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Die Alliance Sud-Zeitschrift zu Nord/Süd-Fragen analysiert und kommentiert die Schweizer Aussen- und Entwicklungspolitik. «global» erscheint viermal jährlich und kann kostenlos abonniert werden.
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24.03.2017, Internationale Zusammenarbeit
Die Welt ist aus den Fugen, noch mehr als auch schon. Was das Nein zur USR III, die herrschende neoliberale Globaliserung und die Agenda 2030 miteinander zu tun haben. Editorial.
© Daniel Rihs/Alliance Sud
von Mark Herkenrath, ehemaliger Geschäftsleiter Alliance Sud
Bei den Schweizer Wirtschaftsverbänden herrscht Katzenjammer. Die Masseneinwanderungsinitiative wollten sie auf keinen Fall, die Unternehmenssteuerreform III (USR III) dafür umso mehr. Beide Male war der Volkswille ein anderer. «Was gut ist für die Wirtschaft, ist auch gut für die Schweiz»: Die Bevölkerung traut diesem Mantra nicht mehr. Oder sie traut den Wirtschaftsverbänden nicht mehr zu, zu unterscheiden, was gut für die Schweiz und die Wirtschaft ist.
Aus entwicklungspolitischer Sicht ist die Ablehnung der USR III sehr zu begrüssen. Sie hätte neue Steuerschlupflöcher und massive Anreize für multinationale Unternehmen geschaffen, Gewinne aus den Entwicklungsländern unversteuert in die Schweiz zu verfrachten. Das war allerdings nicht das Hauptmotiv für die Ablehnung der USR III an der Urne.
Der Misserfolg der Steuervorlage hat einen anderen Grund: Die angebliche «Reform» wollte unter dem Vorwand der internationalen Wettbewerbsfähigkeit vor allem den steuerprivilegierten Status quo für multinationale Konzerne bewahren. Die Bevölkerungsmehrheit hat aber die Nase voll von einer Politik, die sich um jeden Preis hochmobilen multinationalen Unternehmen andienen will. Konzerne, die regelmässig mit dem Exodus in Gefilde drohen, wo tiefere Steuern, laschere Umweltregeln und tiefere soziale Standards herrschen, machen sich nicht beliebt. Politik im Dienste der globalen Wirtschaftseliten ebnet den Weg in Richtung noch tiefere Standards, was langfristig auch der Schweiz schadet.
Die Apologeten der herrschenden neoliberalen Globalisierung, die jegliche Politik der Wirtschaft unterordnet, haben der Welt seit den 1980er Jahren mit Inbrunst mehr Wohlstand für alle versprochen. Doch die Realität sieht anders aus, und die Enttäuschung über die sehr ungleichen Resultate der neoliberalen Globalisierung nimmt unangenehme Formen an. In den USA hat sie die Wahl des Populisten Trump begünstigt, der US-amerikanische Interessen in der Weltwirtschaft wieder unilateral durchdrücken will, statt auf eine Verbesserung der multilateral vereinbarten Spielregeln zu setzen. Wenn mächtige Industrieländer wie die USA ein Gemisch aus selektivem Protektionismus und Unilateralismus verfolgen, schadet das nicht nur der Schweiz, sondern auch den Entwicklungsländern.
Was not tut, ist eine Globalisierung, die sich an der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, dem Pariser Klimaabkommen und selbstverständlich auch den UNO-Leitprinzipien für Unternehmen und Menschenrechte orientiert. Bei deren Umsetzung hapert es. In der Schweiz hat der Bundesrat kürzlich einen völlig zahnlosen nationalen Aktionsplan zu Unternehmen und Menschenrechten verabschiedet. Dafür hat er angekündigt, die zivilgesellschaftlich breit abgestützte Konzernverantwortungsinitiative, die griffigere Massnahmen verlangt, ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Anders in Frankreich: Dort hat die Nationalversammlung die Zeichen der Zeit erkannt und ein Gesetz verabschiedet, das Grossunternehmen verbindlich auf eine Sorgfaltsprüfung in Sachen Menschenrechte verpflichtet.
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28.03.2017, Internationale Zusammenarbeit,
Vier Jahre brauchte der Bundesrat um auf Feld eins stehen zu bleiben: Firmen sollen nicht zu einer Sorgfaltsprüfung verpflichtet werden, um Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen. Stattdessen bleibt Freiwilligkeit Trumpf.
Bei seiner Güterabwägung zwischen Wirschaftsfreiheit und Schutz der Menschenrechtre, hat sich der Bundesrat mit seinem Nationalen Aktionsplan klar auf die Seite der Wirtschaftsverbände geschlagen. Diese sind aus dogmatisch-ideologischen Gründen gegen jegeliche Art verbindlicher Regeln zum Schutz der Menschenrechte. Bild: Heinz Karrer, Präsident und Monika Rühl, Vorsitzende der Economiesuisse-Geschäftsleitung.
© Keystone/Lukas Lehmann
Am vergangenen 9. Dezember hat der Bundesrat den Nationalen Aktionsplan (NAP) zur Umsetzung der Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Noch in der Wintersession wurden im Parlament fünf Interpellationen dazu eingereicht, die der Bundesrat im Februar 2017 beantwortet hat. Darum geht es im Wesentlichen:
Ständerätin Anne Seydoux-Christe (CVP/JU) weist in ihrer Interpellation darauf hin, dass der NAP bei der Formulierung des Smart mix – also der von den Leitprinzipien vorgesehenen Verbindung verbindlicher und freiwilliger Massnahmen zum Schutz der Menschenrechte –keine neuen verbindlichen Massnahmen aufführt. Seydoux erkundigt sich, ob der Bundesrat eine quantitative oder qualitative Analyse zur Wirksamkeit freiwilliger Massnahmen durchgeführt habe. Der Bundesrat verneint dies, erwartet jedoch, «dass die beschlossenen Massnahmen eine positive Wirkung auf die Einhaltung der Menschenrechte haben werden» und erinnert an seine Unterstützung von freiwilligen Multi-Stakeholder-Initiativen oder der Einführung des «Swiss Business and Human Rights Champions», einer Auszeichnung von Firmen mit Vorbildcharakter.
Nichts Neues also: Der Bundesrat setzt weiterhin ausschliesslich auf freiwillige Massnahmen, um den Schutz der Menschenrechte zu garantieren.
In seiner Interpellation erinnert Nationalrat Carlo Sommaruga (SP/GE) an die Gesetzesvorlagen, die auf internationaler Ebene bereits verabschiedet wurden oder in Beratung sind: Der 2015 in Grossbritannien verabschiedete Modern Slavery Act verlangt Transparenzvorschriften bei Wertschöpfungsketten, das Gesetz zur Sorgfaltsprüfungspflicht, das im Februar 2017 in der französischen Nationalversammlung beschlossen wurde oder die EU-«Richtlinie für eine verantwortungsvolle Handelsstrategie für Mineralien aus Konfliktgebieten», die demnächst verabschiedet werden soll. In seiner Antwort zeigt sich der Bundesrat davon wenig beeindruckt und meint, «dass mögliche Regelungen in diesem Bereich international breit abgestützt sein sollen, um eine Benachteiligung des Wirtschaftsstandorts Schweiz zu verhindern.» Der Bundesrat schreibt, er verfolge namentlich die Entwicklungen in der EU in Bezug auf die rechtsverbindliche Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen und kündigt eine Vorlage zur Nachhaltigkeitsberichterstattung aus, die sich an der Regelung der EU orientiert.
Mit anderen Worten: Obwohl international die Einführung einer Sorgfaltsprüfungspflicht im Zentrum steht, will der Bundesrat nichts Entsprechendes für die Schweiz in Betracht zu ziehen.
Nationalrätin Viola Amherd (CVP/VS) erkundigt sich in ihrer Interpellation, wie der Bundesrat Menschenrechtsfragen bei den bundesnahen Betrieben (Swisscom, Post, SBB) abklären will. Der Bundesrat antwortet, vorgesehen sei «die Erarbeitung einer Bestandesaufnahme zur Wahrnehmung der Corporate Social Responsibility (CSR)». Die Ergebnisse würden in der zweiten Jahreshälfte 2017 vorliegen und jedenfalls sei sich der Bundesrat «seiner Verantwortung und seiner Vorbildfunktion im Bereich der bundesnahen Betriebe bewusst.» Die Geduld ist eben doch die Mutter aller Tugenden.
In ihrer Interpellation ruft Nationalrätin Tiana Moser (GDP/ZH) in Erinnerung, dass der NAP die Kohärenz zwischen Wirtschafts- und Menschenrechtspolitik und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Bundesstellen erhöhen sollte. Sie moniert, «die konkreten Ziele und Resultate, die der Bundesrat mit dieser Strategie erreichen will, sowie die Indikatoren, die eine Evaluation ermöglichen, erscheinen in der Strategie nicht klar» und verlangt entsprechende Präzisierung. In seiner Antwort bestätigt der Bundesrat, dass der NAP in Zukunft als Referenzrahmen auch für Fragen der Kohärenz fungieren soll. Was Aussenwirtschaft und Menschenrechtsschutz betrifft, verweist der Bundesrat dann jedoch auf seinen Aussenwirtschafts- bzw. den Aussenpolitischen Bericht. Darüber hinaus bestätigt der Bundesrat, dass er eine externe Evaluation über die Umsetzung des NAP in Auftrag gegeben werde, die allfällige Lücken bei der Umsetzung der Uno-Leitprinzipien durch die Schweiz identifizieren werde. Last but not least nimmt der Bundesrat eine Kritik der Konzernverantwortungsinitiative auf und zeigt sich bereit, dass der NAP neu alle zwei – und nicht wie ursprünglich vorgesehen – alle vier Jahre überprüft und, wenn nötig, aktualisiert wird.
Es ist das Eingeständnis des Bundesrats, dass die Frage der Politikkohärenz zu wenig stark gewichtet wurde.
Schliesslich kommt Nationalrätin Sibel Arslan (GP/BS) in ihrer Interpellation auf die Implementierung der Uno-Leitprinzipien zu sprechen. Zwar betone der Bundesrat, wie wichtig es sei, die Prinzipien in die verschiedenen Strategien und Politikbereiche der Bundesverwaltung zu integrieren. Bis heute seien dies jedoch erst in die Menschenrechtsstrategie des Aussendepartements (EDA) 2016-2019 und in die Strategie Nachhaltige Entwicklung aufgenommen worden. In den letzten beiden Berichten zur Aussenwirtschaftspolitik (2014, 2015) wurde zwar auf die Corporate Social Responsibility der Unternehmen und die Nachhaltigkeit eingegangen, es fehlte aber eine vertiefte Analyse im Zusammenhang mit den Uno-Leitprinzipien. Arslan möchte darum vom Bundesrat wissen, ob die Uno-Leitprinzipien in Zukunft in alle Strategien, die einen Zusammenhang mit Wirtschaft und Menschenrechten haben, integriert werden und ob im Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik systematisch ein Kapitel zu den Uno-Leitprinzipien eingefügt werde.
In seiner Antwort bekräftigt der Bundesrat seine Absicht, die Uno-Leitprinzipien zukünftig als zentralen Referenzrahmen in allen relevanten Strategien aufzunehmen; es sei jedoch nicht vorgesehen im Aussenwirtschaftsbericht systematisch ein Kapitel zu den Uno-Leitprinzipen einzufügen. Dafür werde die Umsetzung der Uno-Leitprinzipien im Bericht 2016 im Kapitel zur Nachhaltigkeit angesprochen und sie sollen auch in zukünftigen Aussenwirtschaftsberichten, sofern angemessen, thematisiert werden.
Ein elegant formulierte Ausrede, immerhin.
Der Bundesrat anerkennt, dass die Umsetzung der Uno-Leitprinzipien ein «laufender Prozess» ist. Dabei soll es gelingen «bei einer möglichst geringen Belastung der Unternehmen einen wirkungsvollen Schutz vor Menschenrechtsverletzungen durch in der Schweiz ansässige und/oder tätige Unternehmen (zu) gewährleisten». Als Ausgangspunkt ist das ein bedauerlich bescheidenes Ziel. Umso wichtiger ist, dass dieser Umsetzungsprozess eng begleitet wird. Dazu gehört, dass der Prozess möglichst regelmässig überprüft und sichergestellt wird, dass die Schweiz auf der Höhe der anderswo praktizierten best practice ist.
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26.06.2017, Internationale Zusammenarbeit
Auch in Grossbritannien nimmt die Umsetzung der Uno-Leitprinzipien Fahrt auf. Ein Bericht verlangt weitgehend dasselbe wie die Konzernverantwortungsinitiative.
Demonstration «Walk for Freedom» gegen Zwangsarbeit, Menschenhandel und Sklaverei am 15. Oktober 2016 in Bern.
© Keystone / Peter Scheider
Das Vereinigte Königreich war 2013 das erste Land, das einen Nationalen Aktionsplan (NAP) zur Umsetzung der Uno-Leitprinzipien für Unternehmen und Menschenrechte verabschiedete. Drei Jahre früher als die Schweiz. Im Mai 2016 wurde der britische Plan überarbeitet und als Reaktion darauf hat das Joint Committee on Human rights des Parlaments[1] im März 2017 einen Bericht verabschiedet, der gerade auch in der Schweiz grösste Aufmerksamkeit verdient; denn die Qualität und Tiefe der Analyse sind vorbildlich.[2] Sie enthält insbesondere zahlreiche wörtlich zitierte Aussagen von Unternehmens- und Behördenvertretern, Statements aus der Wissenschaft und von NGOs, die ein differenziertes Gesamtbild ergeben.
Zunächst verleiht der Bericht der Enttäuschung des parlamentarischen Komitees Ausdruck, wie ambitionslos die Überarbeitung des NAP im vergangenen Jahr ausgefallen sei; dabei wird vor allem das Fehlen einer grundlegenden Analyse des Ist-Zustands (baseline study) moniert. Das Komitee appelliert an die Regierung, einen breiten Fächer von interessierten Parteien zu konsultieren, ambitioniertere Ziele zu entwickeln und Massnahmen zur Evaluierung dieser Ziele einzuführen. Das sind ähnliche Forderungen, die Schweizer NGO nach der Veröffentlichung des Schweizer Aktionsplans erhoben haben.
Belegt durch zahlreiche Zeugenaussagen, streicht der Bericht die spezielle Verwundbarkeit von Kindern[3], von Frauen und Mädchen heraus, die alle von gewissen Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen betroffen sind. Besonders gilt das im Bergbau, in der industriell betriebenen Landwirtschaft und in der Textilindustrie. Im Zentrum stehen die Versammlungsfreiheit, Verletzungen bezüglich Gesundheit und Sicherheit, Tiefstlöhne und exzessive Arbeitszeiten, Menschenhandel, Zwangs- und Kinderarbeit. Letztere sei verbreitet in der globalen Tabakindustrie, die notabene in der Schweiz stark vertreten ist. Im öffentlichen Beschaffungswesen verlangt der Bericht die Einführung der Sorgfaltsprüfung beim Abschluss von Verträgen und den Ausschluss von Firmen von öffentlichen Aufträgen, wenn sie diese Bedingung nicht erfüllen, auch auf lokaler Ebene. Diese Forderung soll sich auch auf Exportkredite und andere Finanzanreize für Auslandsengagements erstrecken.[4] Dieser Ausschluss beträfe Unternehmen, die sich Menschenrechtsverletzungen zu Schulden kommen haben lassen, sei es durch ein Gericht oder dem nationalen OECD-Kontaktpunkt.
Speziell zupackend ist der Bericht in seinem Abschnitt über den Zugang zur Justiz für Opfer von Menschenrechtsverletzungen. Nach der Auflistung der aktuell bestehenden Hindernisse für Betroffene und der Analyse der jüngsten Rechtsanpassungen in den USA, in Frankreich und den Niederlanden, empfiehlt der Bericht, die Einführung eines Gesetzes, das allen Unternehmen eine Sorgfaltsprüfungspflicht vorschreibt – diese soll sich auf Mutterfirmen, deren Töchter und die gesamte Wertschöpfungskette beziehen, um Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen.
Ein Unternehmen, das es unterlassen hat, die notwendigen Massnahmen gegen Menschenrechtsverletzungen zu treffen, müsste sich vor Zivil- und Strafgerichten verantworten, so wie es der Bribery Act 2010 vorsieht. Um straflos zu bleiben müssten Unternehmen belegen, dass sie ihre Sorgfaltsprüfungspflicht erfüllt haben. Ein Massnahmenpaket also, das – abgesehen vom Einsatz des Strafrechts – jenem entspricht, dass die Konzernverantwortungsinitiative verlangt. Der Bundesrat hat das Volksbegehren bekanntlich am 11. Januar ohne Gegenvorschlag zurückgewiesen. Hat da jemand «verpasste Chance»?
[1] House of Lords and House of Commons Joint Committee on Human Rights. Human Rights and
Business 2017 : Promoting responsibility and ensuring accountability. Sixth Report of Session 2016–17
[2] https://www.publications.parliament.uk/pa/jt201617/jtselect/jtrights/443...
[3] Laut der ILO arbeiten weltweit 168 Millionen Kinder, darunter mehr als die Hälfte in gefährlichen Berufen.
[4] Das Volumen öffentlicher Märkte beläuft sich auf 1000 Mrd. Euro pro Jahr. Das entspricht durchschnittlichen 12% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in den OECD-Ländern.
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15.09.2017, Internationale Zusammenarbeit
In seiner Botschaft zur Konzernverantwortungsinitiative bezeichnet der Bundesrat Menschenrechtsverletzungen durch Schweizer Konzerne als Problem. Er setzt jedoch auf freiwillige Massnahmen und lehnt die Initiative ohne Gegenvorschlag ab.
von Mark Herkenrath, ehemaliger Geschäftsleiter Alliance Sud
Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Konzernverantwortungsinitiative veröffentlicht. Obwohl er Menschenrechtsverletzungen durch Konzerne mit Sitz in der Schweiz als Problem bezeichnet, setzt er auf freiwillige Massnahmen und hofft, dass auch dubiose Multis in Zukunft die Menschenrechte achten. Doch diverse Beispiele zeigen, dass Freiwilligkeit nicht zu einem Umdenken in allen Konzernzentralen führt. Deshalb haben viele Länder verbindliche Gesetze verabschiedet, beispielsweise gegen Kinderarbeit.
Die Initiative will alle Konzerne verpflichten, die Menschenrechte bei ihren Geschäften zu achten. Damit sich alle Multis an das neue Gesetz halten, müssen Verstösse Konsequenzen haben. Konzerne sollen deshalb in Zukunft für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen haften, die sie verursachen.
Die Initiantinnen und Initianten begrüssen, dass der Bundesrat - ganz im Gegensatz zu den Konzernlobby-Organisationen Economiesuisse und Swissholdings - die Initiative korrekt beschreibt. So führt er aus, dass die vorgeschlagene Haftungsregelung nur für Menschenrechtsverletzungen gilt, welche ein Konzern bzw. seine Tochtergesellschaft direkt begeht. Auch gibt er richtig wieder, dass die KMU ausgenommen sind.
Kommentar vom Co-Präsident Initiativkomitee, Dick Marty
Dick Marty, Co-Präsident des Initiativkomitees, kritisiert, dass der Bundesrat weiterhin nur auf freiwillige Massnahmen setzen will: «Damit alle Multis anständig wirtschaften, müssen Verstösse Konsequenzen haben. Konzerne sollen deshalb in Zukunft für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen haften, die sie verursachen. Das ist auch im Interesse der anständigen Unternehmen und schützt den Ruf des Werkplatzes Schweiz.»
Dick Marty, Co-Präsident Initiativkomitee, 079 621 29 39
Rahel Ruch, Koordinatorin der Konzernverantwortungsinitiative, 076 517 02 08
Kurzanalyse zur Botschaft des Bundesrats vom 15. September 2017: http://konzern-initiative.ch/kurzanalyse/
Erläuterungen zum Initiativtext: http://konzern-initiative.ch/?p=4042
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Medienmitteilung
14.11.2017, Internationale Zusammenarbeit
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats anerkennt, dass Menschenrechtsverletzungen durch Konzerne mit Sitz in der Schweiz ein Problem sind. Anders als der Bundesrat nimmt die Kommission den Handlungsbedarf ernst und schlägt deshalb Massnahmen auf Gesetzesstufe vor. Die Initiantinnen und Initianten der Konzernverantwortungsinitiative begrüssen diesen Entscheid.
von Mark Herkenrath, ehemaliger Geschäftsleiter Alliance Sud
Damit ermöglicht die Kommission eine ernsthafte Diskussion und macht den Weg frei für eine effektive Lösung auf parlamentarischer Ebene. Es handelt sich aber nur um einen ersten Schritt. Denn es bleibt offen, wie der konkrete Gesetzesentwurf ausformuliert sein wird und wie sich die Kommission des Nationalrats positioniert.
Co-Präsident des Initiativkomitees, Dick Marty kommentiert: «Die Kommission anerkennt, dass es verbindliche Regeln gegen Menschenrechtsverletzungen durch Konzerne mit Sitz in der Schweiz braucht. Die Kommission hat aber erst Eckpunkte festgelegt. Deshalb ist heute noch unklar, ob ein indirekter Gegenvorschlag wirklich zu einer effektiven Verbesserung führen wird.»
Die Initiative will alle Konzerne verpflichten, die Menschenrechte und die Umwelt bei ihren Geschäften zu achten. Damit sich alle Multis an das neue Gesetz halten, müssen Verstösse Konsequenzen haben. Konzerne sollen deshalb in Zukunft für Menschenrechtsverletzungen haften, welche ihre Tochterfirmen verursachen.
Für Rückfragen erreichbar:
Florian Wettstein, Initiativkomitee, 078 610 16 83
Rahel Ruch, Koordinatorin der Initiative, 076 517 02 08
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Artikel, Global
11.12.2017, Internationale Zusammenarbeit
Unzählige Unternehmen nutzen höchst freiwillig jede kleinste Gesetzeslücke, um ihren Gewinn zu maximieren. Freiwilligkeit ist auch das Mantra des Bundesrats, wenn es um Einhaltung der Menschenrechte geht.
© Daniel Rihs / Alliance Sud
von Mark Herkenrath, ehemaliger Geschäftsleiter Alliance Sud
Nach den Parlamentswahlen vom Herbst 2015 herrschte Ernüchterung in jenem Teil der Schweizer Bevölkerung, der sich für ein weltoffenes und solidarisches Land einsetzt. Gewonnen hatten die politischen Kräfte, die für nationalstaatlichen Egoismus und kurzfristige Wirtschaftsinteressen stehen. Economiesuisse, Swissholdings und andere Interessenvertreter multinational tätiger Konzerne jubelten: Endlich wieder ein Parlament, dem die Interessen der Grosskonzerne wichtiger sind als die Solidarität mit Benachteiligten und die humanitäre Tradition der Schweiz.
Das ist schon eine Weile her. Inzwischen verdichten sich in der Bevölkerung die Zeichen für eine politische Trendwende. Im Februar 2017 hat das Schweizer Stimmvolk die Unternehmenssteuerreform III versenkt. Das ist auch aus entwicklungspolitischer Sicht erfreulich. Die Reform hätte neue Anreize für Unternehmen geschaffen, Gewinne aus Entwicklungsländern unversteuert in die Schweiz zu verlagern.
Ende Oktober sprachen sich in einer repräsentativen Umfrage 77% der Befragten für die Konzernverantwortungsinitiative aus. Das war noch vor der Veröffentlichung der Paradise Papers. Danach wäre die Zustimmung vermutlich noch deutlicher ausgefallen. Die Schweizerinnen und Schweizer wünschen sich eine gesetzliche Verpflichtung der Unternehmen, auch im Ausland die Menschenrechte einzuhalten und die Umwelt zu schützen.
Der Bundesrat scheint die Zeichen der Zeit allerdings noch nicht erkannt zu haben. Die revidierte Version der Unternehmenssteuerreform, die er in die Vernehmlassung geschickt hat, gleicht in entscheidenden Punkten der abgeschmetterten Vorgängerin. Bei den UNO-Verhandlungen in Genf zu einem verbindlichen menschenrechtlichen Regelwerk für Unternehmen stellt er sich quer – und stösst damit auch die Entwicklungsländer vor den Kopf. Die Konzernverantwortungsinitiative bekämpft er und beschwört die Selbstverantwortung. Unternehmen sollen sich freiwillig an die Menschrechte halten und die Umwelt schützen.
Wie das Prinzip der Freiwilligkeit funktioniert, zeigen die Paradise Papers: Unzählige Unternehmen nutzen höchst freiwillig jede kleinste Gesetzeslücke, um ihren Gewinn zu maximieren. Bei den Paradise Papers geht es um Steuervermeidung, nicht um die Verletzung von Menschenrechten und um verheerende Umweltschäden. Der massive Widerstand von Economiesuisse und Swissholdings gegen die Konzernverantwortungsinitiative macht aber klar, dass Grosskonzerne nicht nur mit der Steuermoral, sondern auch mit der Einhaltung der Menschenrechte Probleme haben.
Umso erfreulicher ist, dass die Rechtskommission des Ständerates die Initiative ernst nimmt. Sie will wesentliche Punkte der Vorlage in einen parlamentarischen Gegenvorschlag aufnehmen. Wie der Gegenvorschlag im Detail aussehen soll, ist noch offen. Die Initiantinnen und Initianten, darunter auch Alliance Sud, haben Interesse signalisiert. Sie sind offen für den Dialog über ein Gesetz, das gegenüber dem Status Quo massgebliche Verbesserungen bringen würde. Umfassende Sorgfalt in Sachen Menschenrechte und Umweltschutz darf für Unternehmen kein freiwilliger Akt mehr sein. Verstösse gegen die Menschenrechte müssen klare rechtliche Konsequenzen haben.
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Die Alliance Sud-Zeitschrift zu Nord/Süd-Fragen analysiert und kommentiert die Schweizer Aussen- und Entwicklungspolitik. «global» erscheint viermal jährlich und kann kostenlos abonniert werden.
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11.12.2017, Internationale Zusammenarbeit,
Die Rechtskommission des Nationalrats lehnt einen Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative ab. Im Hingergrund gewirkt hat Economiesuisse. Sie torpediert damit einen konstruktiven Dialog zwischen Konzernen und NGOs.
Im November hatte sich die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats (mit Stimmenverhältnis 8:1) für einen indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative ausgesprochen. Doch eine Mehrheit aus SVP- und FDP-Stimmen hat heute in der Kommission des Nationalrats einen Gegenvorschlag abgelehnt. Diese Ablehnung ist auf intensives Lobbying von Economiesuisse zurückzuführen.
Seit dem Entscheid der Rechtskommission des Ständerats vor vier Wochen bildete sich eine bemerkenswerte Allianz. Einer der grössten Dachverbände der Schweizer Wirtschaft, das Groupement des Entreprises Multinationales GEM (Zusammenschluss von 92 multinationalen Firmen), wie auch namhafte Unternehmen wie Migros oder Ikea haben sich für einen indirekten Gegenvorschlag ausgesprochen. Und auch die Initiantinnen und Initianten zeigten sich kompromissbereit. Mit einer konstruktiven Diskussion und einem soliden Gesetzgebungsprozess wäre sogar ein Rückzug der Initiative denkbar geworden. Doch die ideologische Blockadepolitik von Economiesuisse hat diese gemeinsamen Anstrengungen der Unternehmen und Organisationen der Zivilgesellschaft nun abrupt gestoppt.
Es zeichnet sich damit ein emotionaler Abstimmungskampf ab, auf welchen die Initianten mit Optimismus blicken. Erste Umfragen zeigen, dass das Anliegen bei der Bevölkerung grosse Sympathien geniesst. Die über achtzig Trägerorganisationen der Konzernverantwortungsinitiative bereiten den Abstimmungskampf mit aller Kraft vor und werden aufzeigen, warum es dringend verbindliche Regeln gegen Menschenrechtsverletzungen braucht. Dick Marty, Co-Präsident des Initiativkomitees, kommentiert: «Economiesuisse ist mit ihrer Blockadepolitik keineswegs repräsentativ für alle Unternehmen. Unsere Vorbereitungen für den Abstimmungskampf laufen auf Hochtouren. Wir blicken mit Optimismus auf den Abstimmungssonntag, denn die Unterstützung von Privatpersonen und von Stimmen aus der Wirtschaft wird immer grösser.»
Die Initiative will alle Konzerne verpflichten, die Menschenrechte und die Umwelt bei ihren Geschäften zu achten. Damit sich alle Konzerne an das neue Gesetz halten, müssen Verstösse Konsequenzen haben. Konzerne sollen deshalb in Zukunft für Menschenrechtsverletzungen haften, welche ihre Tochterfirmen verursachen.
Die Konzernverantwortungsinitiative wird von einem breiten Verein getragen. Er besteht aus über achtzig Hilfswerken, Frauen-, Menschenrechts- und Umweltorganisationen, kirchlichen und gewerkschaftlichen Vereinigungen sowie Aktionärsverbänden.
Für Rückfragen erreichbar:
Dick Marty, Co-Präsident des Initiativkomitees, 079 621 29 39
Rahel Ruch, Koordinatorin der Initiative, 076 517 02 08
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20.04.2018, Internationale Zusammenarbeit
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats schlägt im Rahmen der Aktienrechtsrevision gesetzliche Massnahmen gegen Menschenrechtsverletzungen und die Missachtung von internationalen Umweltstandards durch Konzerne mit Sitz in der Schweiz vor.
von Mark Herkenrath, ehemaliger Geschäftsleiter Alliance Sud
Ein grosser Teil der Schweizer Bevölkerung ist überzeugt, dass die Einhaltung der Menschenrechte und Umweltstandards für Konzerne mit Sitz in unserem Land nicht länger freiwillig sein darf. Davon zeugt die wachsende Unterstützung für die Konzernverantwortungsinitiative: Seit Lancierung wuchs der Trägerverein von 66 auf 97 Organisationen mit über einer Million Mitglieder. Zudem stehen ein Unterstützungskomitee mit 88 Persönlichkeiten und rund 30 Unternehmen hinter der Initiative. Die Initiantinnen und Initianten begrüssen, dass nun auch die Rechtskommission mit einer grossen Mehrheit den dringenden Handlungsbedarf anerkennt.
Das Initiativkomitee und die strategischen Gremien des Vereins Konzernverantwortungsinitiative haben im Vorfeld der Kommissionssitzung den ursprünglichen indirekten Gegenvorschlag von Nationalrat Karl Vogler (CSP/OW) geprüft. Dieser enthielt schmerzhafte Abstriche gegenüber der Initiative. So gälte die neue Regelung für weniger Unternehmen als die Initiative und die Haftung würde gleich mehrfach eingeschränkt – sie käme nur noch in gewissen Konstellationen und nur bei Verletzungen von Leib, Leben oder Eigentum zum Tragen.
Trotz dieser Nachteile gegenüber der Initiative hat das Initiativkomitee nach intensiven Diskussionen der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats mitgeteilt, dass eine unveränderte Verabschiedung dieses Vorschlags einen Rückzug der Volksinitiative ermöglichen würde. Hinter diesem Vorschlag stand auch der Wirtschaftsdachverband «Groupement des Entreprises Multinationales» (GEM), der 90 transnational tätige Unternehmen vereint. Nun hat die Kommission den Vorschlag von Karl Vogler noch weiter abgeschwächt: Der Geltungsbereich wurde durch die Verdoppelung der Schwellenwerte nochmals verkleinert. Unklar ist zurzeit, ob noch weitere Änderungen vorgenommen wurden. Überdies kündigte die Kommission an, möglicherweise an einer nächsten Sitzung erneut auf den Gegenvorschlag zurückzukommen. Unverständlich ist, dass die Kommission bei der gleichzeitigen Diskussion über Transparenzbestimmungen für den Rohstoffsektor entschieden hat, den Rohstoffhandel zu schonen.
Dick Marty, Co-Präsident des Initiativkomitees: «Der von uns geprüfte Gegenvorschlag war ein Kompromiss. Weil für uns eine rasche Verbesserung der Situation für die betroffenen Menschen im Vordergrund steht, stellen wir für diese ursprüngliche Version einen Rückzug in Aussicht. Sobald die Kommission einen finalen Text publiziert, werden wir den definitiven Antrag wiederum genau prüfen.»
Heute ist offen, ob der von der Kommission schliesslich definitiv beantragte Gegenvorschlag zu einem Rückzug der Initiative führen kann und wie die eidgenössischen Räte entscheiden werden. Deshalb bereiten der Verein Konzernverantwortungsinitiative und zahlreiche engagierte Freiwillige weiterhin mit voller Kraft die Abstimmungskampagne vor.
Die Initiative will alle Konzerne verpflichten, die Menschenrechte und die Umwelt bei ihren Geschäften zu achten. Damit sich alle Konzerne an das neue Gesetz halten, müssen Verstösse Konsequenzen haben. Konzerne sollen deshalb in Zukunft für Menschenrechtsverletzungen haften, welche ihre Tochterfirmen verursachen.
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14.06.2018, Internationale Zusammenarbeit
Der Nationalrat hat den Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative angenommen. Dieser stellt einen Kompromiss zwischen den Initiant/innen und Kräften aus dem Parlament und der Wirtschaft dar. Der Gegenvorschlag kommt jetzt in den Ständerat.
© Michael Stahl/Keystone
von Mark Herkenrath, ehemaliger Geschäftsleiter Alliance Sud
Der Nationalrat hat heute den Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative angenommen. Dieser stellt einen Kompromiss zwischen den Initiant/innen und Kräften aus dem Parlament und der Wirtschaft dar. So haben die Initiant/innen beispielsweise immer wieder konstruktive Diskussionen mit dem Groupement des Entreprises Multinationales GEM geführt. Teile der Wirtschaft, wie das GEM oder die Migros unterstützen den heute vom Nationalrat gutgeheissenen Vorschlag.
Für die Initiant/innen beinhaltet dieser Kompromiss schmerzhafte Abstriche: Die verbindlichen Regeln gelten nur für sehr grosse Unternehmen und die Haftungsbestimmungen sind stark eingeschränkt. Dennoch hat das Initiativkomitee im Vorfeld der heutigen Debatte im Sinne eines breit abgestützten Kompromisses einen Rückzug in Aussicht gestellt. Mit dem vorliegenden Gegenvorschlag würden gesetzliche Massnahmen schneller in Kraft treten als mit einer Volksabstimmung. Dies ist gerade für die Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen wichtig.
Mit dem heutigen Entscheid ist aber noch nichts sicher – als nächstes wird der Gegenvorschlag im Ständerat beraten.
Florian Wettstein, Direktor des Instituts für Wirtschaftsethik HSG und Mitglied des Initiativkomitees kommentiert den heutigen Entscheid wie folgt: «Der heutige Entscheid des Nationalrats öffnet den Weg für einen Kompromiss. Für die Initiant/innen beinhaltete dieser Kompromiss schmerzhafte Abstriche, dafür treten verbindliche Massnahmen schneller in Kraft als bei einer Volksabstimmung. Der Ball liegt nun beim Ständerat.»
Für Rückfragen sind erreichbar:
Dick Marty, Co-Präsident des Initiativkomitees, 079 621 29 39
Florian Wettstein, Mitglied des Initiativkomitees, 078 610 16 83
Andreas Missbach, Mitglied des Initiativkomitees, 079 847 86 48
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14.06.2018, Internationale Zusammenarbeit,
Juan Pablo Bohoslavsky, unabhängiger UNO-Experte für Menschenrechte und Finanzfragen, unterstützt die Konzernverantwortungsinitiative.
Juan Pablo Bohoslavsky äusserte sich im Vorfeld der Nationalratsdebatte über den indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative. Im Gespräch mit Maren Peters (Radio SRF1) unterstützt er die Initative als konsequente Umsetzung der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.
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