Publikation

SV17: Das sind die Steuerschlupflöcher für Multis

10.09.2018, Finanzen und Steuern

Gewinnverschiebungen multinationaler Konzerne in die Schweiz schädigen die Länder des globalen Südens massiv. Die vorliegende Steuervorlage 17 (SV17) wird dies nicht ändern. Dies zeigt die Recherche von Alliance Sud.

Dominik Gross
Dominik Gross

Experte für Steuer- und Finanzpolitik

SV17: Das sind die Steuerschlupflöcher für Multis

Die effektive Durchschnittssteuerbelastung 2017 in den Kantonshauptorten im internationalen Vergleich (in % des Gewinns). Quelle: SGB, Daten ZEW/BAK Basel
© Alliance Sud

Das Fazit der heute veröffentlichen Alliance Sud-Recherche über Instrumente zur Gewinnoptimierung und Steuervermeidung durch internationale Konzerne lautet:

Die Schweiz darf nicht länger auf ein Steuersystem setzen, das anderen Ländern Steuereinnahmen entzieht. Sie muss vielmehr einen Umbau ihrer Unternehmenssteuerpolitik in Angriff nehmen, der zur Erreichung der UNO-Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 beiträgt.

Die Recherche von Alliance Sud zeigt, dass die Steuervorlage 17 (SV17) die bisherige Schweizer Tiefsteuerstrategie für Konzerne fortsetzt, entgegen den Behauptungen vieler BefürworterInnen im Parlament. Der Übergang von der sog. «Swiss Finance Branch» zur zinsbereinigten Gewinnsteuer zeigt etwa, dass dieselben Steuerdumpingvehikel mit der SV17 einfach unter anderem Namen weiterlaufen. Die Analyse der «Gewinnwäscherei» und der doppelten Nullbesteuerung mit Hilfe des Beteiligungsabzugs zeigt zudem, dass zentrale Schlupflöcher in transnationalen Offshorestrukturen, in denen Schweizer Tochterfirmen eine zentrale Rolle spielen, mit der SV17 nicht gestopft werden.

Mit der sofortigen und ersatzlosen Streichung der alten Sondersteuerregime könnte die Schweiz stattdessen einen äusserst effektiven Beitrag zu einer sozial und ökologisch nachhaltigen Entwicklung der Welt leisten. Die Schweizer Politik hat es in der Hand, die globale Abwärtsspirale bei den Unternehmenssteuern zu bremsen; als führende globale Finanz- und Handelsdrehscheibe hat sie dafür ein paar wirtschaftspolitische Hebel in der Hand. Umso früher sie diese einsetzt, desto kleiner der Schaden für alle.

Wenn sich die Tiefsteuerländer für Konzerne wie die Schweiz, die Niederlande, Luxemburg, Irland oder auch die USA «die heisse Kartoffel» unendlich gegenseitig zuwerfen, wird die Welt irgendwann gar keine Unternehmenssteuern mehr kennen. Ein Race to the bottom aber, das tatsächlich auf Grund laufen würde, hätte katastrophale Auswirkungen. Es würde die Bekämpfung der grassierenden sozialen Ungleichheit in der Welt verunmöglichen, hätte einen Kahlschlag in der öffentlichen Infrastruktur auf dem ganzen Globus zur Folge und würde damit letztlich auch alle Bemühungen unterlaufen, demokratische Strukturen in den Nationalstaaten zu erhalten und weiterzuentwickeln, die schon heute vielerorts massiv unter Druck stehen.

Was Alliance Sud auf die Argumente der BefürworterInnen der SV17 antwortet, lesen Sie im ausführlichen Fazit am Ende der Recherche.

Die Beiträge an der Medienkonferenz vom 11.9.2018:

von Dominik Gross, Experte für Steuerpolitik, Alliance Sud

vonn Felix Gnehm, Direktor Solidar Suisse

von Ellen Ehmke, Analystin soziale Ungleichheit, Oxfam Deutschland

Medienmitteilung

 

***ACHTUNG SATIRE***

Mitgefühl mit Multis

Publikation

Steuervorlage und AHV-Finanzierung (STAF)

22.01.2019, Finanzen und Steuern

Am 19. Mai wird erneut über die Unternehmenssteuerrefom abgestimmt, die vom Parlament mit einer Zusatzfinanzierung der AHV verknüpft wurde. Entwicklungspolitisch stellt die Vorlage zur abgelehnten USRIII keinen nennenswerten Fortschritt dar.

Dominik Gross
Dominik Gross

Experte für Steuer- und Finanzpolitik

Steuervorlage und AHV-Finanzierung (STAF)

Die Verknüpfung der beiden sachfremden Geschäfte Unternehmensbesteuerung und AHV-Finanzierung durch das Parlament wird landläufig als Kuhhandel bezeichnet.
© Pixabay

Nachdem das Referendum gegen die STAF zustande gekommen ist, werden die Stimmberechtigten erneut über die hängige Unternehmenssteuerreform befinden. Die steuerpolitische Analyse von Alliance Sud zeigt, dass die Vorlage aus entwicklungspolitischer Sicht im Vergleich mit der vor zwei Jahren verworfenen Unternehmenssteuerreform III (USR III) keine nennenswerten Fortschritte bringt.Erneut sollen die alten entwicklungsschädigenden Sondersteuerregime durch neue ersetzt werden.

Die aktuelle Vorlage würde die Schweizer Unternehmensbesteuerung zwar in eine international akzeptierte Form bringen und die alten Sondersteuerregime ausschliesslich für in der Schweiz versteuerte ausländische Konzerngewinne endlich abschaffen. Das ist aus entwicklungspolitischer Sicht sehr begrüssenswert. Sie schafft aber gleichzeitig neue Gewinnverschiebungsmöglichkeiten für multinationale Konzerne. Durch Gewinnverschiebungen in Tiefsteuergebiete wie die Schweiz entziehen die Konzerne den Entwicklungsländern jährlich geschätzte 200 Milliarden Dollar an möglichem Steuersubstrat.

Die ausführliche Alliance Sud-Analyse von Steuerdumpingvehikeln, die auch nach der allfälligen Abschaffung der alten Statusgesellschaften erhalten bleiben, zeigt, dass die anvisierte neue Schweizer Konzernsteuerpolitik nicht mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Uno-Agenda 2030 (Sustainable Development Goals SDG) vereinbar ist. Als Land mit der höchsten Pro Kopf-Dicht an Hauptsitzen multinationaler Konzerne trägt die Schweiz aber eine spezielle Verantwortung im Kampf gegen die globale soziale Ungleichheit und für eine ausreichende Finanzierung der Agenda 2030.

Aufgrund des Steuerdumpings von Tiefsteuergebieten wie der Schweiz sinkt die Unternehmensbesteuerung weltweit seit Jahrzehnten. Dies verhindert in den Entwicklungsländern die dringendste öffentliche Versorgung benachteiligter Bevölkerungsschichten in den Bereichen Gesundheit, Bildung oder Infrastruktur. Dabei ist die Schweiz keine Trittbrettfahrerin auf dem Zug, der die globale Konzernbesteuerung in den Abgrund zieht – sie ist vielmehr eine der Lokomotiven und wird es mit der STAF auch bleiben.

Trotz der beträchtlichen Mängel im Steuerteil der Vorlage verzichtet Alliance Sud auf eine Abstimmungsparole zur STAF. Der AHV-Teil der Vorlage betrifft eine innenpolitische Frage, die über das entwicklungspolitische Mandat der Organisation hinausgeht. Gleichzeitig bestehen im Trägerkreis von Alliance Sud unterschiedliche Einschätzungen zur Frage, inwieweit eine entwicklungspolitisch gerechte Unternehmenssteuerreform auch über die aktuelle Vorlage hinaus möglich ist. Klar ist, dass eine solche Reform unabhängig vom Abstimmungsresultat im Mai notwendig bleibt.

Positionspapier

Steuereinnahmen müssen in den globalen Süden

10.03.2022, Finanzen und Steuern

Mit der Einführung der OECD-Mindeststeuer wird die Schweiz zusätzliche Steuereinnahmen aus den Gewinnen multinationaler Konzerne erzielen. In ihrem Positionspapier fordert Alliance Sud, dass auch arme Länder des globalen Südens davon profitieren.

Dominik Gross
Dominik Gross

Experte für Steuer- und Finanzpolitik

Steuereinnahmen müssen in den globalen Süden

Unternehmenssteuersätze in ausgewählten Ländern und Schweizer Kantonen im Jahr 2021. Quelle: KPMG-Bericht «Clarity on Swiss Taxes» 2021.
© Alliance Sud / global

Mit der Einführung der OECD-Mindeststeuer wird die Schweiz zusätzliche Steuereinnahmen aus den Gewinnen multinationaler Konzerne erzielen. Ein Teil dieser Gewinne wird in armen Ländern erwirtschaftet, aber in der Schweiz versteuert. Alliance Sud fordert deshalb von Bundesrat und Parlament dafür zu sorgen, dass die Schweiz einen Teil dieser zusätzlichen Einnahmen an arme Produktionsländer der Konzerne zurückgibt – andernfalls behalten wir uns für die Volksabstimmung im Juni 2023 eine Nein-Parole vor.

Alliance Sud, das Schweizer Kompetenzzentrum für internationale Zusammenarbeit und Entwicklung, begrüsst es, dass der Bundesrat die neue Mindeststeuer für multinationale Konzerne der OECD in der Schweiz umsetzen will. Damit würde die Schweiz einen Beitrag leisten, um die schädliche Abwärtsspirale bei den Konzernsteuern sowohl international wie auch zwischen den Kantonen zu bremsen.

Wie das Positionspapier von Alliance Sud zeigt, werden arme Länder des globalen Südens von dieser Einführung nicht profitieren. Vor allem für Schweizer Rohstoffkonzerne wird es sich auch mit der Mindeststeuer weiterhin lohnen, in der Schweiz Steuerdumping auf Kosten der Ärmsten der Welt zu betreiben. Aus zwei Gründen, wie Dominik Gross, Experte für Steuerpolitik bei Alliance Sud, sagt: Der Mindeststeuersatz ist mit 15% viel zu tief. Rohstoffländer im globalen Süden haben Gewinnsteuersätze zwischen 25% und 35%.“ Auf Grund dieser Differenz werden diese ihre Gewinne weiterhin nicht dort versteuern, wo sie ihr Nickel schürfen oder ihr Palmöl herstellen, sondern in den Schweizer Tiefsteuerkantonen, wo ihr Management sitzt und sie trotz Mindeststeuer viel weniger Steuern bezahlen. „Zudem könnten Entwicklungsländer, in denen die Konzerne Tochterfirmen betreiben, von der Mindeststeuer nur dann profitieren, wenn reiche Länder wie die Schweiz, in denen die Konzerne ihre Konzernobergesellschaften haben, darauf verzichten. Eine krasse Benachteiligung!“, sagt Gross. Kantone wie Zug oder Genf werden mit der Einführung der Mindeststeuer noch mehr Steuereinnahmen aus Gewinnen von Konzernen generieren, die ihre Profite in Ländern machen, wo sie ihre Profite in armen Ländern machen, die dringend auf mehr Steuereinnahmen angewiesen sind.

Gewinnverschiebungen auf Kosten der Ärmsten


In einem Bericht vom letzten Oktober zeigten Alliance Sud und weitere NGOs, wie der Palmöl- und Kautschuk-Konzern Socfin in Liberia und Sierra Leone wie zu Kolonialzeiten Arbeits- und Landrechte verletzt und gleichzeitig in Fribourg Steuern spart. Jüngst sorgte der Bergbaukonzern Solway mit Sitz in der Steueroase Zug für schlechte Schlagzeilen, weil er in seiner Nickel-Mine in Guatemala Wasser und Luft verschmutzt und die entsprechenden Folgen zu vertuschen versucht hat.

Dominik Gross: „Es darf nicht sein, dass Schweizer Kantone dank solchen schmutzigen Geschäften noch zusätzliche Steuereinnahmen erhalten. Diese Steuereinnahmen gehören den Produktionsländern der Konzerne, damit sie mit ihnen eine sozialere und ökologischere Wirtschaft aufbauen können.“


Weitere Informationen:

Dominik Gross, Experte für Steuer- und Finanzpolitik bei Alliance Sud, +4178 838 40 79dominik.gross@alliancesud.ch

Positionspapier: die Umsetzung der OECD-Mindeststeuer für multinationale Konzerne in der Schweiz aus der Sicht von Alliance Sud

Positionspapier

Wer nimmt, dem wird gegeben

23.02.2023, Finanzen und Steuern

Die OECD wollte mit der neuen Mindeststeuer das internationale Unternehmenssteuersystem ein wenig gerechter machen. National- und Ständerat kehrten sie in ihr Gegenteil um. Alliance Sud sagt deshalb «Nein» zur entsprechenden Verfassungsänderung.

Dominik Gross
Dominik Gross

Experte für Steuer- und Finanzpolitik

Wer nimmt, dem wird gegeben

Die Schweizer Umsetzung der OECD-Mindeststeuer ist im Interesse der Konzerne, nicht aber des Globalen Südens. Im Bild: der ehemalige Bundesrat Ueli Maurer, rechts, und Vizekanzler Andre Simonazzi.
© ANTHONY ANEX / Keystone SDA

Technisch ist die Mindeststeuer zweifellos sehr kompliziert, aus einer streng innenpolitischen Sicht ist ihre Rechnung aber sehr einfach. Der ehemalige Schweizer Finanzminister Ueli Maurer hatte diese denn auch sehr schnell gemacht, als der Bundesrat die Vorlage zur nationalen Umsetzung der Mindeststeuer im Juni letzten Jahres vorstellte: «Wenn die Schweiz das zusätzliche Geld nicht nimmt, werden es andere tun», sagte er.

Wer sich wie Alliance Sud für mehr globale Steuergerechtigkeit einsetzt, muss die Rechnung allerdings genau umgekehrt machen: Länder im Globalen Süden, die Tochtergesellschaften von Schweizer Unternehmen beherbergen, bekommen das zusätzliche Geld nur, wenn die Schweiz es nicht nimmt. Kernstück der Schweizer Umsetzung der Mindeststeuer ist eine sogenannte nationale Ergänzungssteuer (in der Sprache der OECD «Domestic Minimum Top-up tax, DMTT)»). Diese sorgt dafür, dass multinationale Konzerne, die auf ihre in der Schweiz verbuchten Gewinne bisher weniger als 15% Steuern zahlten, neu mit zusätzlichen Steuerprozenten belegt werden, die die effektiven Steuersätze in Zukunft auf das OECD-Minimum von 15% anheben. Ein Beispiel: Ein Rohstoffkonzern im Kanton Zug hat bisher 11% Gewinnsteuer bezahlt. In Zukunft muss er die Differenz von 4% zusätzlich entrichten.

So weit, so gut, die nationale Ergänzungssteuer hat aber aus entwicklungspolitischer Sicht einen grossen Haken: Die gesamten zusätzlichen Steuereinnahmen bleiben im Kanton Zug, wo der Rohstoffkonzern seinen Sitz hat. Die Länder im Globalen Süden, wo der Konzern seine Rohstoffe abbaut, die er dann von Zug aus handelt, gehen leer aus. Zu Unrecht: Denn oft sind die Gewinne, die Konzerne in der Schweiz versteuern, nicht hier erarbeitet worden, sondern in den Produktionsländern im Globalen Süden − bei einem Rohstoffkonzern etwa in einer Kupfermine in einem afrikanischen Land. Länder im Globalen Süden, in denen Schweizer Konzerne Tochtergesellschaften betreiben, kriegen das Geld aus der Mindeststeuer nur, wenn es die Schweiz nicht nimmt. Sprich, wenn die Schweiz die nationale Ergänzungssteuer nicht einführt. Das könnte sie problemlos tun, denn im Unterschied zur letzten internationalen Unternehmenssteuerreform setzen OECD, G20 und die EU dieses Mal nicht auf Sanktionen gegenüber Ländern, die nicht mitziehen, sondern auf genau jene volkswirtschaftlichen Anreize, die Ueli Maurer im obigen Zitat so schön auf den Punkt gebracht hat.

Die Schweizer Umsetzung ist kein Beitrag zu mehr globaler Steuergerechtigkeit

Für wirtschaftlich benachteiligte Länder im Globalen Süden, in denen Schweizer Konzerne tätig sind, ist die Mindeststeuer aus den folgenden Gründen kein Fortschritt, ja sogar ein Rückschritt:

a) Der Steuersatz der Mindeststeuer ist viel zu tief: Die Gewinnsteuersätze in den Produktionsländern des Globalen Südens liegen in aller Regel zwischen 25% und 35%. Die viel tiefere Mindeststeuer von 15% sichert ihnen keine zusätzlichen Steuereinnahmen. Im Frühling 2021 hatten die USA unter der neuen demokratischen Regierung Biden noch 21% Mindeststeuersatz gefordert. Dann verhandelte die Schweiz gemeinsam mit anderen Tiefsteuerländern wie Irland und Luxemburg diesen erfolgreich hinunter. Das zeigt ein Brief von Ueli Maurer an den OECD-Generalsekretär Mathias Cormann vom Herbst 2021.

b) Die Mindeststeuer unterbindet Gewinnverschiebungen nicht: Multinationale Konzerne verschieben ihre Gewinne, die sie mit der Produktion in Ländern mit hohen Steuersätzen erzielen, in Tiefsteuerländer mit sehr tiefen Steuersätzen. Damit sparen sie viele Steuern in den Produktionsländern, ermöglichen es aber gleichzeitig Schweizer Kantonen, zu niedrigen Steuersätzen Gewinne zu versteuern, die gar nicht in der Schweiz erarbeitet wurden. Das zeigt etwa der Fall des schweizerisch-luxemburgischen Agrarrohstoffhändlers Socfin. Zudem zeigen Analysen von Ökonom:innen um den Standford-Professor Gabriel Zucman, dass multinationale Konzerne im letzten Jahr 111 Milliarden Dollar Gewinne in die Schweiz verschoben. 39 Prozent der gesamten Schweizer Gewinnsteuereinnahmen von insgesamt 22,7 Milliarden Dollar stammen aus Gewinnverschiebungen. In dieser Rechnung sind die Gewinnverschiebungen aus vielen Ländern des Südens allerdings noch gar nicht enthalten, weil dort die nötigen Steuerdaten für solche Berechnungen fehlen. Fälle wie der oben erwähnte von Socfin in Fribourg zeigen aber, dass damit gerechnet werden muss, dass die entsprechenden Beträge solcher Gewinnverschiebungen noch viel höher sind. Aus einer Studie der Ökonomen Petr Janský und Miroslav Palanský von 2019 geht hervor, dass jährlich mindestens rund 80 Milliarden Euro an Gewinnen aus Entwicklungsländern in Tiefsteuerländer wie die Schweiz verschoben werden. Wie viel von diesem Geld genau in der Schweiz landet, lässt sich aber aufgrund der erwähnten Datenprobleme in den Herkunftsländern und auch wegen der Intransparenz der Schweizer Rechnungslegungsstandards bis heute nicht sagen. Auch mit der Einführung der Mindeststeuer bleibt die Schweiz als Zielland von Gewinnverschiebungen aus Entwicklungsländern so attraktiv wie bisher.

c) Die Mindeststeuer beschneidet die Steuerautonomie von Ländern des Südens: Länder im Globalen Süden, die die Mindeststeuer einführen, werden in der Ausgestaltung ihrer eigenen Steuergesetze eingeschränkt. Führen sie die Mindeststeuer ebenfalls ein, können diese Länder unilaterale Massnahmen, wie zum Beispiel eine Quellensteuer auf konzerninternen, grenzüberschreitenden Zahlungen, die über 9% liegt (das ist die Schwelle, die gemäss den neuen OECD-Regeln noch erlaubt ist) nicht mehr anwenden. Quellensteuern mit Steuersätzen, die im Bereich der regulären Besteuerung von Unternehmen in diesen Ländern liegen (in der Regel über 20%), sind aber ein probates Mittel im Kampf gegen Gewinnverschiebungen. Wenn diese nur noch eingeschränkt anwendbar sind, führt das in den betroffenen Ländern zu zusätzlichen Steuerausfällen. Führen diese Länder aus diesen Gründen die Mindeststeuer hingegen nicht ein, müssen sie akzeptieren, dass die Schweiz das gesamte zusätzliche Steuersubstrat aus der Mindeststeuer abschöpft. Der Druck auf diese Länder steigt so, ihre Steuersätze für Konzerne zu senken, um die Differenz zu den Steuersätzen in der Schweiz und anderen Tiefsteuerländern zu verringern und so den Anreiz für Gewinnverschiebungen zu reduzieren: Aus dem „Race to the bottom“ würde ein „Race to the minimum“.

Standortförderungsmassnahmen zugunsten der Konzerne mit Mindeststeuereinnahmen

Gemäss dem Willen des Parlaments sollen nur 25% der Mehreinnahmen aus der Mindeststeuer beim Bund bleiben. Die restlichen 75% gehen an die Kantone. Profitieren werden vor allem die beiden prominenten Konzerntiefsteuergebiete Zug (Rohstoffhändler) und Basel-Stadt (Pharma). Wie das zusätzliche Steuergeld eingesetzt werden soll, ist auch bereits grösstenteils klar. Beim Bund sollen die Einnahmen gemäss Bundesbeschluss explizit für Standortförderungsmassnahmen verwendet werden. Viele Kantone haben solche ebenfalls bereits angekündigt – wahrscheinlich vor allem in Form von Senkungen der Kapitalsteuern oder jener von natürlichen Personen mit hohen Einkommen (sprich von Konzern-Managern). Auch neue Spezialarrangements zwischen den kantonalen Steuerbehörden und den Konzernen, bei denen der Staat einen Teil der Betriebskosten der Firmen übernimmt, Forschungsförderungsmassnahmen für (pharmanahe) Start-ups (in Basel) oder sogar direkte Subventionierungen von Löhnen in den Konzernen werden diskutiert.

Kurz: Die Mehreinnahmen aus der Mindeststeuer sollen in der Schweiz nicht zugunsten der Allgemeinheit eingesetzt werden, wie das die Linke im Parlament verlangte, sondern an die Konzerne zurückfliessen. Mehreinnahmen notabene, die in der Regel aus Gewinnverschiebungen der Konzerne aus Ländern mit Steuersätzen von über 20 oder 25 Prozent resultieren. Aus Sicht der Konzerne ist das eine sehr raffinierte Geschichte: Jene Steuereinnahmen, um die Schweizer Konzerne andere Länder prellen, indem sie ihre Gewinne in die Schweiz verschieben und hier zu viel tieferen Sätzen versteuern lassen, sollen in der Schweiz nun ausgerechnet wieder zugunsten genau dieser Konzerne eingesetzt werden. Kein Wunder, wollen die Konzernverbände wie Economiesuisse oder Swiss Holdings diese Reform unbedingt – auch wenn ihre Mitglieder auf den ersten Blick mehr Steuern zahlen müssen als bisher.

Steuerschlupflöcher untergraben die Mindeststeuer zusätzlich

Damit aber nicht genug: Das Umsetzungskonzept der Mindeststeuer, wie es der Bundesrat dem Parlament vorgelegt hat, ist nämlich auch noch voller Steuerschlupflöcher. Auch um diese haben sich National- und Ständerat in den letzten Monaten nicht gekümmert. So besteht ein gewisses Risiko, dass die Mindeststeuer wider Erwarten gar nicht zu signifikanten Mehreinnahmen in der Schweiz führen wird. Der Verdacht liegt deshalb nahe, dass die bürgerliche Mehrheit in Bern die Mindeststeuer vor allem einführen will, um Schweizer Konzerne vor zusätzlicher Besteuerung in anderen Ländern zu schützen.

Das geht letztlich auf Kosten sowohl der breiten Bevölkerungen in der Schweiz wie auch in der ganzen Welt: Schweizer Konzerne in armen Ländern des Globalen Südens beuten nicht nur Arbeitskräfte aus oder verschmutzen die Umwelt: Sie verhindern mit ihrem dortigen Steuerdumping auch noch den Aufbau von guten Bildungs-, Gesundheits- und Infrastruktursystemen.

Das Schweizer Unternehmenssteuerrecht kommt ihnen dabei entscheidend zu Hilfe. Alliance Sud kann eine weitere Konzernsteuerreform, von der letztlich vor allem die Konzerne selbst profitieren, nicht akzeptieren. Sie schadet den Entwicklungsländern direkt. Stattdessen sollte die Schweiz auf die Einführung der Mindeststeuer verzichten und so den Produktionsländern von Schweizer Konzernen die Möglichkeit geben, diese nach ihrem eigenen Gutdünken zu besteuern.

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Ambitionierte Schweizer Klimapolitik? Fehlanzeige!

19.10.2017, Klimagerechtigkeit

Globale Klimaveränderungen gehören zu den grössten Herausforderungen der Menschheit. Seit 2015 gibt es das Pariser Abkommen. Am 6. Oktober 2017 hat es auch die Schweiz ratifiziert, doch ihre Klimapolitik bleibt Stückwerk. Die Alliance-Sud-Analyse.

Ambitionierte Schweizer Klimapolitik? Fehlanzeige!

Der Steingletscher beim Sustenpass in einer Aufnahme von 2004.
© Tom Dooley / pixelio.de

von Jürg Staudenmann, ehemaliger Fachverantwortlicher «Klimapolitik»
 

Zwar wird die Klimaproblematik in Analysen und Strategiepapieren des Bundesrates thematisiert – namentlich in der Legislaturplanung und in der «Strategie nachhaltige Entwicklung». Auch in erläuternden Berichten oder im allgemeinen Teil neuer Gesetzesvorlagen wird auf die Bedeutung des Klimawandels verwiesen sowie auf die Notwendigkeit, dessen Ursachen zu bekämpfen und sich auf absehbare Folgen vorzubereiten. Dennoch schlägt sich diese Einsicht nicht ausreichend in Zielsetzungen und verbindlichen Massnahmen nieder.

Und erst recht gibt es keine eigenständige, explizite «Klimastrategie». Die Schweizer Klimapolitik wird vielmehr durch kurzfristige, stark auf inländische sowie wirtschaftliche Perspektiven ausgelegte Gesetze und Verordnungen bestimmt, die zeitlich und thematisch begrenzte Teilaspekte abdecken. Zusammengenommen ergeben sie ein lückenhaftes Gesamtbild, das nicht als zielführend angesehen werden kann.

Dadurch steht die nationale Politik in zunehmendem Widerspruch zum Pariser Klimaübereinkommen von 2015, dem die Schweiz am 6. Oktober 2017 als vollwertiges Mitglied beigetreten ist. Das am 4. November 2016 in Kraft getretenen Übereinkommen fordert alle Länder auf, nationale Langzeitstrategien mit konkreten Massnahmenprogrammen für eine Entwicklung vorzulegen, die die in ihrer Verantwortung liegenden Treibhausgase und Auswirkungen des Klimawandels in ausreichendem Masse reduzieren. Diese Pläne und die erzielten Fortschritte müssen in Fünfjahresschritten kommuniziert, überprüft und sukzessive verschärft werden.

Mit dem Pariser Klimaübereinkommen verpflichteten sich die Länder völkerrechtlich verbindlich, gemeinsam die Erderwärmung auf «deutlich unter 2 Grad» gegenüber vorindustriellen Werten zu begrenzen und Anstrengungen zu unternehmen, den Temperaturanstieg «möglichst auf 1,5 Grad» zu stabilisieren.

Die Schweiz hat gegenüber der UNO erst ein «indikatives Langfristziel» kommuniziert: Bis 2050 sollen die Emissionen (mitunter durch Anrechnung von ausländischen Krediten) um 70 bis 85 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden. Der Bundesrat hat bisher jedoch keinen Willen erkennen lassen, dieses Ziel in die nationale Gesetzgebung aufzunehmen oder ein entsprechendes, umfassendes und langfristiges Programm für die Schweiz zu entwickeln, wie diese und andere Zielvorgaben des Pariser Klimaübereinkommens umgesetzt werden sollen. Selbst die Vorlage zur «Klimapolitik nach 2020», einschliesslich der Totalrevision des CO2-Gesetzes, die ab 2018 auf der Agenda der parlamentarischen Verhandlung steht, enthält weder Ziele noch Massnahmen, die weiter als über einen Zeitraum von zehn bis fünfzehn Jahre hinausgehen, noch deckt sie alle klimarelevanten Bereiche ab.

Damit rückt unser Land auf der internationalen Bühne zusehends ins Abseits. Nicht nur wohlhabende Staaten schreiten voran: Am ersten Klimagipfel nach Paris im November 2016 in Marrakesch (COP 22) verkündeten die 48 im Climate Vulnerable Forum zusammengeschlossenen Länder, dass sie ihre Energieversorgung zwischen 2030 und 2050 zu hundert Prozent auf erneuerbare Quellen umstellen wollen. Als Motivation für dieses bemerkenswerte Bekenntnis gaben sie an, dass dies nebst Klimabeweggründen die Chancen auf eine nachhaltige – also umwelt-, gesellschafts- und wirtschaftsverträgliche sowie zukunftsfähige – Entwicklung erhöhe. Nun beschreiten also die ärmsten und verwundbarsten Länder der Welt einen deutlich ambitionierteren Pfad an als viele Industriestaaten – und auch als die Schweiz!

Thesen und Schlussfolgerungen

Eine zielführende, gerechte und der globalen Verantwortung der Schweiz für das Klima entsprechende Klimapolitik ist möglich und längst überfällig. Der Bundesrat muss dringend eine umfassende Klimaplanung für die Zeit bis 2050 in Angriff nehmen. Ein umfassendes Schweizer Klimaprogramm muss den langfristigen Zielen und Vorgaben des Pariser Klimaübereinkommens genügen und Etappenziele mit klaren Vorgaben für sämtliche Bereiche der Schweizer Innen-, Aussen- und Wirtschaftspolitik bis 2050 festlegen, mit welchen das Pariser Klimaübereinkommen umgesetzt werden kann.

Mit spezifischen, auf die verschiedenen Sektoren zugeschnittenen Massnahmen und Instrumenten muss die Schweiz ihre inländischen Emissionen gesamthaft um jährlich drei bis vier Prozent reduzieren und bis spätestens 2050 eine ausgeglichene CO2-Treibhausbilanz erzielen, was bedeutet, dass bis 2030 die CO2-Emissionen um 50 bis 60 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 sinken müssen, die grauen und nicht bilanzierten Treibhausgasemissionen – zum Beispiel aus dem Konsum von Importwaren und aus dem Flugverkehr – auf mindestens gleichem Niveau, also jährlich um 50 bis hundert Millionen Tonnen CO2eq, weiter reduzieren, wobei im Ausland erzielte Emissionsreduktionen nicht an das nationale Treibhausgasreduktionsziel angerechnet werden dürfen, Klimaschutz- und Anpassungsmassnahmen in Entwicklungsländern mit reellen, zusätzlichen Klimafinanzierungsbeiträgen von mindestens einer Milliarde Franken pro Jahr unterstützen, wobei in erster Linie die vom Pariser Klimaübereinkommen anerkannten multilateralen Instrumente (wie zum Beispiel der Green Climate Fund oder der Adaptation Fund) genutzt werden müssen und die Balance zwischen Mitigations- und Adaptationsfinanzierung beibehalten werden muss.


Ausschnitt aus dem Kapitel «Die Klimapolitik der Schweiz» von Jürg Staudenmann im Almanach Entwicklungspolitik – Klimaschutz und Armutsbekämpfung der Caritas Schweiz, Luzern, 2017. ISBN 978-3-85592-148-5.

PDF-Download des ganzen, leicht aktualisierten Beitrags.

Buch

«Zur Unübersichtlichkeit der Welt»

25.08.2015, Internationale Zusammenarbeit

Die entwicklungspolitischen Analysen und Handlungsanleitungen von Alliance Sud in Buchform. Die Diskussionsgrundlage zur kommenden Bundesrats-Botschaft zur Internationalen Zusammenarbeit 2017-2020.

«Zur Unübersichtlichkeit der Welt»

Die Weltwirtschaft ist seit der Finanzkrise von 2008 aus dem Tritt geraten. In reichen und armen Ländern wächst die soziale Ungleichheit. Die Hälfte der Weltbevölkerung begnügt sich mit acht Prozent des Weltwirtschaftsprodukts, während das reichste Prozent drei Fünftel einheimst. Der Klimawandel droht ohne rasche Gegenmassnahmen ausser Kontrolle zu geraten und bedroht die Nahrungsgrundlage Asiens und Afrikas. Ganze Regionen sind durch
bewaffnete Konflikte destabilisiert. Diese Probleme müssten alle Länder gemeinsam anpacken. Aber die internationale Zusammenarbeit ist blockiert.

Das Buch analysiert die Ursachen der Blockaden. Es zeigt die nötigen politischen und wirtschaftlichen Veränderungen auf und bringt Aufklärung in eine scheinbar unübersichtliche Welt. Das Buch ist das Resultat einer Diskussion unter den Entwicklungsorganisationen von Alliance Sud und skizziert die politischen Zielsetzungen und Strategien von Alliance Sud für die kommenden Jahre.

hrsg. von Alliance Sud, Editions d’en bas, Lausanne, 122 Seiten, ISBN 978-2-8290-0525-1, erhältlich im Buchhandel oder direkt bei Alliance Sud (18 CHF zzgl. Porto und Verpackung)

Publikation

Entwicklungsgelder fliessen ins Asylwesen

09.10.2017, Entwicklungsfinanzierung

Fast jeden fünften Franken ihrer Entwicklungsausgaben gibt die Schweiz für das Asylwesen im Inland aus. Alliance Sud hat Zahlen und Fakten zusammengestellt, wie es andere OECD-Länder mit der Anrechnung ihrer Entwicklungsgelder halten.

Entwicklungsgelder fliessen ins Asylwesen
Kinder von syrischen Asylbewerbern spielen im Durchgangszentrum Ober Halden, Hinteregg, Kanton Zürich.
© Keystone / Elisabeth Real

von Eva Schmassmann, ehemalige Fachverantwortliche «Politik der Entwicklungszusammenarbeit»

Download der Fragen und Antworten zu:

Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit und Asylkosten –
Die Schweiz im internationalen Vergleich

Publikation

Migration und Entwicklung: Fakten statt Polemik

10.07.2019, Internationale Zusammenarbeit

Richtige Entwicklungszusammenarbeit (EZA) kann einen wichtigen Beitrag zu einer gerechten globalen Entwicklung leisten. Das neue Positionspapier von Alliance Sud fasst die wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Thema Migration und EZA zusammen.

Migration und Entwicklung: Fakten statt Polemik
Seit September 2018 unterstützt die Schweiz ein Projekt, um die Fachkompetenzen von 500 jungen Ägypterinnen und Ägyptern zu verbessern, damit diese im einheimischen Arbeitsmarkt Fuss fassen können.
© SECO

von Mark Herkenrath, ehemaliger Geschäftsleiter Alliance Sud

Die Behauptung, dass Entwicklungszusammenarbeit (EZA) die Migration anheizt, ist falsch. Hingegen kann richtige EZA einen wichtigen Beitrag zu einer gerechten globalen Entwicklung leisten, die sich wiederum auf die Migration auswirkt. Das neue Positionspapier von Alliance Sud fasst die wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Thema Migration und Entwicklungsarbeit zusammen.

Kaum ein Thema löst bei der Bevölkerung so viele Ängste aus wie die Zuwanderung, nicht zuletzt aus Ländern des globalen Südens. Entsprechend kontrovers wird die Diskussion über die Ursachen der Migration geführt und welche Rolle dabei die EZA der Schweiz spielt bzw. spielen soll. In ihrem Positionspapier Migration und Entwicklungszusammenarbeit trennt Alliance Sud, die Denkfabrik der Schweizer Entwicklungsorganisationen, die Polemik von den Fakten. Sie hat dafür die verfügbaren internationalen Studien und Statistiken ausgewertet und auf 25 Seiten in eine gut lesbare Form gebracht.

Alliance Sud-Geschäftsleiter und Autor Mark Herkenrath: «Entwicklungszusammenarbeit kann und soll einen Beitrag zur Linderung der Ursachen von Migration leisten – und tut dies bereits. Den stärksten migrationshemmenden Effekt haben dabei Programme und Projekte in den angestammten Bereichen Gesundheit, Bildung, ländliche Entwicklung und gute Regierungsführung.» Um nachhaltige Wirkung zu entfalten müsse EZA indes langfristig angelegt sein, für einen migrationspolitischen «quick fiix» zur Beruhigung der Öffentlichkeit sei sie ungeeignet.

Das hat auch der Bundesrat erkannt, der sich im Entwurf zu seiner Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit (2021-2024) dagegen ausspricht, EZA direkt mit migrationspolitischen Anliegen zu verknüpfen. Allerdings unterschätzt der Bundesrat, dass Entwicklungspolitik nie isoliert betrachtet werden darf. Voraussetzung für eine zukunftstaugliche Migrationspolitik wäre entwicklungspolitische Kohärenz, die sich auch auf andere Politikfelder erstreckt. Im Vordergrund stehen dabei die internationale Steuerpolitik, aber auch die Klimafinanzierung und die soziale und ökologische Ausgestaltung von Handelsbeziehungen. Denn wenn Menschen in armen Ländern echte Entwicklungsperspektiven erkennen, sinkt der Anreiz, das Glück in häufig lebensgefährlicher Migration zu suchen.