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Die Einbahnstrasse der Deregulierung

06.05.2015, Handel und Investitionen

CETA, das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada, schränkt die Möglichkeiten der Staaten ein, regulierend einzugreifen. Es ist die Blaupause für andere Freihandelsverträge.

Isolda Agazzi
Isolda Agazzi

Expertin für Handels- und Investitionspolitik sowie Medienverantwortliche Westschweiz

Die Einbahnstrasse der Deregulierung

© stop-ttip.org

Die Europäische Union (EU), ein Riese mit 500 Millionen Menschen verhandelt mit Kanada, einem bevölkerungsmässiger Zwerg mit 35 Millionen EinwohnerInnen. Doch im CETA (Comprehensive Economic Trade Agreement), dem ersten der neuen Mega-Abkommen, dessen Verhandlungen abgeschlossen wurden, hat sich das kanadische Modell durchgesetzt. Und CETA droht den Weg zu bereiten für die laufenden Verhandlungen zum TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) zwischen der EU und den USA sowie dem TISA (Trade in Services Agreement), wo 23 Partner ausserhalb der Welthandelsorganisation (WTO) über die weitgehende Liberalisierung der Dienstleistungen verhandeln. Das CETA stellt nichts weniger als einen radikaler Paradigmenwechsel für die europäischen Länder beim Handel und den Investitionen dar. Es droht, ein Welthandel mit zwei Geschwindigkeiten zu entstehen: strikte Regeln für die reichen Länder unter sich und andere Regeln für jene Staaten, die sich noch entwickeln. Und es könnte das Todesurteil für den Multilateralismus im Rahmen der WTO bedeuten. 
Doch so weit ist es noch nicht, die 28 EU-Mitgliedstaaten und das europäische Parlament müssen CETA erst noch ratifizieren, was keineswegs sicher ist. Dieser Prozess könnte Jahre dauern, die neue griechische Regierung hat bereits angekündigt, dass sie die Ratifikation ebenso verweigern wird wie jene des TTIP. Doch wer weiss schon, wie lange Syriza an der Macht bleibt?

Mitspracherecht für ausländische Einzelpersonen

CETA enthält zahlreiche Verpflichtungen, wie sie die EU noch nie eingegangen ist. Da wäre zunächst etwa der Warenhandel: jedes Mal wenn neue technische Vorschriften eingeführt werden sollen – Umweltstandards, Normen zur Arbeitssicherheit, zur Unbedenklichkeit von Spielzeugen – wird die EU verpflichtet auch alle «interessierten Personen» in Kanada zu konsultieren und deren Einwände schriftlich zu beantworten.
Beim Handel mit Dienstleistungen sind die EU und ihre Mitgliedsstaaten erstmals in einem internationalen Abkommen auf sogenannte Negativlisten eingetreten. Bis jetzt gab es sowohl in bilateralen Abkommen wie auch in den WTO-Vereinbarungen - das sind jene des GATS, des allgemeinen Übereinkommens über den Handel mit Dienstleistungen - beschränkten sich auf Positivlisten. Eine solche bezeichnet jene Sektoren und Untersektoren, auf die ein Abkommen Anwendung findet. Bei einem System mit Negativlisten dagegen werden alle Dienstleistungssektoren liberalisiert, das heisst in allen Sektoren wird ausländischen Firmen der Zugang gestattet, ausser sie würden explizit davon ausgeschlossen. Das heisst, dass jede Partei während der Verhandlungen ganz genau wissen muss, welche Einschränkungen in welchem Sektor gelten und sie muss bestimmen, welche Reglementierung in Zukunft wichtig sein könnte. Kanada hat den ganzen kulturellen Sektor ausgenommen, die EU nur die audiovisuelle Industrie. Das Risiko, einen Bereich zu vergessen – namentlich einen, den es noch gar nicht gibt! – ist ganz einfach enorm.
Was die Investitionen betrifft, so ist deren Definition sehr weit gefasst. Es ist eine nicht abschliessende Definition, die primär auf dem Kapitalbegriff basiert. Das unterscheidet sie von herkömmlichen Definitionen, die sich auf reale Investitionen beziehen, wie etwa auf den Kauf oder die Schaffung eines Unternehmens. Kommt dazu, dass die neue Definition selbst Investoren schützen soll, die erst die Absicht hegen, sich zu engagieren.

Die Sperrklausel («standstill and ratchet») : das Zahnrad der Deregulierung

Eine zwingende Sperrklausel ist in nicht weniger als fünf Kapiteln des Abkommens eingebaut. Sie soll gelten bei:

  • Investitionen
  • grenzüberschreitendem Handel mit Dienstleistungen
  • Temporärer Beschäftigung von Personen
  • Finanzdienstleistungen
  • Seetransport

Die Sperrklauseln besagen, dass eine Vertragspartei niemals auf eine Liberalisierung (oder Deregulierung) zurückkommen darf, die im Moment der Vertragsunterzeichnung galt. Auch im Nachhinein darf nichts liberalisiert werden, ausser das wäre explizit während der Verhandlungen festgehalten worden. Bei der Entwicklung der Rechtsordnung kann es also nur noch eine Richtung geben: jene der Liberalisierung – wie bei einer Zahnradbahn, die nur vorwärts, aber nicht rückwärtsfahren kann. Ob bei der Finanzierung der Autobahnen via Maut in Deutschland und Frankreich, der kommunalen Energieversorgung oder den Nahverkehrsbetrieben – in all diesen und vielen anderen Sektoren gibt es nur noch die Einbahnstrasse der Deregulierung.  
Die Sperrklausel soll namentlich in Bezug auf den Marktzugang gelten: Es werden all jene Sektoren und Unter-Sektoren liberalisiert, ausgenommen jene, die nicht explizit ausgenommen werden.
Bemerkenswert ist, dass sich die Sperrklausel bei der Personenfreizügigkeit auf die Kategorie von «key personnel» (wie etwa höheres Kader und CEOs) und hochqualifizierte Kurzaufenthalter beschränkt. Im Gegenzug können die Vertragsparteien die Freizügigkeit bei weniger Qualifizierten also auch wieder zurücknehmen – damit wird eine «Migration verschiedener Geschwindigkeiten» begünstigt bzw. ermöglicht.
Wie tiefgreifend die durch CETA vorgesehenen Änderungen sind, lässt sich erst ermessen, wenn klar ist, wie vieles automatisch geregelt wird, solange es nicht durch Vorbehalte ausgeschlossen wird.  So wird beispielsweise der grenzüberschreitende Verkauf von Medikamenten durch entsprechende CETA-Kapitel geregelt, selbst wenn der heute eingeschränkt ist. Zur Erinnerung: Im Rahmen des GATS hat die EU sich dazu nicht verpflichtet, weil der Medikamentenhandel über eine Positivliste geregelt wurde.
Pikant ist schliesslich auch, dass es die Sperrklauseln nur in den Handelsabkommen gibt. Anders also in den Vereinbarungen zur Umwelt, dem Arbeits- und Menschenrechten, zum Daten- oder KonsumentInnenschutz, wo sich Vertragsstaaten jederzeit auf Fortschritte in der nationalen Gesetzgebung beziehen können. Sie können etwa die Todesstrafe abschaffen oder auch wieder einführen ohne dass sie deswegen ein Risiko von Sanktionen eingingen oder von Einzelpersonen oder Organisationen vor Gericht gezogen werden könnten.

Kanadische Bank könnte gegen EU-Regulierung klagen

Bedenklich ist bei CETA auch, dass ein «Investor» – das kann eine Einzelperson oder eine Firma sein – einen Prozess gegen einen Staat anstrengen kann. Voraussetzung für eine solche ISDS-Klage (Investor – State Dispute Settlement) ist die Behauptung, dass durch die Nicht-Anwendung von CETA dem Investor ein Schaden entstanden sei. Das betrifft vor allem eine behauptete nationale Vorzugsbehandlung, die Verletzung der Meistbegünstigtenklausel oder der Gleichbehandlung oder bei indirekter Enteignung. Wir erinnern uns an die Klage des schwedischen Energiemultis Vattenfall gegen Deutschland, das den Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen hat. Vattenfall verlangt auf der Basis des Vertrags über die Energiecharta  eine Entschädigung von 4.7 Mrd. US-Dollar. Oder wir denken an die Klage von Philip Morris gegen Uruguay. Der bekannteste Zigarettenhersteller der Welt mit Hauptsitz in der Schweiz stösst sich an der neuen Anti-Tabakgesetzgebung Uruguays und sieht darin eine Form der indirekten Enteignung, wie sie im Investitionsschutzakbkommen zwischen der Schweiz und Uruguay erwähnt wird. Geklagt wird namentlich gegen jenen Gesetzesartikel, der den Verkauf von mehr als einer Marke (also Marlboro rot, gold und grün) verbietet und verlangt, dass 80% einer Zigarettenpackung mit der Warnung vor Tabakmissbrauch bedeckt sein müssen. 25 Mio. US-Dollar soll Uruguay bezahlen, das Urteil wird dieses Jahr erwartet.
Darüber hinaus enthält CETA keine Ausnahme im sozialen oder im Arbeitsbereich. Es werden nur die absolut unzureichenden Ausnahmen aus dem GATS übernommen.
Eine substantielle Neuerung ist dagegen, dass die ISDS-Streitschlichtung nicht nur im Kapitel über Investitionen zur Anwendung kommt, sondern auch in jenem über die Finanzdienstleistungen. Es wäre also denkbar, dass sich ein kanadisches Finanzinstitut gegen eine neue EU-Regulierung der Finanzdienstleistungen zur Wehr setzt. 
CETA enthält also eine ganze Reihe von Vereinbarungen, welche die EU und ihre Mitgliedstaaten zum ersten Mal eingehen wollen. Und es sind nicht nur einzelne weit reichende  Klauseln, es sind viele und sie sollen gleich im Paket in Kraft gesetzt werden.

CETA : das trojanische Pferd der neuen Abkommen

Das System der Negativlisten, die Sperrklauseln und die Frage der ISDS-Schiedsstelle machen aus CETA einen Vertrag mit explosiver Wirkung. Es steht zu befürchten, dass die EU-Mitgliedstaaten sich dessen Tragweite noch gar nicht bewusst sind. CETA bereitet den Weg für TISA, das sich allerdings auf die Dienstleistungen beschränkt und ohne ISDS auskommen sollte. Und es bereitet auf TTIP vor, wo der Einbezug des ISDS-Mechanismus wegen der Proteste aus der Zivilgesellschaft aktuell auf Eis gelegt ist. ISDS ist eine ernsthafte Bedrohung für die Souveränität des Staates: Es ist viel einfacher für einen Investor direkt gegen einen Staat zu klagen als den eigenen Herkunftsstaat zu überzeugen, gegen einen anderen Staat einen kostspieligen Prozess anzustrengen. So verhält es sich aktuell in der WTO und so sollte es auch bei TISA geregelt werden.
Auch wenn die Schweiz nicht direkt betroffen ist, stellt CETA eine bedenkliche Entwicklung dar. Bern und Ottawa erwägen das bestehende Freihandelsabkommen um einige Klauseln zu ergänzen und CETA könnte die Vorlage dafür sein. Das wäre ein radikaler Paradigmenwechsel für die Schweiz, die bisher die Sperrklauseln nicht kennt und mit Industrieländern weder Investitionsschutz noch ISDS kennt. Die Schweiz hat Investitionsförderungs- und -schutzabkommen mit sich entwickelnden Ländern, mit einer sehr klaren Definition der Investition.
CETA schlägt eine gefährliche Bresche. Die Mitgliedsstaaten der EU und das EU-Parlament sollten die Ratifizierung verweigern.

Dieser Artikel wurde in GLOBAL+ (Frühling 2015) publiziert.