Briefing Paper

Internationale Zusammenarbeit der Schweiz stärken

22.05.2024, Entwicklungsfinanzierung

Dieses Jahr bestimmt die Schweiz die Ausrichtung ihrer internationalen Zusammenarbeit (IZA) bis 2028. Diese soll solidarisch mit den Partnerländern lokalen Bedürfnissen Rechnung tragen. Eingebettet in den globalen Referenzrahmen der Agenda 2030 hat sich der Fokus über die Armutsbekämpfung hinaus erweitert: die soziale und ökologische Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft sollen ein Teil langfristiger IZA sein. Das Alliance Sud Briefing Paper zeigt, wie die Schweiz seit 50 Jahren ihre internationalen Versprechungen verfehlt, ihren Beitrag gar künstlich erhöht und aktuell die IZA demontiert. Dabei gäbe es gewichtige Gründe, diese aus- statt abzubauen.

Laura Ebneter
Laura Ebneter

Expertin für internationale Zusammenarbeit

Internationale Zusammenarbeit der Schweiz stärken

Schweizer Politik und Wirtschaft führt weltweit zu ökologischen und sozialen Verwerfungen – besonders im Globalen Süden. Doch das spiegelt sich kaum in der Entwicklungsfinanzierung, die seit Jahren hinter ihren Versprechungen zurückbleibt. Soldat kurz vor bundesrätlichem Besuch in Maputo, Mozambique.
© Peter Klaunzer / Keystone

Medienmitteilung

Entwicklungsausgaben: Beitrag der Schweiz nach wie vor ungenügend

11.04.2024, Entwicklungsfinanzierung

Der Bund gibt sich am IC Forum in Basel solidarisch, bläht aber seine öffentlichen Entwicklungsausgaben wie schon in der Vergangenheit auf. Die von der OECD publizierte Zahl für das Jahr 2023 ist in erster Linie auf die im Inland verbleibenden Asylkosten zurückzuführen, die fast ein Drittel der gesamten «Auslandhilfe» ausmachen. Mit einem Beitrag von 0,43% verfehlt die Schweiz das international vereinbarte Ziel von 0,7% des Bruttonationaleinkommens massiv.

Entwicklungsausgaben: Beitrag der Schweiz nach wie vor ungenügend

Im internationalen Vergleich fällt die Schweiz auf den mittelmässigen Platz 10 zurück. (Grafik von Alliance Sud / Quelle: OECD-DAC 2024)

Gemäss den heute publizierten Zahlen des OECD-Entwicklungsausschusses (DAC) ist der Anstieg der Schweizer APD insbesondere auf die Kosten für die Unterbringung der ukrainischen Geflüchteten in der Schweiz zurückzuführen, die unsinnigerweise der APD angerechnet werden dürfen. 2023 betrugen sie 28% der Schweizer Entwicklungsausgaben. Diese Gelder werden zwar für den Schutz von Menschen in der Schweiz eingesetzt, haben aber keinen entwicklungspolitischen Effekt und tragen nicht zur Reduktion von Armut und Ungleichheit im Globalen Süden bei.

 

#MehrSolidaritätJetzt

«Es braucht jetzt auch mehr Solidarität mit den vielen Menschen, die in extremer Armut leben und Gefahr laufen, in Vergessenheit zu geraten. Die Schweiz muss endlich das von ihr mitgetragene UNO-Ziel erfüllen und 0,7% des Bruttonationaleinkommens für die Entwicklungsfinanzierung einsetzen», sagt Andreas Missbach, Geschäftsleiter von Alliance Sud. Nun soll auch noch der Wiederaufbau der Ukraine aus dem Budget der internationalen Zusammenarbeit finanziert werden. Damit würde die Ukraine ab 2025 mehr Geld erhalten als alle bilateralen DEZA-Programme in Subsahara-Afrika zusammen.

«Das ist ein Skandal: Die internationale Gemeinschaft hat kein Verständnis dafür, dass die Schweiz bei einer Staatsverschuldung von 16% auf Kosten der Ärmsten spart», sagt Missbach weiter. Eine breite Koalition aus der Bildung, Forschung, Zivilgesellschaft und Kultur fordert deshalb eine Erhöhung der Entwicklungszusammenarbeit mit der Kampagne #MehrSolidaritätJetzt.

 

Für weitere Informationen:
Andreas Missbach, Geschäftsleiter Alliance Sud, Tel. 031 390 93 30, andreas.missbach@alliancesud.ch

Laura Ebneter, Verantwortliche Internationale Zusammenarbeit Alliance Sud, Tel. 031 390 93 32, laura.ebneter@alliancesud.ch

 

Medienmitteilung

Ukraine-Wiederaufbau zerstört bewährte Entwicklungszusammenarbeit

10.04.2024, Entwicklungsfinanzierung

Der Bundesrat hat heute den seit Monaten erwarteten Entscheid zur Ukraine-Hilfe gefällt: 5 Milliarden Franken sollen dafür in den nächsten zwölf Jahren zur Verfügung gestellt werden. Dabei verschweigt er aber, dass so die bewährte Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz kurz und klein geschlagen wird. Denn die Ukraine würde ab 2025 mehr Geld erhalten als alle bilateralen DEZA-Programme in Subsahara-Afrika zusammen.

Ukraine-Wiederaufbau zerstört bewährte Entwicklungszusammenarbeit

Mit den vom Bundesrat beschlossenen Beiträgen für die Ukraine würde diese 2025 mehr Geld erhalten als alle bilateralen DEZA-Programme in Subsahara-Afrika zusammen.  Grafik: Alliance Sud

Dass für den Wiederaufbau der Ukraine umfassende Mittel benötigt werden und auch die Schweiz einen substanziellen finanziellen Beitrag für die humanitäre Hilfe und den Wiederaufbau leisten muss, ist unbestritten. Geht es nach dem Bundesrat, soll die Ukraine-Hilfe bis 2028 im Umfang von 1.5 Mia. Franken zu 100% aus dem Budget für internationale Zusammenarbeit finanziert werden – das ist völlig inakzeptabel. Zudem ist die Finanzierung der restlichen 3.5 Mia. noch nicht geklärt. Auch da besteht die Gefahr, dass dies vollumfänglich zulasten der IZA gehen wird.

Bundesrat ignoriert Vernehmlassung

75% der Vernehmlassungsantworten zur Strategie der internationalen Zusammenarbeit (IZA) 2025-2028 forderten, dass die Ukraine-Hilfe nicht zulasten anderer IZA-Regionen und -Schwerpunkte, wie etwa Subsahara-Afrika oder dem Mittleren Osten, gehen darf. Dieser Ansicht sind 5 von 7 Parteien – mit sehr deutlichen Worten die Mitte – und 9 Kantone. Explizit kein Problem damit, dass die Ukraine-Hilfe auf Kosten der IZA gehen soll, haben nur 3 von 215 Teilnehmenden der Vernehmlassung (24% haben sich nicht zu dieser Frage geäussert). Ebenso sprach sich die beratende Kommission für internationale Zusammenarbeit des Bundesrates gegen eine Ukraine-Finanzierung auf Kosten der Ärmsten aus. Das Festhalten an den 1,5 Milliarden aus dem IZA-Budget 2025-2028 für die Ukraine-Finanzierung kommt somit einer völligen Missachtung der Ver-nehmlassung gleich.

Parlament muss Volkswillen respektieren

Jetzt kann nur noch das Parlament den Fehlentscheid des Bundesrats korrigieren. Es berät und verabschiedet die Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2025-2028 in der Herbst- und der Wintersession. «Es muss verhindert werden, dass die bewährte Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz kurz und klein geschlagen wird», sagt Andreas Missbach, Geschäftsleiter von Alliance Sud, dem Kompetenzzentrum für internationale Zusammenarbeit und Entwicklungspolitik. Damit würde das Parlament auch den Volkswillen respektieren, der laut Umfrage des Zentrums für Ent-wicklung und Zusammenarbeit der ETH (NADEL) stärker auf die Entwicklungszusammenarbeit als auf die Armee setzen will. Gemäss Sicherheitsstudie 2024 der ETH befürwortet sogar in der politischen Mitte eine deutliche Mehrheit der Befragten eine Erhöhung der Mittel für den Globalen Süden.

Weitere Informationen:
Andreas Missbach, Geschäftsleiter Alliance Sud, Tel. 031 390 93 30, andreas.missbach@alliancesud.ch

 

Artikel, Global

Die Büchse der Pandora ist geöffnet

21.03.2024, Entwicklungsfinanzierung

Der Entwicklungsausschuss der OECD hat eine in der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtete Entscheidung gefällt und spielt dabei mit dem Feuer: Er hat die Anrechnung von Privatsektorinstrumenten an die Entwicklungsfinanzierung gelockert, was weitreichende Folgen für die ärmsten Länder im Globalen Süden haben kann.

Laura Ebneter
Laura Ebneter

Expertin für internationale Zusammenarbeit

Laurent Matile
Laurent Matile

Experte für Unternehmen und Entwicklung

Die Büchse der Pandora ist geöffnet

© Christina Baeriswyl

Seit es die Entwicklungsfinanzierung gibt, drehen sich die Diskussionen darum, wie sie gemessen werden soll. Während Geberländer daran interessiert sind, möglichst grosszügig dazustehen, geht es den Ländern des Globalen Südens insbesondere darum, dass ein möglichst grosser Anteil der Gelder da ankommt, wo sie am dringendsten benötigt werden. In diesem Spannungsfeld bewegt sich auch die aktuelle Debatte um die Anrechnung öffentlicher Beiträge für Kredite und Investitionen in Unternehmen im Globalen Süden.

Im Februar 2016 einigten sich die Mitglieder des Entwicklungsausschusses (DAC) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im Rahmen der «Modernisierung» der Definition der öffentlichen Entwicklungshilfe (aide publique au développement, APD) zum ersten Mal auf Anrechnungskriterien für «Privatsektorinstrumente» (Private Sector Instruments / PSI). Diese Instrumente umfassen öffentlich finanzierte Kredite an Unternehmen, Investitionen in Form von Kapitalbeteiligungen, Mezzanine-Finanzierungen1 und Garantien.

Die Mitglieder des DAC konnten sich jedoch nicht darauf einigen, wie die Privatsektorinstrumente in die APD einbezogen werden sollen, ohne die geltenden Grundsätze zu unterlaufen. Daraufhin wurden 2018 vorläufige Berichterstattungsrichtlinien verabschiedet, anhand derer PSI angerechnet werden können. Da die PSI nur 2-3% der gesamten APD ausmachen, wurde diese provisorische Lösung als akzeptabel erachtet, bis sich das DAC auf eine dauerhaftere Lösung einigen würde. Im Oktober 2023 kam diese Einigung zustande. Damit wurden weitreichende Folgen für die Entwicklungsfinanzierung eingeleitet.

Das Problem der Zusätzlichkeit

Seit der Einführung der APD in den 60er Jahren war einer ihrer zentralen Grundsätze die Konzessionalität (Vergünstigung). Entsprechend bestehen Entwicklungsgelder aus reinen Zuwendungen (grants) oder Krediten zu Vorzugsbedingungen. Mit dem Entscheid vom Oktober 2023 hat der Entwicklungsausschuss der OECD den Grundsatz der Konzessionalität über Bord geworfen und damit die APD neu definiert. Gemäss den neuen Regeln muss bei der Anrechnung der PSI ausgewiesen werden, inwiefern diese Gelder einen finanziellen oder inhaltlichen Mehrwert sowie einen entwicklungspolitischen Mehrwert leisten (siehe «Die drei Definitionen der Zusätzlichkeit»). Entsprechend wird von den DAC-Ländern erwartet, dass sie bei der Anrechnung der Privatsektorinstrumente Rechenschaft darüber ablegen, welche Form der Zusätzlichkeit zutrifft.

Der DAC selbst bedauert, dass die bislang übermittelten Daten uneinheitlich und die vorgelegten Berichte über die Zusätzlichkeit «unvollständig und nicht überzeugend» waren. Eine seriöse Berichterstattung über die Zusätzlichkeit ist jedoch entscheidend, um sicherzustellen, dass die DAC-Länder die begrenzten öffentlichen Entwicklungsgelder dort einsetzen, wo der Bedarf am grössten ist und die Wirkung am stärksten sein kann.

 

Die drei Definitionen der Zusätzlichkeit

Damit Privatsektorinstrumente der APD angerechnet werden können, müssen sie entweder einen finanziellen oder inhaltlichen sowie einen entwicklungspolitischen Mehrwert aufweisen:

  1. Ein Privatsektorinstrument erfüllt eine «finanzielle Zusätzlichkeit», wenn es Partnern aus dem Privatsektor (z. B. ein lokales Unternehmen) nicht möglich ist, auf den (lokalen oder internationalen) Kapitalmärkten zu den erforderlichen Bedingungen und/oder im erforderlichen Umfang eine Finanzierung für ihr Vorhaben zu erhalten; oder wenn die Aktivität Mittel aus dem Privatsektor mobilisiert, die sonst nicht investiert worden wären.
  2. Ein «inhaltlicher Mehrwert» liegt vor, wenn der öffentliche Sektor zusätzlich zu seiner Investition einen nicht-finanziellen Mehrwert für die Partner aus dem Privatsektor bereitstellt, den die Kapitalmärkte nicht bieten würden und der zu besseren Entwicklungsergebnissen führen soll. Dieser Mehrwert wird häufig durch die Konditionalität von Investitionen (z. B. Auferlegen von ESG/Environmental, Social, Governance-Kriterien), aktive Beteiligung (z. B. Einsitz im Verwaltungsrat), Aktivitäten zum Aufbau von Kapazitäten, Beratungsleistungen sowie andere Formen der technischen Hilfe angestrebt.
  3. Schliesslich liegt ein «entwicklungspolitischer Mehrwert» vor, wenn das Projekt darauf abzielt, eine Entwicklungswirkung zu erzielen, die ohne die Partnerschaft zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor nicht eingetreten wäre.

 

Ohne klar nachvollziehbare und transparente Informationen zur Zusätzlichkeit besteht das Risiko, dass die APD durch kreative Buchführungspraktiken künstlich in die Höhe getrieben und damit die Definition von «Entwicklungshilfe» immer mehr verwässert wird. Immerhin werden ab 2026 die Informationen über die Zusätzlichkeit der PSI vom DAC speziell überprüft, «um die Integrität der APD zu fördern». Es ist zu hoffen, dass diese Überprüfungen mehr Licht ins Dunkel bringen.

SIFEM und Co.

Gemäss einer Studie des NGO-Netzwerks Eurodad wurde zwischen 2018 und 2021 ein Gesamtvolumen von 20.6 Milliarden US-Dollar als PSI deklariert, was einem Anteil von 3% an der gesamten APD entspricht. Vier der wichtigsten europäischen Geber (Grossbritannien, EU, Deutschland und Frankreich) stellen allein 80% der gesamten PSI zur Verfügung. Die Schweiz folgt weiter hinten auf dem 11. Platz mit 0.7% der gesamten PSI.

85% des Gesamtvolumens der PSI werden über Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen (Development Finance Institutions / DFI) weitergeleitet, darunter ist in der Schweiz die Swiss Investment Fund for Emerging Markets (SIFEM). Die Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen der vier grössten europäischen Geber – British International Investment (BII) in Grossbritannien, die Europäische Investitionsbank (EIB/EU), die deutsche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) sowie Proparco in Frankreich – machen 91% der als PSI gemeldeten Beiträge dieser DAC-Mitglieder aus. Einige dieser DFI haben ihr Portfolio innerhalb eines Jahrzehnts verdoppelt, und es ist zu erwarten, dass dieses Finanzvolumen in den kommenden Jahren weiter zunehmen wird.

 

Verteilung der PSI auf die Länder nach Einkommensgruppen

 

Diese Entwicklungsfinanzierungsgesellschaften haben ein Renditemandat und investieren daher vorzugsweise in Ländern und Regionen, die ein geringeres Risikoprofil aufweisen und sicherere Gewinnchancen bieten. Wie die Abbildung oben zeigt, wurde zwischen 2018 und 2021 der überwiegende Teil der PSI in Ländern mit mittlerem Einkommen im oberen Bereich (UMICs) investiert (59 Prozent), gefolgt von Ländern mit niedrigem bis mittlerem Einkommen (LMICs) (37 Prozent). Lediglich 4 Prozent der PSI gingen an die am wenigsten entwickelten Länder (LDCs). Dies zeigt, dass die Entwicklungsgelder, die über PSI abgewickelt werden, kaum diejenigen Länder erreichen, die sie am dringendsten benötigen würden.

Die Schweiz rechnet der APD jährlich rund CHF 35 Mio. als PSI an. Diese umfassen die Kapitalzahlungen an die SIFEM im Rahmen von ungefähr CHF 30 Mio., zu denen noch andere Instrumente (weniger als CHF 5 Mio.) hinzukommen. Die SIFEM ist auf die langfristige Finanzierung von KMUs und anderen «schnell wachsenden» Unternehmen spezialisiert, mit dem Ziel, das Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern.

 

Mobilisierte Gelder des Privatsektors

Die Privatsektorinstrumente müssen von den «mobilisierten Geldern des Privatsektors» unterschieden werden. Letztere umfassen alle privaten Mittel, die durch öffentliche Entwicklungsfinanzierungsmassnahmen angestossen werden; sie sind nicht Bestandteil der APD. Die mobilisierten Mittel können aber der breiter gefassten Kennzahl der Entwicklungsfinanzierung – dem total official support for sustainable development (TOSSD) – angerechnet werden.

 

Im kürzlich erschienenen Bericht über die Transparenz der dreissig grössten Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen – welche notabene ein Gesamtvermögen von 2000 Milliarden US-Dollar verwalten – wurde die SIFEM ganz unten platziert. Ende 2022 verfügte diese über ein Investitionsportfolio von USD 451 Millionen, das fast vollständig in Ländern mittleren Einkommens (MICs) investiert wurde. Genauer gesagt wurden 62% in Ländern mit niedrigem bis mittlerem Einkommen (LMIC) und 34% in Ländern mit hohem mittlerem Einkommen (UMIC) investiert. Auf Länder mit niedrigem Einkommen (LDC, z. B. Äthiopien und Malawi) entfielen nur 3% des Investitionsportfolios. Gleichzeitig wurden nur 42% des Portfolios in den Schwerpunktländern der internationalen Zusammenarbeit (IZA) der Schweiz investiert.

Privatsektorinstrumente für wen?

Wir befinden uns in einer kritischen Zeit. Kriege, die Nachwehen der Corona-Pandemie und die zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels drängen Millionen von Menschen in die Armut. Gleichzeitig nehmen die Mittelzuwendungen ab oder bleiben bestenfalls gleich hoch. Es drängt sich also die Frage auf, ob der Ausbau der Privatsektorinstrumente, die mehrheitlich Ländern mittleren Einkommens dienen, der richtige Weg für die internationale Zusammenarbeit der Schweiz ist. Für eine abschliessende Beurteilung der Wirksamkeit dieser Instrumente ist die aktuelle Datengrundlage nicht ausreichend. Aufgrund der geographischen Verteilung ist aber zu bezweifeln, dass sie einen Beitrag zum verfassungsmässigen Auftrag der IZA leisten – nämlich die Überwindung von Armut und Not für die ärmsten Länder, Regionen und Bevölkerungsgruppen. Deshalb sollten sie auch in Zukunft keinen zentralen Platz in der IZA einnehmen. Weitaus relevanter ist es aber sicherzustellen, dass die wichtigste Messgrösse der Entwicklungsfinanzierung – die APD – im Zuge des Modernisierungsprozesses nicht weiter verwässert und die Büchse der Pandora wieder geschlossen wird.

 

 

1 Mezzanine-Finanzierung wird von der OECD definiert als «Instrumente, die sich auf Finanzierungsarten beziehen, die zwischen vorrangigem Fremdkapital und Eigenkapital eines Unternehmens angesiedelt sind und sowohl Merkmale von Darlehen als auch von Eigenkapital aufweisen».

Global Logo

global

Die Alliance Sud-Zeitschrift zu Nord/Süd-Fragen analysiert und kommentiert die Schweizer Aussen- und Entwicklungspolitik. «global» erscheint viermal jährlich und kann kostenlos abonniert werden.

Medienmitteilung

Mehr Mittel für die Ukraine: Die Mitte muss jetzt liefern

05.03.2024, Internationale Zusammenarbeit, Entwicklungsfinanzierung

Der Nationalrat hat heute den Vorstoss seiner Finanzkommission abgelehnt, der sichergestellt hätte, dass der Ukraine-Wiederaufbau nicht auf Kosten des Globalen Südens finanziert wird. Nun ist es an der Mitte, den Worten ihrer Stellungnahme zur internationalen Zusammenarbeit 2025-2028 auch Taten folgen zu lassen.

Mehr Mittel für die Ukraine: Die Mitte muss jetzt liefern

© Parlamentdienste, 3003 Bern / Monika Flückiger

Der ukrainische Präsident Wolodimir Selenski trifft die Präsident:innen von Nationalrat und Ständerat bei seinem Besuch in der Schweiz im Januar 2024.

Gemäss Entwurf der Strategie für die internationale Zusammenarbeit (IZA) 2025-2028 will der Bundesrat in den nächsten vier Jahren mindestens 1,5 Milliarden Franken für die Ukraine verwenden. Die Vernehmlassung hat aber deutlich gezeigt, dass eine solidarische Unterstützung der Ukraine nicht auf Kosten anderer Schwerpunkte und Programme gehen darf. So fordert auch die Mitte in ihrer Vernehmlassungsantwort zur IZA-Strategie, «(d)ass die Mehrausgaben zugunsten der Ukraine separat ausgewiesen und beantragt werden», und «dass die Verpflichtungskredite der vorliegenden IZA-Strategie deswegen nicht gekürzt werden».

Ganz und gar unverständlich ist deshalb die heutige Ablehnung der Motion zur Schaffung eines Fonds für den Wiederaufbau der Ukraine (Mo. 23.4350). «Die Mitte hat es heute verpasst, ihren Worten auch Taten folgen zu lassen: Sie muss nun bis zur Behandlung der Strategie in den Räten mehrheitsfähige Vorschläge für die Finanzierung des Ukraine-Wiederaufbaus ausserhalb der IZA ausarbeiten.», sagt Andreas Missbach, Geschäftsleiter von Alliance Sud, dem Schweizer Kompetenzzentrum für internationale Zusammenarbeit und Entwicklungspolitik. Alles andere «(…) steht im Widerspruch zur humanitären Tradition der Schweiz und kann aus Sicht der Mitte nicht im langfristigen Interesse des Landes sein», wie sie selbst in ihrer Vernehmlassungsantwort schreibt.

Weitere Informationen:
Andreas Missbach, Geschäftsleiter Alliance Sud, Tel. 031 390 93 30, andreas.missbach@alliancesud.ch

Faktenblatt zum ausserordentlich finanzierten Wiederaufbau der Ukraine

screenshot_2023-09-27_115912.jpg

© Screenshot Alliance Sud, eigene Markierung

Die Mitte predigt in ihrer Vernehmlassungsantwort Solidarität und Kohärenz, setzt aber im Parlament auf Passivität wie der Bundesrat.

FAKTENBLATT

Wiederaufbau der Ukraine: umfassend und ausserordentlich

19.02.2024, Entwicklungsfinanzierung

Für den Wiederaufbau der Ukraine sind umfassende Mittel gefragt. Auch die Schweiz muss einen substanziellen finanziellen Beitrag leisten. Doch die zuständigen Departemente wollen das nötige Geld aus den Töpfen für die internationale Zusammenarbeit nehmen und damit die Schuldenbremse priorisieren. Dabei kann sich die Schweiz eine ausserordentliche Finanzierung für die Ukraine leisten. Gerade jetzt muss sie den Globalen Süden gegen multiple Krisen unterstützen.

Wiederaufbau der Ukraine: umfassend und ausserordentlich

© Alliance Sud

Medienmitteilung

Bundesrat lässt die Entwicklungszusammenarbeit ausbluten

14.02.2024, Entwicklungsfinanzierung

Der Bundesrat hat heute die Eckwerte zum Budget 2025 präsentiert. Vorgesehen ist darin auch die Kürzung bei der internationalen Zusammenarbeit (IZA) um 1.4%. Noch vergangenes Jahr hatte er mit der Botschaft über die IZA 25 - 28 eine Erhöhung um 2,5% vorgesehen, um damit den Wiederaufbau der Ukraine zu finanzieren. Der Bundesrat hat nur einen Ausweg aus dem Schlamassel: Er muss die Vernehmlassung zur IZA-Botschaft ernst nehmen und den Wiederaufbau ausserordentlich finanzieren.

Bundesrat lässt die Entwicklungszusammenarbeit ausbluten

Die vom Bundesrat vorgesehenen IZA-Kürzungen missachten eine Mehrheit der Vernehmlassungsantworten und gehen auf Kosten des Globalen Südens.

© Parlamentsdienste 3003 Bern

Bereits die in der IZA-Botschaft reservierten 1,5 Milliarden Franken für die Ukraine sind eine dramatische Verschiebung auf Kosten der ärmsten Länder. Das vorgesehene Wachstum würde nämlich nur 650 Millionen Franken bringen, der Rest müsste im Süden gekürzt werden. Mit einer Kürzung statt einer Erhöhung 2025 wird der Kahlschlag vollständig. In 75% der Vernehmlassungsantworten zur IZA-Strategie (IZA) 25-28 wurde gefordert, dass die Ukraine-Hilfe nicht zulasten anderer IZA-Regionen und Schwerpunkte, wie etwa Subsahara-Afrika oder dem Mittleren Osten, gehen darf. Wenn der Bundesrat mit der Kürzung im Budget 25 seinen eigenen Plan noch verschlimmert, missachtet er die Vernehmlassung erst recht.

Ausserordentlichkeit statt unötiger Rechtsbeugung

Es gibt eine Lösung, die auch die Finanzkommission des Nationalrats (FK-N) präferiert, nämlich die Schaffung eines Fonds für den Wiederaufbau der Ukraine, der ausserordentlich und nicht zu Lasten des ordentlichen Budgets der internationalen Zusammenarbeit verbucht wird. Der russische Angriff auf die Ukraine markiert eine «Zeitenwende». Er stellt zweifellos eine besondere, vom Bund nicht steuerbare Entwicklung gemäss Finanzhaushaltsgesetz dar, was der Bundesrat anerkennt, da er die Unterbringung der Schutzsuchenden aus der Ukraine ausserordentlich verbucht. Der Bund hat dafür sehr wohl finanziellen Spielraum, wie das beiliegende Faktenblatt von Alliance Sud zeigt.

Die Finanzierung des Wiederaufbaus der Ukraine aus den Geldern der internationalen Zusammen-arbeit widerspricht hingegen dem «Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammen-arbeit und humanitäre Hilfe». Dieses sieht vor, dass die Entwicklungszusammenarbeit «in erster Linie die ärmeren Entwicklungsländer, Regionen und Bevölkerungsgruppen» unterstützt. Der Wiederaufbau eines europäischen Landes ist nicht vorgesehen und daher wohl nicht gesetzeskonform. Bis 2024 gab es denn auch das «Ostgesetz» für die Unterstützung von Ländern der ehemaligen Sowjetunion; dieses Gesetz läuft aber dieses Jahr aus und deshalb fehlt die Grundlage für die Finanzierung des Wiederaufbaus der Ukraine aus dem regulären IZA-Budget.

«In der Polykrise darf nicht bei den Ärmsten gespart werden. Der Wiederaufbau der Ukraine muss ausserordentlich finanziert werden. Die reiche Schweiz hat dafür genügend finanziellen Spielraum. Dies ist auch im Interesse der Sicherheit der Schweiz», sagt Andreas Missbach, Geschäftsleiter von Alliance Sud. Deshalb lancierte eine breite Allianz zivilgesellschaftlicher Organisationen und Persönlichkeiten aus Kultur und Wissenschaft eine Kampagne für eine starke Entwicklungszusammenarbeit.

 

Weitere Informationen:

Andreas Missbach, Geschäftsleiter Alliance Sud, Tel. 031 390 93 30, andreas.missbach@alliancesud.ch

 

Meinung

Eine verletzliche Welt

23.03.2020, Entwicklungsfinanzierung

Die Ausbreitung des Coronavirus stellt die Welt vor enorme Herausforderungen. Dasselbe gilt schon seit Jahren für die Klimakrise. Was auf den globalen Süden und die Entwicklungszusammenarbeit zukommt, lässt sich in ersten Umrissen erkennen.

Eine verletzliche Welt
Mark Herkenrath, ehemaliger Geschäftsleiter Alliance Sud.
© Daniel Rihs/Alliance Sud

von Mark Herkenrath, ehemaliger Geschäftsleiter Alliance Sud

Das Gleichgewicht auf unserem Planeten ist fragil, unsere Welt ist verletzlich geworden. Die verheerenden Folgen des Klimawandels zeigen immer deutlicher, dass nationale Grenzen keinen Schutz vor globalen Problemen bieten. In den reichen Industrieländern, wo der weltweite Temperaturanstieg weniger unmittelbaren Schaden anrichtet als in vielen Entwicklungsländern, werden seine Auswirkungen jedoch weiterhin allzu oft kleingeredet. Es gibt zu wenig technische und finanzielle Unterstützung für besonders verwundbare Länder des globalen Südens, und was bezahlt wird, kommt in der Regel aus den knappen Budgets der Entwicklungszusammenarbeit. Das geht auf Kosten der genauso dringend notwendigen Unterstützung bei der Armutsreduktion, der Stärkung der Zivilgesellschaft, der Frauenförderung, dem Ausbau des Bildungs- und des Gesundheitswesens.

Die rasche Ausbreitung des neuen Coronavirus über sämtliche Kontinente hinweg lässt sich weniger leicht ignorieren als der Klimawandel. Er löst auch Ängste über eine Abkühlung der Weltkonjunktur aus. Die Folgen für die Entwicklungsländer sind noch kaum abzuschätzen. Gerade die ärmsten Länder Afrikas, die in engstem wirtschaftlichem Austausch mit China stehen, sind gegen Epidemien äusserst schlecht gewappnet, ebenso gegen deren Wirtschaftsfolgen. Die Weltbank, die ihre gemeinsame Frühlingstagung mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) im April erstmals per Videokonferenz durchführen wird, hat den Schwellen- und Entwicklungsländern Anfang März 12 Milliarden US-Dollar Hilfskredite für den Kampf gegen das Coronavirus versprochen. Allerdings soll nur die Hälfte des Geldes der Stärkung der Gesundheitssysteme und dem Schutz der Bevölkerung zugutekommen. Die andere Hälfte wird über die Finanzkorporation IFC, den Privatsektor-Arm der Weltbank, bereitgestellt. Er ist für Unternehmen reserviert, die wegen der Epidemie wirtschaftliche Einbussen erfahren könnten.

Das Coronavirus wird mit Sicherheit auch ein Thema sein, wenn das Parlament demnächst über die Strategie und Finanzierung der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit für die nächsten vier Jahre debattiert. Rechtspopulistische Kräfte werden sich voraussichtlich noch penetranter als sonst für Kürzungen bei den Rahmenkrediten der internationalen Zusammenarbeit aussprechen – wohl auch mit dem Argument, das Geld für die Entwicklungshilfe werde jetzt dringend benötigt, um die Schweizer Wirtschaft vor den finanziellen Folgen des neuen Virus zu schützen. Aufgeklärtere Kräfte werden betonen, dass jetzt erst recht ein hohes Mass an internationaler Solidarität gefragt ist und unsere verletzliche Welt eine umso stärkere grenzübergreifende Zusammenarbeit braucht. Hoffentlich wird sich die Mehrheit diesen progressiven Stimmen anschliessen.

Artikel

Weltbank: Ein problematisches Schweizer Engagement

11.05.2020, Internationale Zusammenarbeit, Entwicklungsfinanzierung

Trotz gegenteiliger Beteuerungen bleibt die Politik der Weltbank namentlich in Sachen Menschenrechte und Klima hochproblematisch. Macht die Schweiz bei den Kapitalerhöhungen mit, muss sie ihren Einfluss für eine Kursänderung geltend machen.

Kristina Lanz
Kristina Lanz

Expertin für internationale Zusammenarbeit

Weltbank: Ein problematisches Schweizer Engagement

Die Weltbank-Kapitalerhöhungen aus entwicklungspolitischer Sicht: Die Position von Alliance Sud

Trotz gegenteiliger Beteuerungen bleibt die Politik der Weltbank namentlich in Sachen Menschenrechte und Klima hochproblematisch.
Die Schweiz muss ihren Einfluss für eine Kursänderung geltend machen.

Medienmitteilung

Private Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit?

01.10.2020, Entwicklungsfinanzierung

In seiner Strategie zur internationalen Zusammenarbeit (IZA) 2021-2024, die von beiden Parlamentskammern verabschiedet wurde, plant der Bundesrat, die Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft zugunsten der nachhaltigen Entwicklung zu diversifizieren, zu verstärken und neue Finanzinstrumente zu erproben. Ein neues Positionspapier von Alliance Sud analysiert das Potenzial, die Grenzen und Risiken dieses Vorgehens.

Laurent Matile
Laurent Matile

Experte für Unternehmen und Entwicklung

+41 22 901 14 81 laurent.matile@alliancesud.ch
Private Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit?

© Gerd Altmann / Pixabay

Der Bundesrat will mit den Mitteln der öffentlichen Entwicklungshilfe (aide publique au développement, APD) die «Mobilisierung zusätzlicher privater Mittel» für die nachhaltige Entwicklung ermöglichen, insbesondere durch sogenannte Mischfinanzierungen. Konkreteres bleibt die Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2021-2024 allerdings schuldig: Weder beziffert sie die Beträge, die für den Ausbau dieser Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft vorgesehen sind, noch stellt sie die konkreten Instrumente vor, geschweige denn die privaten Akteure, mit denen die offizielle Schweiz in Zukunft zusammenarbeiten will.

Zwar gibt es einen breiten Konsens darüber, dass private Investitionen in Entwicklungsländern notwendig sind, um die Finanzierung der Uno-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG) sicherzustellen; jüngste Studien und Berichte weisen jedoch darauf hin, dass die Erwartungen an von Staat und Privatsektor gemeinsam getragene, gemischte Finanzierungen stark übertrieben sind. Darüber hinaus stellen diese Analysen fest, dass die Umsetzung dieser Blended Finance-Strategien in den am wenigsten entwickelten Ländern (least developped countries, LDC) mit vielen Einschränkungen und erheblichen Risiken verbunden sind.

In ihrem Positionspapier «Blended Finance – Mischfinanzierungen und Entwicklungszusammenarbeit» fasst Alliance Sud das Potenzial, die Grenzen und Risiken der verschiedenen Instrumente der gemischten Finanzierung zusammen. In ihren Schlussfolgerungen und Empfehlungen in Bezug auf die Finanzierung der Uno-Agenda 2030, in welcher die 17 SDG zusammengefasst sind, erinnert Alliance Sud u.a. daran, dass

  • die Mobilisierung eigener öffentlicher Mittel der Entwicklungsländer eine Priorität sein muss, um die Finanzierung der Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung sicherzustellen; in diesem Zusammenhang muss namentlich der Kampf gegen unlautere Finanzströme (illicit financial flows) hohe Priorität geniessen.
  • im Hinblick auf die Entwicklung des Privatsektors den lokalen Unternehmen, insbesondere den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), sowie den nationalen Finanzmärkten Priorität eingeräumt werden sollte.
  • der Einsatz von Mischfinanzierungen und Partnerschaften zwischen Staaten und privaten Unternehmen nur eine Möglichkeit ist, um zur Erreichung der SDG beizutragen.

Alliance Sud fordert, dass alle Formen der Zusammenarbeit mit dem Privatsektor in der Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz evaluiert werden, und dass vor der Entwicklung neuer Partnerschaften bzw. neuer Finanzierungsinstrumente eine detaillierte Strategie vorgelegt wird, in der neben ökonomischen auch soziale und ökologische Kriterien gebührend berücksichtigt werden.

Blended Finance – Mischfinanzierungen und Entwicklungszusammenarbeit: Die Position von Alliance Sud, 29 Seiten, September 2020.

Weitere Informationen:
Laurent Matile, Dossier Unternehmen und Entwicklung, Alliance Sud, Tel. +41 78 802 06 20