuschüsse aus dem Privatsektor. Dabei sichert er sich durch die beschränkten Mittel der IZA ab. Zeugt dies lediglich von Führungsschwäche, von Mutlosigkeit oder ist es etwa die Angst vor politischem Gegenwind in einem Parlament, das Ausgaben und Staatseingriffe vor allem dort bewilligt, wo es der eigenen Klientel zugutekommt? Klar scheint nur, dass der 19seitige Bericht des Bundesrats dem Auftrag der PostulantInnen der aussenpolitischen Kommission in keiner Weise gerecht wird. 

 
Private und öffentliche Klimagelder

js. Die Umlenkung von privaten Investitions- und Finanzströmen in Billionenhöhe in Richtung klimafreundliche Technologien ist zwar ein wichtiges Credo des Pariser Übereinkommens. Die vertraglich ebenfalls vereinbarten jährlichen 100 Mrd. US-Dollar an Klimafinanzierung für Entwicklungsländer stehen jedoch auf einem anderen Blatt, denn die ärmsten und vom Klimawandel am stärksten betroffenen Bevölkerungen profitieren kaum von diesen privatwirtschaftlichen Investitionen. Vor allem für Anpassungsmassnahmen in Entwicklungsländer sind aufgrund der fehlenden «Return-on-Investment»-Aussichten öffentliche Mittel notwendig.
 

[1] Hervorhebungen durch den Autor

[2] «Internationale Klimafinanzierung – Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats der aussenpolitischen Kommission des Nationalrats 15.3798 vom 2. Juli 2015»

[3] Umbricht Rechtsanwälte, 2008: «Rechtsgutachten über den verfassungsrechtlichen Rahmen einer Klimalenkungsabgabe des Bundes».

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COP 23 in Bonn – Vorgeschmack auf Klima-Migration

09.10.2017, Klimagerechtigkeit

Kein Wunder soll die «COP 23» auf das Thema Schäden und Verluste fokussieren. Für den Inselstaat Fidschi, der dieses Jahr den Vorsitz hat, gehen die Klimaveränderungen längst ans Lebendige. Verluste und Umsiedlungen bzw. Flucht sind bereits Realität.

COP 23 in Bonn – Vorgeschmack auf Klima-Migration

Dhaka, die zwei Meter über dem Meeresspiegel gelegene Hauptstadt von Bangladesch, im Monsunregen vom 26. Juli 2017.
© Abir Abdullah / EPA / Keystone

von Jürg Staudenmann, ehemaliger Fachverantwortlicher «Klimapolitik»
 

Im Vorfeld der 23. Conference of the Parties (COP 23) vom 6. bis 17. November haben durch den Klimawandel verstärkte Wetter-Extremereignisse die medialen Schlagzeilen bestimmt. Während Tagen lieferten katastrophale Stürme in der Karibik und den USA dramatische Bilder in unsere Wohnzimmer, während der ebenso verheerende Extrem-Monsun im Golf von Bengalen, aber auch in Mumbai eine Randnotiz blieb. Die diesjährige, verheerende Trockenheit in Italien wurde durch zerstörerische Regenfluten abgelöst, was hierzulande medial allerdings von Bergstürzen und Gletscherabbrüchen überlagert wurde.

Allen gemeinsam ist die Frage, wie mit den durch den Klimawandel verursachten oder verstärkten Schäden und Verlusten (sog. loss and damage) umgegangen werden soll: Woher die Mittel für den Wiederaufbau nehmen? Wie unwiderruflich zerstörte Lebensgrundlagen von Menschen ersetzen, die bereits vorher am Rande der Armut lebten? Oder, wie ein Artikel zu den verheerenden Überschwemmungen in Südasien, die Tausenden von Menschen das Leben gekostet und Abermillionen in den Ruin getrieben haben, lakonisch titelte: Wohin mit all den Klima-MigrantInnen aus Bangladesch?

Denn: Der permanente Anstieg des Meeresspiegels um einen Meter wird innerhalb weniger Jahrzehnte 30 Millionen Bangladeschi wortwörtlich den Boden entziehen. Sie werden zu «Klimaflüchtlingen». Wobei dieser Begriff offiziell gar (noch) nicht existiert; Menschen, die durch Desaster und Klimaveränderung vertrieben werden, gelten bisher nicht als «echte» Flüchtlinge. Auch wenn die Nansen-Initiative (unter Beteiligung der Schweiz) bereits seit 2010 diese Frage debattiert.  

Alle Augen auf Frank from Fidji

Angesichts dieser sich zuspitzenden Fragestellungen richten sich die Augen auf den diesjährigen Klimagipfel, der von Fidschi präsidiert wird. Die COP 23 findet aber nicht im Pazifik statt, sondern wurde nach Bonn verlegt. Fast ist man versucht, in der Umsiedlung der Konferenz ins klima-resilientere Rheinland etwas prä-apokalyptische Symbolik zu erkennen.

Fidschis Premierminister Josaia Voreqe Bainimarama hat angekündigt, als COP 23-Präsident das Thema loss and damage voranzutreiben. Er weiss, wovon er spricht. In Fidschi, bestehend aus 332, meist nur wenige Meter aus dem Meer ragenden Atollen, hinterliess der Sturm Winston 2016 Schäden von 1.4 Mrd. US-Dollar, was einem Drittel des BIPs entspricht. – Bereits bei seinem ersten Auftritt als COP 23-Präsident am G-20-Gipfel dieses Jahres sicherte Frank from Fidji, wie er sich gerne vorstellt, allen Einwohnern von Kiribati und Tuvalu das permanente Aufenthaltsrecht auf Fidschi zu. Und forderte von den USA eine analoge, unbefristete Verlängerung des 2023 auslaufenden Aufenthaltsrechts für alle Einwohner der Marshall-Inseln, das ihnen vor Jahrzehnten als Abgeltung für die Zerstörung und Verstrahlung mehrerer ihrer Atolle zugestanden wurde.

Als erstes Land der Welt, das das Pariser Klimaübereinkommen ratifiziert hat, machte sich Fidschi im Rahmen der Staatengruppe des Climate Vulnerable Forum bereits vor «Paris 2015» für die Frage klimabedingter Schäden und Verluste stark. Mit Erfolg: Das Pariser Klimaübereinkommen widmet loss and damage ein eigenständiges Kapitel. Trotz dieses diplomatischen Durchbruchs vor zwei Jahren werden die damit zusammenhängenden Fragen nach der Verantwortung und den Ansprüchen auf Kompensation von den Industriestaaten, den Hauptverursachern des Klimawandels, noch immer tabuisiert.

Dabei stehen mindestens zwei konkrete Traktanden ganz oben auf der globalen Klima-Agenda: Zum einen kam mit dem erwähnten loss and damage-Kapitel des Pariser Abkommens endlich die Frage offiziell auf dem Tisch, wie mit migrierenden oder vertriebenen Menschen umgegangen werden soll, die ihre Lebensgrundlage durch Klimaveränderungen verlieren. Zum andern wurde bereits vor vier Jahren das Exekutiv-Komitee des Warsaw Implementation Mechanisms (WIM) mit der Evaluierung der Bedeutung und Tragweite von loss and damage mandatiert. Nun müssen endlich auch Fragen der Schadensbehebung oder Kompensation bei Verlusten aufs Tapet.

Dafür braucht es auch dringend einen Finanzierungsplan zu Gunsten der ärmsten und weitgehend unverschuldet zu Schaden gekommenen Bevölkerungen im globalen Süden. Denn – im Gegensatz zur Klimafinanzierung und den bereits beschlossenen 100 Milliarden US-Dollar pro Jahr für Mitigation und Adaptation – wurde im Pariser Klimaübereinkommen keine finanzielle Unterstützung für erlittene Schäden und Verluste festgelegt. Diesem Manko vorgelagert ist die tabuisierte Frage nach den Verantwortlichkeiten.  

Vieles hängt mit den diametral auseinanderliegenden Interessen zusammen, angefangen bei der Abgrenzung von loss and damage gegenüber Adaptation. Die Vorschläge der Hauptverursacher, allen voran Industrieländer wie die Schweiz, liegen meilenweit von den Bedürfnissen der Betroffenen, allen voran der kleinen Entwicklungs-Inselstaaten wie Fidschi, entfernt.

Die COP 23 muss diesem unwürdigen Eiertanz auf Kosten der Schwächsten endlich ein Ende setzen. Angesichts der Katastrophen der vergangenen Wochen und Monate müssen in Bonn konkrete Pflöcke eingeschlagen werden. Denn in der Öffentlichkeit ist die Dringlichkeit, dass mit den durch die Klimakrise angerichtete Schäden und Verlusten gerecht umgegangen werden soll, längst angekommen.

 

Was die COP 23 im Bereich Schäden und Verluste erreichen muss

js. Trotz Trump’scher Obstruktion aus den USA arbeitet die Welt-Klimagemeinschaft mit fast demonstrativer Geschlossenheit in rund einem Dutzend workstreams am Regelwerk zur Umsetzung des Pariser Klimaübereinkommens. Die COP 23 soll davon einen ersten, umfassenden Entwurf hervorbringen. – Aus Sicht von Alliance Sud kann die COP 23 aber nur dann als Erfolg gewertet werden, wenn auch im Bereich loss and damage konkrete Fortschritte erzielt werden: 

  • Loss and damage, als ebenbürtiger Pfeiler des Pariser Abkommens, muss auch mit derselben Priorität behandelt werden wie die anderen. Dazu gehören die Erarbeitung von Kriterien („Positivliste“) für zu vergütende Schäden & Verluste und eine wissenschaftlich fundierte Abschätzung der zu erwartenden Kosten und Optionen verursachergerechter Finanzierung.
  • Ein «Fidschi Finanzierungs-Mechanismus für Schäden und Verluste» sollte vorbereitet und verursachergerecht, ab 2020 mit jährlich 50 Mrd. und bis 2030 mit 200-300 Mrd. US-Dollar dotiert werden. Dieser Mechanismus soll auch eine Versicherung zugunsten der vom Klimawandel bedrohten pazifischen Inseln ermöglichen.
  • Das Exekutivkomitee des Warsaw Implementation Mechanisms (WIM) muss mit mehr Mitteln ausgestattet werden, Klimaversicherungs-Bedingungen zu Gunsten der Ärmsten verankern und den verwundbarsten Bevölkerungen direkt zur Seite stehen können.
  • Das Thema klimabedingter Migration, Vertreibung und Umsiedlung muss ab 2018 in den Verhandlungen intensiviert werden. Dabei müssen nebst Versicherungslösungen auch weitere Optionen des (lokalen) Risikomanagements vorangetrieben werden.

Publikation

Ambitionierte Schweizer Klimapolitik? Fehlanzeige!

19.10.2017, Klimagerechtigkeit

Globale Klimaveränderungen gehören zu den grössten Herausforderungen der Menschheit. Seit 2015 gibt es das Pariser Abkommen. Am 6. Oktober 2017 hat es auch die Schweiz ratifiziert, doch ihre Klimapolitik bleibt Stückwerk. Die Alliance-Sud-Analyse.

Ambitionierte Schweizer Klimapolitik? Fehlanzeige!

Der Steingletscher beim Sustenpass in einer Aufnahme von 2004.
© Tom Dooley / pixelio.de

von Jürg Staudenmann, ehemaliger Fachverantwortlicher «Klimapolitik»
 

Zwar wird die Klimaproblematik in Analysen und Strategiepapieren des Bundesrates thematisiert – namentlich in der Legislaturplanung und in der «Strategie nachhaltige Entwicklung». Auch in erläuternden Berichten oder im allgemeinen Teil neuer Gesetzesvorlagen wird auf die Bedeutung des Klimawandels verwiesen sowie auf die Notwendigkeit, dessen Ursachen zu bekämpfen und sich auf absehbare Folgen vorzubereiten. Dennoch schlägt sich diese Einsicht nicht ausreichend in Zielsetzungen und verbindlichen Massnahmen nieder.

Und erst recht gibt es keine eigenständige, explizite «Klimastrategie». Die Schweizer Klimapolitik wird vielmehr durch kurzfristige, stark auf inländische sowie wirtschaftliche Perspektiven ausgelegte Gesetze und Verordnungen bestimmt, die zeitlich und thematisch begrenzte Teilaspekte abdecken. Zusammengenommen ergeben sie ein lückenhaftes Gesamtbild, das nicht als zielführend angesehen werden kann.

Dadurch steht die nationale Politik in zunehmendem Widerspruch zum Pariser Klimaübereinkommen von 2015, dem die Schweiz am 6. Oktober 2017 als vollwertiges Mitglied beigetreten ist. Das am 4. November 2016 in Kraft getretenen Übereinkommen fordert alle Länder auf, nationale Langzeitstrategien mit konkreten Massnahmenprogrammen für eine Entwicklung vorzulegen, die die in ihrer Verantwortung liegenden Treibhausgase und Auswirkungen des Klimawandels in ausreichendem Masse reduzieren. Diese Pläne und die erzielten Fortschritte müssen in Fünfjahresschritten kommuniziert, überprüft und sukzessive verschärft werden.

Mit dem Pariser Klimaübereinkommen verpflichteten sich die Länder völkerrechtlich verbindlich, gemeinsam die Erderwärmung auf «deutlich unter 2 Grad» gegenüber vorindustriellen Werten zu begrenzen und Anstrengungen zu unternehmen, den Temperaturanstieg «möglichst auf 1,5 Grad» zu stabilisieren.

Die Schweiz hat gegenüber der UNO erst ein «indikatives Langfristziel» kommuniziert: Bis 2050 sollen die Emissionen (mitunter durch Anrechnung von ausländischen Krediten) um 70 bis 85 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden. Der Bundesrat hat bisher jedoch keinen Willen erkennen lassen, dieses Ziel in die nationale Gesetzgebung aufzunehmen oder ein entsprechendes, umfassendes und langfristiges Programm für die Schweiz zu entwickeln, wie diese und andere Zielvorgaben des Pariser Klimaübereinkommens umgesetzt werden sollen. Selbst die Vorlage zur «Klimapolitik nach 2020», einschliesslich der Totalrevision des CO2-Gesetzes, die ab 2018 auf der Agenda der parlamentarischen Verhandlung steht, enthält weder Ziele noch Massnahmen, die weiter als über einen Zeitraum von zehn bis fünfzehn Jahre hinausgehen, noch deckt sie alle klimarelevanten Bereiche ab.

Damit rückt unser Land auf der internationalen Bühne zusehends ins Abseits. Nicht nur wohlhabende Staaten schreiten voran: Am ersten Klimagipfel nach Paris im November 2016 in Marrakesch (COP 22) verkündeten die 48 im Climate Vulnerable Forum zusammengeschlossenen Länder, dass sie ihre Energieversorgung zwischen 2030 und 2050 zu hundert Prozent auf erneuerbare Quellen umstellen wollen. Als Motivation für dieses bemerkenswerte Bekenntnis gaben sie an, dass dies nebst Klimabeweggründen die Chancen auf eine nachhaltige – also umwelt-, gesellschafts- und wirtschaftsverträgliche sowie zukunftsfähige – Entwicklung erhöhe. Nun beschreiten also die ärmsten und verwundbarsten Länder der Welt einen deutlich ambitionierteren Pfad an als viele Industriestaaten – und auch als die Schweiz!

Thesen und Schlussfolgerungen

Eine zielführende, gerechte und der globalen Verantwortung der Schweiz für das Klima entsprechende Klimapolitik ist möglich und längst überfällig. Der Bundesrat muss dringend eine umfassende Klimaplanung für die Zeit bis 2050 in Angriff nehmen. Ein umfassendes Schweizer Klimaprogramm muss den langfristigen Zielen und Vorgaben des Pariser Klimaübereinkommens genügen und Etappenziele mit klaren Vorgaben für sämtliche Bereiche der Schweizer Innen-, Aussen- und Wirtschaftspolitik bis 2050 festlegen, mit welchen das Pariser Klimaübereinkommen umgesetzt werden kann.

Mit spezifischen, auf die verschiedenen Sektoren zugeschnittenen Massnahmen und Instrumenten muss die Schweiz ihre inländischen Emissionen gesamthaft um jährlich drei bis vier Prozent reduzieren und bis spätestens 2050 eine ausgeglichene CO2-Treibhausbilanz erzielen, was bedeutet, dass bis 2030 die CO2-Emissionen um 50 bis 60 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 sinken müssen, die grauen und nicht bilanzierten Treibhausgasemissionen – zum Beispiel aus dem Konsum von Importwaren und aus dem Flugverkehr – auf mindestens gleichem Niveau, also jährlich um 50 bis hundert Millionen Tonnen CO2eq, weiter reduzieren, wobei im Ausland erzielte Emissionsreduktionen nicht an das nationale Treibhausgasreduktionsziel angerechnet werden dürfen, Klimaschutz- und Anpassungsmassnahmen in Entwicklungsländern mit reellen, zusätzlichen Klimafinanzierungsbeiträgen von mindestens einer Milliarde Franken pro Jahr unterstützen, wobei in erster Linie die vom Pariser Klimaübereinkommen anerkannten multilateralen Instrumente (wie zum Beispiel der Green Climate Fund oder der Adaptation Fund) genutzt werden müssen und die Balance zwischen Mitigations- und Adaptationsfinanzierung beibehalten werden muss.


Ausschnitt aus dem Kapitel «Die Klimapolitik der Schweiz» von Jürg Staudenmann im Almanach Entwicklungspolitik – Klimaschutz und Armutsbekämpfung der Caritas Schweiz, Luzern, 2017. ISBN 978-3-85592-148-5.

PDF-Download des ganzen, leicht aktualisierten Beitrags.

Medienmitteilung

Alliance Sud an der Klimakonferenz COP 23 in Bonn

01.11.2017, Klimagerechtigkeit

Zum ersten Mal nimmt die Schweiz als Vollmitglied des Pariser Übereinkommens an der internationalen Klimakonferenz (COP 23) teil. Doch die Schweizer Klimapolitik bleibt zögerlich und minimalistisch.

Alliance Sud an der Klimakonferenz COP 23 in Bonn

von Jürg Staudenmann, ehemaliger Fachverantwortlicher «Klimapolitik»

Am kommenden Sonntag, dem 5. November 2017, wird die Schweiz vollwertiges Mitgliedsland des wegweisenden Pariser Klimaübereinkommens. Tags darauf beginnt in Bonn die 23. Internationale Klimakonferenz (COP 23). Alliance Sud, der entwicklungspolitische Think and Do Tank der Schweizer Entwicklungsorganisationen, wird ab 9. November mit ihrem Klima- und Entwicklungsexperten Jürg Staudenmann vor Ort präsent sein.  

In einer umfassenden Analyse hat Alliance Sud gezeigt, dass die Schweizer Klimapolitik den in Paris eingegangen Verpflichtungen bis jetzt nur sehr ungenügend nachkommt. So verfügt die Schweiz weder über eine Langzeitplanung, wie die CO₂-Emissionen im Inland bis im Jahr 2050 auf Null reduziert werden sollen noch entspricht das gegenwärtige CO2-Gesetz dem Pariser Ziel, die globale Klimaerhitzung auf maximal 2 Grad Celsius zu beschränken.

Alliance Sud erwartet von der Schweiz eine ambitionierte Klimapolitik, die dem Pariser Abkommen entsprechend auch finanzielle Mittel für die ärmsten und verwundbarsten Länder zur Bewältigung der Klimaveränderungen beinhaltet. Allerdings weiss der Bundesrat noch nicht, wie er ab 2020 die jährlich hierfür notwendigen dreistelligen Millionenbeiträge mobilisieren will.
Im Zentrum der COP 23 werden unter anderem die Verpflichtungen im Bereich «Schäden und Verluste» (Loss and Damage) stehen. Ein Thema, das angesichts der dieses Jahr durch Wirbelstürme und Extremmonsun verursachte Zerstörungen spezielle Brisanz erlangt hat. Obwohl die Konferenzpräsidentschaft aus dem pazifischen Inselstaat Fidschi sehr genau um die Bedrohung durch steigende globale Temperaturen weiss, ist schwer abzuschätzen, ob an der COP 23 in diesem Bereich substantielle Fortschritte erzielt werden.

Das vom Bundesrat skizzierte Mandat der Schweiz an der COP 23 lässt offen, ob die Schweiz – ihrer humanitären Tradition verpflichtet – bei der Unterstützung von Entwicklungsländern Zeichen setzen wird. Im Gegenteil, die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) wird erstmals nicht Teil der Schweizer Delegation sein. Dadurch entsteht eine empfindliche Kompetenzlücke bei der Gewichtung entwicklungsrelevanter Aspekte. Alliance Sud wird sich in Bonn dafür einsetzen, dass die Delegation Themen wie Anpassung, Loss and Damage oder Fragen der Menschenrechte nicht vernachlässigt.

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Die lange Bank wird immer länger

09.11.2017, Klimagerechtigkeit

Nicht nur der Bundesrat verschleppt seit Jahren die Frage, wie die Schweiz ihren finanziellen Klimaverpflichtungen nachkommen soll. Auch die aussenpolitische Kommission des Nationalrats steckt den Kopf in den Sand.

Die lange Bank wird immer länger

© Michael Stahl/Keystone

von Jürg Staudenmann, ehemaliger Fachverantwortlicher «Klimapolitik»

Seit bald zehn Jahren weiss der Bundesrat, dass die Schweiz jährlich hunderte von Millionen Franken für die «internationale Klimafinanzierung» aufbringen muss. Ein 2011 dazu erstellter interdepartementaler Bericht über verursachergerechte, innovative Finanzierungsmodelle liess der Bundesrat in der Schublade verschwinden. Als ihn die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats Mitte 2015 in einem Postulat aufforderte, endlich Nägel mit Köpfen zu machen, reagierte die Regierung im Mai 2017 mit einem Bericht, der mehr vernebelte als klärte:  Der Bundesrat redete die von der Schweiz aufzubringende Summe klein, sprach von 450 bis 600 Millionen, während Alliance Sud entsprechend der globalen Klima-Verantwortung der Schweiz von 1‘000 Millionen CHF jährlich ausgeht. Und der Bundesrat prognostizierte ins Blaue hinaus, dass das Geld «massgeblich» über den Privatsektor mobilisiert werden würde.

An ihrer Sitzung vom 6. November 2017 – wohlgemerkt dem ersten Schweizer Arbeitstag im Zeichen ihrer neu erlangten Vollmitgliedschaft im Pariser Klimaübereinkommen – hat es die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats verpasst, diesen Bericht als ungenügend zurückzuweisen. Sie hat es mithin klar versäumt, ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen. In der Medienmitteilung der APK heisst es: «Die APK anerkennt die Wichtigkeit dieser Problematik, hat aber zum jetzigen Zeitpunkt davon abgesehen, die Verwaltung mit weiteren Berichterstattungen in diesem Bereich zu beauftragen.»

Der Verzicht der Kommission, auf die im Postulat geforderten Antworten zu insistieren, ist nur schwer nachvollziehbar. Denn die Zeit drängt. Diese Fragen liegen auf der Hand:

  • Wann, wenn nicht jetzt, ist der richtige Zeitpunkt, um endlich innovative Finanzierungsmodelle wie eine Flugticketabgabe an die Hand zu nehmen?
  • Wie lange wollen sich Bundesrat und Parlament noch um die Verantwortung drücken, welche die Schweiz ab 2020 bei der internationalen Klimafinanzierung hat?
  • Kann es sein, dass für die Rolle des Privatsektors bei der Klimafinanzierung keine konkreten Pläne vorliegen, stattdessen aber auf den Einsatz von hunderten von Millionen aus den Entwicklungsbudgets von DEZA und Seco abgezielt wird, die dafür zweckentfremdet werden
  • Warum hat der Bundesrat vor dem Erscheinen des Berichts – anlässlich verschiedener parlamentarischer Vorstösse – versprochen, innovative Lösungen zur Mobilisierung zusätzlicher Mittel aufzuzeigen und sich im Bericht dann dazu ausgeschwiegen?

Die lange Bank, auf welche Bundesrat und die Mehrheit des Parlaments drängende Fragen der internationalen Klimapolitik schieben, wird immer länger. Die in der APK-N mit 9:13 Stimmen unterlegenen ParlamentarierInnen wollten vom Bundesrat einen Zusatzbericht, der Optionen zur verursachergerechten und innovativen Finanzierung der internationalen Klimafinanzierung prüft. An diesem Punkt war die Schweiz schon 2009. Fortschritte wurden bisher keine gemacht.

An der aktuell stattfindenden Klimakonferenz COP 23 in Bonn wird die Schweizer Delegation sicher nicht müde, ihr Land im besten klimapolitischen Licht darzustellen. Wer die Hintergründe kennt, weiss, dass in Bundesbern in Sachen klimapolitischer Innovationsfähigkeit bestenfalls noch eine Kerze brennt. Stattdessen dominiert ideologische Sturheit, die das Verursacherprinzip ausblendet und das Verantwortungsbewusstsein für den Anteil der Schweiz an den Klimaveränderungen in Entwicklungsländern immer noch als linken Interventionismus verunglimpft. Wir erinnern uns: Einst wehrten sich ähnliche Kreise gegen die Einführung einer Sackgebühr für Abfälle. Heute geniesst die Schweiz in solchen Bereichen weltweite Anerkennung. Der Wirtschaft und der Gesellschaft geschadet hat es nicht; im Gegenteil.

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Klimapolitik ist (auch) Aussenpolitik!

25.01.2018, Klimagerechtigkeit

«Das Herzstück der Schweizer Klimapolitik» – so nennt der Bundesrat seinen Vorschlag zur Totalrevision des CO₂-Gesetzes – widerspricht Geist und Zielen des Pariser Klimaübereinkommens.

Klimapolitik ist (auch) Aussenpolitik!

© Schweizerische Bundeskanzlei

von Jürg Staudenmann, ehemaliger Fachverantwortlicher «Klimapolitik»

Die reiche Schweiz kann beruhigt in die Zukunft blicken: Dem einsetzenden Klimawandel im Alpenraum begegnet sie mit Hangbefestigungen, Schneekanonen und adjustierbaren Skilift-Masten; und im Falle von komplett eingeschneiten Feriendörfern auch mal mit subventionierten Luftbrücken. Im globalen Süden, wo sich die meisten aus finanziellen Gründen kaum gegen die (erst noch grösstenteils fremdverschuldeten) Klimaveränderungen wappnen können, haben Wetterextreme weitaus existentiellere Folgen: Ernteausfälle, sich ausbreitende Wüsten, zunehmende Überschwemmungen in dicht besiedelten Landstrichen,  die Millionen von Menschen an Leib und Leben gefährden.  

Das Klimaübereinkommen von Paris aus dem Jahre 2015 rückt diese geopolitische Dimension der Klimakrise ins Zentrum. Eine umfassende, nachhaltige Klimapolitik für ein post-industrielles Land wie die Schweiz, dessen Klimafussabdruck weit über die Landesgrenze hinausragt, kann sich nicht nur auf die Verminderung inländischer Emissionen und raumplanerische Massnahmen im eigenen Land beschränken. Klimapolitik muss auch Migrationspolitik, Wirtschaftspolitik und vor allem kohärente Aussen- und Entwicklungspolitik sein.

Wer den Entwurf zur Totalrevision des CO₂-Gesetzes studiert – laut Bundesrat «das Herzstück der Schweizer Klimapolitik» – muss jedoch um Schluss kommen, dass der Bundesrat  das im Sommer 2017 von der Schweiz ratifizierte Pariser Klimaübereinkommen nur partiell und äusserst minimalistisch umzusetzen gedenkt. Ein happiger Vorwurf? Hier folgt die Begründung:

Unzureichende Emissionsreduktion

In Paris hat sich auch die Schweiz wie alle Länder verpflichtet, ihren Netto-Treibhausgas-Eintrag in die Atmosphäre bis Mitte des Jahrhunderts auf null zu senken. Die notwendige Emissionsreduktion muss also – eine einfache Rechnung – 3 bis 4 Prozent pro Jahr betragen. Im neuen CO2-Gesetz schlägt der Bundesrat aber eine Reduktion der inländischen Emissionen von gerade mal einem Prozent pro Jahr vor.

Ferner verlangt das Pariser Klimaübereinkommen von allen Ländern eine Langzeitstrategie zur Erreichung dieses Zieles. Wie eine solche aussehen kann, zeigt Schweden: Am 1. Januar trat dort ein Gesetz in Kraft, das alle künftigen Regierungen Schwedens verpflichtet, bis 2045 eine landesweite «Netto-Null-Emissionsbilanz» anzustreben. Das Gesetz legt dafür konkrete Etappenziele fest: Bis 2030 müssen die inländischen CO2-Emissionen um -63%, bis 2040 um -70% sinken. Die bundesrätliche Vorlage zum neuen CO₂-Gesetz – mit Zeithorizont bis 2030 – erwähnt dieses Pariser Klimaziel noch nicht einmal. Auch eine separate Klimastrategie 2050 ist am Schweizer Horizont nicht auszumachen.

Die wirksamsten Massnahmen, um den Schweizer Klimafussabdruck zu verkleinern, beschränken sich nicht aufs Inland: Die sogenannten grauen Emissionen, die durch Produktion und Transport unserer Importe im Ausland entstehen, übersteigen den gesamten inländischen Ausstoss. Auf dem Finanzplatz Schweiz, dieser Drehscheibe der globalen Finanzflüsse, wird nach wie vor in Milliardenhöhe in fossile Energieträger und Technologien investiert. Diese verursachen ein Zwanzigfaches der inländischen Emissionen. Überlegungen dazu, wie auch graue Emissionen eingedämmt oder der Finanzplatz Schweiz klimapolitisch zu optimieren wäre, sucht man im neuen CO2-Gesetz vergebens. Die Vorlage orientiert sich ausschliesslich an den Inlandemissionen, welche im Vergleich zur globalen Klima-Gesamtverantwortung der Schweiz «Peanuts» sind.

Klimafinanzierung fehlt

Aus entwicklungs- und aussenpolitischer Perspektive besonders bedeutend: Das Pariser Klimaübereinkommen verpflichtet die wohlhabenden Staaten, die Bevölkerungen in Entwicklungsländern, welche von den Klimaveränderungen am stärksten betroffenen sind, bei Klimaschutz- und Anpassungsmassnahmen zu unterstützen. Das Abkommen verlangt, dass zusätzlich zu den eigenen Reduktionsmassnahmen dafür mindestens 100 Milliarden US-$ pro Jahr zu Verfügung gestellt werden müssen.

Entsprechend ihrem Klima-Gesamtfussabdruck und ihrem Anteil an der OECD-Wirtschaftsleistung von rund einem Prozent muss sich die Schweiz daher ab 2020 mit rund 1 Milliarde Franken beteiligen. Doch zur Frage, wie die Schweiz diese Beiträge finanzieren will, steht im CO2-Gesetzesentwurf ebenfalls kein Wort. Dabei könnten mit einer zweckgebundenen Treibstoff- oder Flugticketabgabe Gelder in der notwendigen Grössenordnung mobilisiert werden. Und dies erst noch verursachergerecht. Stattdessen sollen internationale Klimazahlungen, wie bereits heute, aus dem schrumpfenden Budget der Entwicklungszusammenarbeit abgezweigt werden.  

Es fragt sich, wie lange es die Schweiz trotz ihres Paris-inkompatiblen Klimakurses noch schafft, sich auf internationaler Ebene als auch im Inland als verantwortungsbewusstes Land in Szene zu setzen. Offensichtlich will der Bundesrat die leider nicht haarscharf definierten Vorgaben des Pariser Klimaübereinkommens eigennützig auslegen, um unbequeme Diskussionen um eine zukunftsfähige Schweizer Klimapolitik zu vermeiden.

Dieser Artikel ist erstmals auf der Website der Schweizerischen Gesellschaft für Aussenpolitik (SGA) erschienen.