USR III: Der Finanzminister irrt

27.01.2017, Finanzen und Steuern

Nach seiner Vorgängerin im Amt greift auch Bundesrat Ueli Maurer in die Debatte um die Unternehmenssteuerreform III ein. Streitpunkt: die zinsbereinigte Gewinnsteuer.

Dominik Gross
Dominik Gross

Experte für Steuer- und Finanzpolitik

USR III: Der Finanzminister irrt

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Im BLICK-Interview vom 25. Januar antwortet Finanzminister Ueli Maurer auf die Frage «Was kostet uns die zinsbereinigte Gewinnsteuer?»: «Praktisch nichts, weil sie sich nach der Rendite von 10-jährigen Bundesobligationen richtet, und die liegen aktuell ungefähr bei null.»

Das stimmt leider nicht. Billig ist die zinsbereinigte Gewinnsteuer in der Schweiz nur, solange das überschüssige Eigenkapital, das die Unternehmen damit von der Steuer abziehen können, in der Schweiz bleibt. Anders ist das, wenn ein Konzern mit einer Finanzierungsgesellschaft in der Schweiz einen Teil seines überschüssigen Eigenkapitals an eine Tochterfirma im Ausland verleiht.

Dann richtet sich der Zinssatz auf diesem Darlehen nach den marktüblichen Verrechnungspreisen, die für bestimmte Güter, Dienstleistungen und Kapital zwischen voneinander unabhängigen Firmen erhoben wird (Fremdvergleichsgrundsatz). Verrechnungspreise entstehen immer dann, wenn Güter, Dienstleistungen oder Kapital eine Staatsgrenze überschreitet. Im Falle von Kapital sind diese Preise dann der Zinssatz, der die Finanzierungsgesellschaft (Gläubigerin) in der Schweiz der Tochter im Ausland (Schuldnerin) für das Darlehen verrechnet.

Dies geht aus der entsprechenden Passage im Gesetz hervor: Die Höhe des kalkulatorischen Zinses richtet sich nach der Rendite 10-jähriger Bundesobligationen. Soweit Sicherheitseigenkapital anteilsmässig auf Forderungen gegenüber Nahestehenden beruht, kann ein dem Drittvergleich entsprechender Zinssatz geltend gemacht werden.

Das Problem dabei: 60-80% des Welthandels von Gütern, Dienstleistungen und Kapital findet heute nicht zwischen voneinander unabhängigen Firmen statt, sondern zwischen Firmen, die innerhalb eines Konzerns miteinander verbunden sind. Die offenen Märkte für alle diese «Güter» sind also oft zu klein, dass sich aus ihnen überhaupt faire Preise für den grenzüberschreitenden Handel innerhalb von Konzernen ergeben. Deshalb können die Manager eines Konzerns die entsprechenden Verrechnungspreise relativ willkürlich festlegen. Indem Finanzierungsgesellschaften in der Schweiz zu hohe Preise (Zinsen) für ihre Güter, Dienstleistungen und Darlehen verrechnen, die sie an ihre Tochterfirmen im Ausland verleihen, können sie die Gewinne der Tochterfirmen im Ausland, wo die Gewinnsteuern höher sind als in der Schweiz, in die Schweiz verschieben. Auf diese Weise sparen die Konzerne Steuern.

Damit aber nicht genug: Mit der zinsbereinigten Gewinnsteuer können Konzerne in der Schweiz auch noch einen Teil des Zinsertrags, den sie mit einem Darlehen an ihre Tochterfirmen erzielen, in der Schweiz von den Steuern abziehen. Umso höher der Zins und entsprechend der Zinsertrag, desto mehr Gewinnsteuern kann der Konzern in der Schweiz sparen. Die zinsbereinigte Gewinnsteuer schafft also für Konzernmanager einen steuerlichen Anreiz, die Verrechnungspreise (Zinsen) für konzerninterne Darlehen so hoch anzusetzen, wie es auf der Grundlage des Fremdvergleichsgrundsatzes nur geht.

So sähe die Praxis aus

Finanzierungsgesellschaft X in der Schweiz gewährt Tochterfirma Y in Sambia ein Darlehen. Dann kann X den Zinsertrag, den Y in Sambia dafür entrichtet, von seinen Gewinnsteuern abziehen, die X in der Schweiz bezahlt. Umso höher der Zinssatz, von dem X profitiert, und umso höher also der Zinsertrag von X, desto weniger Gewinnsteuern muss X in der Schweiz bezahlen. Der zu versteuernde Gewinn sinkt so sowohl bei der Tochterfirma Y in Sambia wie auch bei der Finanzierungsgesellschaft X in der Schweiz. So verliert sowohl der Fiskus in der Schweiz, wie auch in Sambia.

Für Entwicklungsländer wie Sambia ist das aber besonders verheerend: Vielmehr als die Schweiz sind sie bei den Steuereinnahmen von den Steuern von Konzernen abhängig. Durch Gewinnverschiebungen in Steueroasen wie die Schweiz, wie hier mit Hilfe der zinsbereinigten Gewinnsteuer beschrieben, verloren Entwicklungsländer zum Beispiel im Jahr 2014 213 Milliarden Dollar an Steuereinnahmen. Das haben Mitarbeiter des Internationalen Währungsfonds IWF errechnet. Das ist vielmehr, als sie durch die Entwicklungszusammenarbeit mit den reichen Ländern erhalten. Viel von diesem Geld landet mutmasslich in der Schweiz, denn es gibt nur ein Gebiet auf der Welt, das für Konzerne steuerlich noch attraktiver ist als einzelne Schweizer Kantone: Hongkong.

Weiter Informationen: Dominik Gross, Spezialist für Steuer- und Finanzpolitik Alliance Sud: Tel.: +4178 838 40 79